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	<title>Sozialtheoristen &#187; Recht</title>
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	<description>Die Sprengkraft soziologischer Beobachtung</description>
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		<title>Verliebt, verlobt, Verfahren</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Sep 2011 16:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rena Schwarting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Interaktion]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Fall DSK aus rollentheoretischer Sicht Der Vorhang des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist vor gut einer Woche gefallen. Vergangenen Montag ging er in den Headquarters des Bretton-Woods Pfeilers noch ein letztes Mal auf als sich der einstige Chef von seinen ehemaligen Kollegen verabschiedete und unter warmen Applaus im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://sozialtheoristen.de/2011/09/04/verliebt-verlobt-verfahren/courtsketch-dsk-2/" rel="attachment wp-att-2559"><img class="alignnone  wp-image-2559" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/09/courtsketch-dsk1.jpg" alt="" width="639" height="315" /></a></em></p>
<p><strong>Der Fall DSK aus rollentheoretischer Sicht</strong></p>
<p>Der Vorhang des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist vor gut einer Woche gefallen. Vergangenen Montag ging er in den Headquarters des Bretton-Woods Pfeilers noch ein letztes Mal auf als sich der einstige Chef von seinen ehemaligen Kollegen verabschiedete und unter warmen Applaus im Auditorium empfangen und gegangen wurde.</p>
<p><span id="more-2295"></span>Alle Welt sah zu als Dominique Strauß-Kahn alias DSK, infolge der Anklage wegen <em>versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Freiheitsberaubung</em> an einer Hotelangestellten die Täterrolle – und mit den sozialen Konsequenzen zugleich auch eine Opferrolle – in einem US-Ermittlungsverfahren einnahm. Mit der medialen Attraktivität gekürzelter Zeichensprache ist der belesene Zuschauer hierzulande spätestens seit des Falls KTG vertraut. Das Kürzel erscheint zugleich als Diagnose, deren Therapie bereits in Arbeitsverträgen als <a href="http://www.ftd.de/politik/international/:iwf-spitze-lagarde-muss-strauss-kahn-klauseln-unterschreiben/60074922.html">DSK-Klausel</a> Eingang gefunden hat. So musste sich seine Landsfrau und Nachfolgerin Christine Lagarde im neu verfassten Chef-Vertrag des IMF bereits dazu verpflichten, <em>jeglichen Anschein von Unschicklichkeit zu vermeiden</em>. Nun gilt es <em>Contenance à la Américaine</em> zu wahren. Für die Organisation und ihre Mitglieder ist es ein Beispiel von <a href="//sozialtheoristen.de/2011/07/29/bad-cases-make-bad-laws-wohlfahrtskosten-und-gewinne-von-absicherungen/"><em>Hard cases make bad law</em>s</a> – aber nicht nur das, denn wir selbst wurden zu Zuschauern.</p>
<p><strong>Inszenierung auf der Vorderbühne</strong></p>
<p>Für das globale Publikum wurden die regelmäßigen Gänge zum New Yorker <em>Criminal Court</em> bildlich und ausführlich festgehalten. <em>Le Monsieur</em> kam stets an der Seite seiner Frau, die seine Unschuld ebenso stets beteuerte. <a href="http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/anne-sinclair-1091900/"><em>Wie hält sie das nur aus?</em></a>, titulierten die Frauen-Magazine. Doch so dumm und blind dieses anscheinend weibliche Verhalten schien, es hatte eine strategische Wirkung. Seine Frau machte mit ihrer <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/frau-von-dominique-strauss-kahn-anne-sinclair-unerschuetterlich-in-ihrer-treue-1.1098212">unerschütterlichen Treue</a> aller Welt deutlich, dass hier nicht der Chef des IMF, sondern der Privat- und Ehemann weniger Täter, sondern vielmehr Opfer der Anklage sei. Die mutmaßliche <em>femme fatale</em> wurde stattdessen zunächst bewusst von der Öffentlichkeit ferngehalten.</p>
<p>Wenn auch ein langwieriges juristisches Verhandlungsdrama wie im Falle Kachelmann zunächst ausblieb, ein tragisches Ende nahm die klagende Partei ebenso. Höhepunkte des Ermittlungsverfahrens waren die medienwirksamen und emotionalen Interviews des Zimmermädchens und die Aussagen der Krankenhaus- und Hotelmitarbeiter. So unterschiedlich die Protagonisten und ihre Motive auch sein mögen, in beiden Fällen wird eine Trennung von öffentlichen und verfahrensmäßigen Rollen sichtbar. Die Spielregeln dieser Trennung beherrschten v.a. die männlichen Angeklagten, die sich mit Starverteidigern aus der peinigenden Untersuchungshaft zum <em>fesselnden</em> Hausarrest hin zum phoenixartigen Freispruch verhalfen.</p>
<p><strong>Unerwarteter Abgang<br />
</strong></p>
<p>Wer hätte mit diesem Ausgang gerechnet? Wer hätte im Mai erwartet, dass der anscheinend notorische Charmeur, dem bereits in seiner Heimat ein weiteres Verfahren bevorsteht, am Ende frei gesprochen wird gegen die Klage einer unbelasteten, unwissenden und unvermögenden Hotelangestellten? Alle Welt, die Beteiligten und Betroffenen wurden in ihren Erwartungen enttäuscht. Unabhängig von jeder Moralpredigt lehrt der Fall, dass medial inszenierte Auftritte und Darstellungen kein Ersatz für die Legitimation von Rechtsentscheidungen durch Verfahren sind.</p>
<p>Angesichts der Dramatik des Auftakts und der Dynamik der Ermittlungen, bleibt am Ende ein triumphaler Jubel aus. Auch wenn heute einige französische Parteigenossen die Heimkehr ihres <em>Camerade</em> mit Freude ankündigen, das Gros des Publikums verharrt stumm und still in einer eher nachdenklichen Pose. Und dieser Effekt ist es, der das Rollenverhalten vor Gericht von einem Theaterakt unterscheidet: Denn nicht wie auf der Bühne ist mit der Gage geklärt, dass der Verlierer im Gerichtssaal die Entscheidung der Richter auch annimmt und sich nicht gegen das Drehbuch oder die Regie auflehnt.</p>
<p><strong>Was garantiert die Akzeptanz auf der Verliererseite?</strong></p>
<p>Aber wie geht die erfolglose Partei mit dem Urteil um? Was garantiert ihre Akzeptanz gegenüber der Entscheidung – nach all der Schmach und der Pein? Auch wenn die Klägerin in diesem Fall innerlich gegen das Urteil rebellieren mag, Sympathisanten und Protestler lassen sich schwer finden. Auch das ist ein Merkmal legitimer Verfahren: Die verlierende Partei ist sozial isoliert. Die öffentlich beschworene Unterstützung durch die Preisgabe des eigenen Seelenlebens mussten die Richter gefühlskalt lassen. Der Akzeptanzbeschaffung gehen dabei zwei zentrale Bedingungen voraus: Die rollenmäßige Verstrickung der Beteiligten und die Offenheit der Rechtsentscheidung.<em> </em></p>
<p><strong>Verstrickung im Verfahren<br />
</strong></p>
<p><em>Mangelnde Glaubwürdigkeit</em> lautete die Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall DSK. Wie konnte das passieren, wo doch die Beweislage den Akt so eindeutig bestätigte? Zu viele Fragen blieben jedoch offen, die z.T. erst während des Gerichtsverfahrens zum Vorschein kamen. Ein Verfahren ist kein einfaches Schauspiel, sondern angesichts der sensiblen Ansprüche an konsistente Selbst- und Fremddarstellungen der Beteiligten eine <em>Zumutung</em>. Bisherige Rollen müssen im Verfahren selbst erst erworben und erlernt werden. Die Klägerin kann weder als Freundin oder Angestellte auftreten und DSK kann nicht wie im Alltag als Ehemann, Vater oder Chef vortreten. Verfahrensmäßige Rollenbildung unterliegt dem Wechselspiel unterschiedlicher Erwartungen. Es bedarf der ständigen Anpassung und kann auch deshalb schwer vorbereitet werden.</p>
<p>Die Glaubwürdigkeit einer Opferrolle stellt wohl eine der größten Darstellungsprobleme an das eigene Verhalten, denn diese Rolle scheint gegen widersprüchliches Verhalten (insbesondere der Übernahme verfahrensexterner Rollen) am anfälligsten. Verfahren sind deshalb höchst darstellungssensibel. Wie in Kriminalromanen oder Krimi-Serien regelmäßig veranschaulicht wird, darf beim <em>Storytelling</em> des Tathergangs und der Beweggründe die Bewusstheit der eigenen Selbstdarstellung oder der geleisteten Fremddarstellung nicht mit dargestellt werden. Auch wenn ein Motivverdacht bzw. Inszenierungsanteil in jeder Selbstdarstellung mitläuft, ein Übermaß an Strategie würde den eigenen und fremden Gesichtsverlust bedeuten.</p>
<p><strong>Glaubwürdigkeit als dargestellte Rollenkonsistenz</strong></p>
<p>Durch das Zeremoniell des Verfahrens (Verlesung der Anklage, Identifikation der Person, Moderation der Spreckakte, usw.) sind alle Beteiligten angehalten, ihr Verhalten ernst zu nehmen und als bindend zu betrachten. Dieser Bindungseffekt entsteht erst im Verfahren und durch das Verfahren selbst – unabhängig von den Prozessgesetzen bzw. dem Verfahrensrecht. Statt direkter Drohmacht, richterlicher Autorität oder sozialer Kontrolle, wirkt die Macht des Verfahrens, in dessen Verlauf sich alle Beteiligten durch ihre passive oder aktive Rollenübernahme im doppelten Sinne verstricken und dabei nicht selten verzetteln. Takt, Toleranz und psychologisches Einsichtsvermögen sind dabei von hoher Bedeutung.</p>
<p>Im Falle von Anwaltsprozessen läuft die Selbstdarstellung der betroffenen Parteien über Dritte – namentlich über Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Vertretung durch Dritte gibt den Betroffenen zwar nur eingeschränkten Raum für eigenes Engagement, aber ihr Verhalten bleibt dennoch mit ausschlaggebend für die Urteilsfindung. Auch sie müssen sich auf bestimmte Verhaltenserwartungen einlassen und sich festlegen.</p>
<p><strong>Öffentlichkeit</strong></p>
<p>Eine Konsistenzprüfung ihres Verhaltens während des Ermittlungsverfahrens findet dann auch für das Verhalten außerhalb des Gerichtssaals statt. Nicht ohne Grund hält Krimnalpolizei unangemeldete Hausbesuche ab. Erst der Umstand, dass Erwartungen anderer an das eigene Verhalten im Handeln selbst mitgeführt werden, UND dass diese unterschiedlich ausfallen können, macht Rollenverstöße sichtbar. Diese Konsistenz des Rollenverhaltens ist gleichzeitig Bedingung für eine angemessene Darstellung seitens Dritter. <em>Ich kann Sie ansonsten in diesem Fall nicht vertreten</em>, hört man regelmäßig im Krimi-Kino.</p>
<p><strong></strong>Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass die Betroffenen v.a. am Anfang und am Ende des Verfahrens nach Öffentlichkeit suchen, um ihrer bisherigen Selbst- und Fremddarstellung mehr Aufmerksamkeit und Korrektur zu verleihen.  Jedoch sind gerade im Ermittlungsverfahren, wenn plötzlich immer mehr unschöne Details nicht nur über gelebte Sexualität, sondern auch über intime Vorstellungen und Wünsche an die Klatsch- und Tratschblätter der Welt geraten, die <em>Vorstrafen</em> für eine widersprüchliche Selbstdarstellung hoch – und dies noch bevor das mögliche Strafmaß Gegenstand einer Hauptverhandlung werden konnte. Öffentlichkeit ist ein zentrales Merkmal moderner Verfahren. Wieviel mediale Öffentlichkeit Teil davon wird, ist auch Teil der Entscheidungen vor Gericht.</p>
<p><strong>Rollenbindung durch Entscheidungsoffenheit</strong></p>
<p>Rechtliche Entscheidungen können sich über Jahre und Instanzen ziehen. Am Ende stehen sich immer zwei Seiten – Verlierer und Gewinner – gegenüber. Die Gleichheit der Parteien ist ein wesentliches Verfahrensprinzip. Was Verfahrensentscheidungen dabei so einzigartig und unwahrscheinlich macht, ist neben der angesprochenen rollenmäßigen Autonomie gegenüber anderen (öffentlichen wie privaten) Sphären, die Herstellung und Darstellung ihrer Offenheit. Richter dürfen sich gerade wegen dieser Offenheit der Entscheidung so wenig wie möglich als Entscheider darstellen, damit die Entscheidung selbst als eine Folgerung aus rechtlichen Normen und ermittelten Fakten erscheint.</p>
<p>Legitimation ist keine Eigenschaft des Entscheidungsinhalt. Entscheidend ist nicht, <em>was</em> als Urteil entschieden wurde, sondern <em>wie</em> bzw. unter welchen Bedingungen. Das Urteil ist legitim, nicht weil Gott es so wollte, die Parteien einen Konsens fanden oder ihre intersubjektive Richtig-, Wahrhaftig- und Verständlichkeit gesiegt hat, sondern weil das Urteil erst im Verfahren selbst herstellt wurde und damit auch anders hätte ausfallen können. Es ist gerade diese Offenheit, die als Bedingung die Beteiligten zu einem rollenmäßigen Engagement motiviert, diese zwingt, sich auf eine Rolle und dessen Darstellung festzulegen und sie schließlich an das Urteil bindet. Das Engagement ist jedoch auf die Verfahrensrolle beschränkt, die nicht von anderen eigenen Alltagsrollen ohne Weiteres tangiert wird. Mit anderen Worten: Der Prozessverliererin kann niemand den Vorwurf machen, wegen ihres Handelns im Verfahren etwa eine schlechte Mutter oder Freundin zu sein.</p>
<p><strong>Verfahren selbst als stummer Sieger</strong></p>
<p>Auch wenn die vermeintliche Tat im New Yorker Sofitel Hotel nicht weiter strafrechtlich verfolgt wird, so ist dennoch nicht mehr anzweifelbar, dass sie in irgendeiner Weise zustande kam. Das Siegertreppchen für DSK fällt entsprechend in den Keller. Das Publikum und die Beteiligten haben gelernt, dass die Grenzen zwischen Opfern und Tätern moralisch fließend und gerichtlich eindeutig entschieden werden – aber auch wieder entscheidbar sind: Ein zivilrechtliches Urteil über die Anklage steht noch aus. Angesichts der hohen emotionalen, sozialen und finanziellen Kosten beider Parteien, geht als stiller Gewinner schließlich das Verfahren selbst hervor.</p>
<p>Foto: AP aus: <a href="http://www.thehindu.com/news/international/article2025538.ece">The Hindu</a></p>
<p><strong>Zum Weiterlesen</strong></p>
<p>Luhmann, Niklas 1983: Legitimation durch Verfahren. Frankfurt am Main.</p>
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		<title>Hard cases make bad laws</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 12:32:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rena Schwarting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Über die Wohlfahrtskosten und -gewinne von Absicherungen Ein Übermaß an Absicherungen – nicht nur gegen Finanztsunamis – schmälert auf Dauer den Wohlstand, ließ Alan Greenspan, einstiger Fed-Vorsitzender der US-Notenbank Federal Reserve, am Mittwoch im Kommentar der Financial Times Deutschland verlauten. Dass sich prominente Wirtschaftswissenschaftler über eine zu hohe staatliche Regulierung der Märkte beklagen, wäre im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sozialtheoristen.de/2011/07/29/bad-cases-make-bad-laws-wohlfahrtskosten-und-gewinne-von-absicherungen/broken_windows_highrise2-550x401/" rel="attachment wp-att-2535"><img class=" wp-image-2535 alignnone" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/07/broken_windows_highrise2-550x4011.jpg" alt="" width="637" height="285" /></a></p>
<p><strong>Über die Wohlfahrtskosten und -gewinne von Absicherungen</strong></p>
<p><strong></strong>Ein Übermaß an Absicherungen – nicht nur gegen <em>Finanztsunamis</em> – schmälert auf Dauer den Wohlstand, ließ Alan Greenspan, einstiger Fed-Vorsitzender der US-Notenbank <em>Federal Reserve</em>, am Mittwoch im <a href="http://www.ftd.de/politik/konjunktur/:risikoabsicherung-alan-greenspan-der-fluch-der-vielen-sicherheitspuffer/60084454.html">Kommentar</a> der <em>Financial Times Deutschland</em> verlauten. Dass sich prominente Wirtschaftswissenschaftler über eine zu hohe staatliche Regulierung der Märkte beklagen, wäre im Osten nichts Neues. Aber geht sein Plädoyer nicht auch über die gebetsmühlenartige Bürokratiekritik liberaler Lager hinaus? Ja und Nein lässt sich antworten.</p>
<p><span id="more-2119"></span><strong>Hohe Kontrollkosten schützen nicht vor Kontrollverlust</strong></p>
<p>Jedes Kind, das beim Spielen einmal eine Fensterscheibe zerbrochen hat, weiß um die nachfolgend hohen Kontrollkosten gegen den bösen Einzel(unglücks-)fall: Spielen ohne Aufsicht ist nach nur einem Fehl<em>tritt</em> tabu! Die kriminalpräventive Konsequenz lautet: <em>Eltern haften für Ihre Kinder</em>. Im öffentlichen Raum stellt die Nulltoleranzpolitik eine unbeliebte erzieherische Maßnahme für den befürchteten <em><a href="http://www.nzzfolio.ch/www/21b625ad-36bc-48ea-b615-1c30cd0b472d/showarticle/1d48004b-8679-4256-91d7-cb883f5b70a8.aspx">Selbstverstärkungseffekt von Normabweichungen</a></em> dar: Dass nämlich ein eingeschlagenes Fenster zur Verwahrlosung ganzer Straßen oder Stadtteile führen kann.</p>
<p>Über aggregierte Kriminalitätsraten mag man sich streiten. Im statistischen Vergleich werden Ereignisse wie Krisen, Kriege und Katastrophen eher als unwahrscheinlich prognostiziert. <em>Wer sich absichern will, muss einen Puffer ungenutzter Ressourcen aufbauen, die nicht zur Herstellung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden. Sie kommen nur dann zum Einsatz, wenn und falls der Krisenfall eintritt</em>, so Greenspan.</p>
<p>Krisenfälle stellen zu Englisch <em>hard cases</em> dar. Der bekannte Zusatz lautet <em>hard cases make bad laws</em>. Diese Erfahrung machten Common Law Richter bereits Ende des 18. Jahrhunderts. Auch heute noch wird die normative Stilisierung von Verhaltenserwartungen am Einzelfall entschieden und daraus ableitend generalisiert. Positives Recht ist in westlichen Demokratien jedoch politisch entscheidbar und damit änderbar.</p>
<p><em>Puffer zu finanzieren ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die eine Gesellschaft treffen kann, sei es durch bewusste Politik oder standardmäßig</em>, schreibt der ehemalige Notenbank-Chef weiter. Das in den Massenmedien kommunizierte öffentlich-politische Interesse an bedrohlichen Konsequenzen der Zukunft – sei es wie derzeit an den Umschuldungskosten immenser Staatsdefizte, am Ausstieg aus der Kernenergie oder an der Vorsorge gegen EHEC-Bakterien – wird im demokratischen Machtmessen zwischen Regierung und Opposition regelmäßig Gegenstand politischer Entscheidungen: Entscheidungen, die nach kollektiver Verbindlichkeit suchen.</p>
<p><strong>Wohlfahrtsstaaten tendieren zur Anspruchsinflation</strong></p>
<p>Gerade politische Organisationen sind dabei einem hohen Druck durch die öffentliche Meinung ausgesetzt. Um Handlungs- und Konsensfähigkeit für die <a href="../../../../../2008/07/07/der-placebo-effekt-des-politischen-systems/#more-25">Lösung unlösbarer Probleme</a> zu suggerieren, tendieren sie bei hoher Resonanzfähigkeit dazu, heute als Fehler beurteilte Entscheidungen morgen in programmierte Vorsicht umzubauen. Für die Umwelt des politischen Systems sowie insbesondere für die Betroffenen resultieren daraus jedoch weitere Risiken, die zwar eine Kontrollillusion mitführen – immerhin irgendwie entschieden zu haben – zugleich können sie aber auch die Risiken eines Kontrollverlusts verstärken: Die Risiken vergeblicher Regulationen, vertagter Anträge, zu niedrig gesetzter Richt- und Grenzwerte, undurchsichtiger Standards oder Siegel, der Zunahme von Eingriffsentscheidungen und damit verbundener Kosten, aber vor allem die Risiken der Nichtausnutzung von Chancen und Innovationen, wie sie auch Greenspan für die Volkswirtschaft(en) anmahnt. Ein prominent beklagter Fall hoher Kontrollkosten von bad laws sind all-urlaublich die <a href="http://www.bundespolizei.de/cln_179/nn_249932/DE/Home/08__Service/Allgemeine__Reisehinweise/reisehinweise__node.html?__nnn=true">Reisebestimmungen</a> infolge von Terroranschlägen. Die kollektiven Sicherheitskosten und -gewinne übersteigen dabei nicht selten die individuellen Freiheitsrechte.</p>
<p><strong>Unaufhaltsame Absicherungsspirale?</strong></p>
<p><em>Aber wenn Politiker sich entscheiden, ihr Volk vor jedem vorstellbaren Risiko zu schützen, sinkt mit hoher Gewissheit der Lebensstandard</em>, warnt Greenspan. Wieso ist dann der moderne Wohlfahrtsstaat noch nicht unter der Last seiner nimmersatten Bürger, ihrer Ansprüche und daraus verbundenen Schuldenlasten zerbrochen? Als eine Antwort bietet sich an: Weil er gleichzeitig und insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten auch Gefahren – wie strukturelle Arbeitslosigkeit und bestimmte Gesundheitsschäden – individualisiert und dabei in Risiken transformiert. Die Aktivierungsprogramme unter Altkanzler Gerhard Schröder sind ein Beispiel für die staatliche Entlastung von zu hohen Wohlfahrtskosten. Den Arbeitsverlust auf eigene Fehlentscheidungen zuzurechnen, fordert die Eigenverantwortung und damit auch die Eigenbeteiligung – die Investition in Bildung, Gesundheit und Altersvorsorge.</p>
<p>Greenspan klammert das private (wenn auch teils staatlich geförderte) Geschäft mit Absicherungen möglicher Risiken jedoch weitgehend aus und hinterlässt damit einen undifferenzierten Blick. Er blendet dabei aus, dass nicht alle Risiken immer zugleich politisch resonanzfähig sind. Gerade durch die politisch geframte Individualisierung bestimmter Risiken boomt das Absicherungsgeschäft in fast allen Branchen. Die dabei erwirtschafteten Mehrwerte tragen jedoch vermittelt durch die Einnahme diverser Steuern nicht unwesentlich zur staatlichen Wohlfahrtsmehrung bei – vielleicht derzeit in Deutschland mehr als in den USA, aber der politische Umverteilungsmechanismus läuft ähnlich. Das Geschäft reicht dabei von der Berufsunfähigkeit zum Zahnzusatz hin zu (Waren-)Kreditversicherungen. Selbst die hierzulande weitverbreiteste Haftpflichtversicherung – als Absicherung gegen die Gefahr, einen Verlust durch Dritte zu erleiden – wird zum eigenen Risiko, sich im Schadensfall nicht für eine derartige (oder für eine billigere oder umfangreichere) Police entschieden zu haben. Denn auch die beste Absicherung vermag die Unsicherheit der Zukunft nicht zu regulieren.</p>
<p><strong>Vertrauensfrage: Welche Risiken lagert der Staat aus und welche nicht?</strong></p>
<p>Mit steigender Wohlfahrt wächst das Vertrauen des Staates in die Mündigkeit seiner Bürger, ihnen weniger Entscheidungen abzunehmen und dagegen ihre Eigenverantwortung zu fördern. Wer ein bestimmtes Wohlstandsniveau genießt und beispielsweise nicht die Kosten einer kollektiven Gesundheitsvorsorge mittragen möchte, hat beispielsweise hierzulande die Wahl zwischen unterschiedlichen privaten Teil- und Vollversicherungen zu entscheiden. Aber wo Vertrauen in die Eigenverantwortung anderer fehlt, setzt die oben genannte Nulltoleranzpolitik ein. Greenspan&#8217;s doppeldeutiger Appell an den <em>Wohlstand der Nationen</em> beschreibt jedoch die Absicherungskosten von milliardenschweren bailouts zur Rettung maroder Banken als scheinbar unnötige wohlfahrtssenkende Absicherungskosten, weil andere Banken sich anschließend in Sicherheit wägen könnten, auch <em>gerettet</em> zu werden. Wie Dirk Baecker herausgearbeitet hat, machen Banken ihr Geschäft jedoch nicht mit staatlichen Rettungsaussichten, sondern mit profitablen Risiken von <a href="http://www.suhrkamp.de/buecher/womit_handeln_banken_-dirk_baecker_28546.html">Zahlungsversprechungen</a> v.a. institutioneller Anleger und anderer Banken.</p>
<p>Es scheint als erhärte sich ein anfänglich vermuteter <em>Motivverdacht</em>, dass sich Greenspan’s Plädoyer gegen zu hohe wohlfahrtsmindernde Absicherungskosten für zu unwahrscheinliche Risiken indirekt auf die bereits wahrscheinlich steigenden Kreditkosten der Banken im Rahmen von <em>Basel III</em> beziehen. Benannt ist damit das Regelwerk, welches ab 2013 in Kraft tritt und insbesondere eine Erhöhung der Eigenkapitalquoten von Banken vorsieht (<a href="http://www.economist.com/blogs/freeexchange/2010/09/basel_iii">nur nicht für das Halten von Staatsanleihen</a>) – vornehmlich zur <em>Besicherung</em> und <em>Absicherung</em> von Kreditausfällen, welche 2008 die bisher größte Finanzkrise auslösten.</p>
<p><strong>Vertrauensverlust durch zerbrochene <em>(Kredit-)Fenster</em></strong></p>
<p>Die Politik befürchtet noch mehr zerbrochene Fenster, nicht nur bei <em>Lehmann Brothers &amp; Co.</em> und setzt deshalb auf eine Nulltoleranz gegenüber zu wenig und zu leichtsinniger Absicherung seitens der Banken. Das staatliche Vertrauen in das Risikomanagement von Banken ist erodiert, ihre ausreichende Eigenverantwortung in Frage gestellt. Wenn durch diese politisch induzierte Absicherung in Zukunft Finanzkrisen verhindert oder abgemildert werden könnten und damit weitere staatliche Absicherungskosten nun durch private Absicherungsleistungen seitens der Banken mitgetragen (und diese ebenso wahrscheinlich teilweise auch an den Kreditnehmer weitergegeben) werden, so müsste zumindest nicht nur nach soziologischer Rechnung am Ende ein positiver Saldo erzielt werden können.</p>
<p>(Bild: <a href="http://inkflesh.wordpress.com/2011/03/29/nypd-wrong-nine-times-out-of-ten/">Inkflesh</a>)</p>
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		<title>Solidarische Entsolidarisierung</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 10:35:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der heutigen F.A.Z. ist im Wirtschaftsteil ein kleiner Text („Eine Frage der Ehre am Golf“, S. 10) versteckt, der in den arabischen Ländern eine „geistige Revolution“ beobachtet: „Auch in den Golf-Staaten nimmt die Komplexität des Wirtschaftens zu, und eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen, sei es zum Kapitalmarkt oder zum Konkursrecht, wird dieser Komplexität gerecht.“ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-1975" title="" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/07/Unbenannt-11.jpg" alt="" width="550" height="268" /></p>
<p>In der heutigen F.A.Z. ist im Wirtschaftsteil ein kleiner Text („Eine Frage der Ehre am Golf“, S. 10) versteckt, der in den arabischen Ländern eine „geistige Revolution“ beobachtet: „Auch in den Golf-Staaten nimmt die Komplexität des Wirtschaftens zu, und eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen, sei es zum Kapitalmarkt oder zum Konkursrecht, wird dieser Komplexität gerecht.“ Das Recht gewinnt an Bedeutung und löst andere Mechanismen der (wirtschaftlichen, herrschaftlichen) Verhaltensorientierung ab: „Gerade die „Arabellion“ und die Umwälzungen in der arabischen Welt zeigen, dass sich die Jugend nicht länger dem Begriffspaar „Macht/Furcht“ fügen will.“</p>
<p><span id="more-1971"></span>Das ist aus ziemlich vielen Perspektiven hochinteressant. Denn es zeigt, und die journalistischen Aussagen sind Reformulierungen eines Unternehmers, der seit 20 Jahren vor Ort ist, dass zu vielen historischen Zeitpunkten und in vielen Kulturen dieselben evolutionären Mechanismen greifen, wenn sich Gesellschaften verändern und entwickeln: Menschen begegnen einander und beschleunigen die Zirkulation von Gütern und Ideen mit Hilfe von Geld. Es entsteht ein Wirtschaftskreislauf und in dessen Schlepptau Ungleichheit. Jeder Marktteilnehmer zeichnet sich durch sein eigenes Haben/Habenwollen-Profil aus und mit jedem Kontakt verschieben sich diese Asymmetrien unter den Marktteilnehmern.</p>
<p>Funktionierende Märkte ruhen auf den wirtschaftlichen Asymmetrien ihrer Teilnehmer. Aber auch auf Erwartungssicherheit, die nicht durch jedes individuelle Crossing der Linie zwischen Haben und Habenwollen umgekehrt wird. Sie benötigen die Hilfe des Rechts, das die wirtschaftliche Asymmetrisierung stabilisiert, indem sie sie ignoriert. Der F.A.Z.-Text handelt von dieser Etappe. Wenn die wirtschaftlichen Interessen anspruchsvoller werden, wird das Recht komplizierter und die Gesellschaft insgesamt, die Wirtschaft und Recht nicht parallel, sondern zirkulär baut, komplexer. Die nächste Evolutionsstufe besteht darin, die Asymmetrien des Rechts wiederum extern abzusichern. Dies gelingt mithilfe der Politik.</p>
<p>Man kann es erstaunlicherweise bei so unterschiedlichen Autoren wie Jürgen Habermas, Max Weber und Niklas Luhmann auf ähnliche Weise lesen: (1) Wirtschaftliche Asymmetrien stabilisieren sich im Recht. (2) Rechtliche Asymmetrien stabilisieren sich mit Politik. Und (3) politische Asymmetrien werden, so die historisch aktuelle Lösung, per Demokratie im immer nur vorläufig entschiedenen Konflikt abgesichert.</p>
<p>Nun zum eigentlichen Anliegen:</p>
<p>1. Im arabischen Raum versucht man derzeit die Geschichte auf den Kopf zu stellen und mit Demokratie anzufangen, um durch sie Recht und Wirtschaft zu befeuern. Diese Idee der „Demokratieverordnung“ hat jedoch, vom historischen Sonderfall Deutschland abgesehen, bislang nie und nirgends funktioniert. Demokratie bleibt eine <em>Reaktion</em> auf inner<em>gesellschaftliche</em> Komplexität, egal welche individuellen Wünsche vorherrschen. Das dies auch heute im arabischen Raum so ist, zeigt der Bericht aus Dubai und Abu Dhabi. Demokratie ist sinnlos, wenn die Hälfte des Volks nicht an der Wirtschaft teilnimmt (das gilt auch für Spanien und Griechenland).</p>
<p>2. Wenn man unter rechtsstaatlichem Recht versteht, was man heute unter Recht verstehen sollte, bedeutet es vor allem eins: Entsolidarisierung! Rechtsfindung, egal ob sie sich mit politischen, wirtschaftlichen, familiären oder sportlichen Themen befasst, bedeutet vor allem: Blindheit gegenüber den beteiligten Personen, gesellschaftlichen Rollen und gesellschaftlichen Verflechtungen. Rechtsstaatliches Recht kennt nur seinen eigenen Rechtstext und seine eigene Verfahrenslogik. Es kann nur evolutionär wachsen und wird durch Revolution bedroht.</p>
<p>Dass sich mithilfe eines auf Solidarität beruhenden Volksaufstands ein Rechtsstaat erfolgreich herstellen ließe, ist ebenso unwahrscheinlich, wie eine per Krieg herbeigeführte Demokratie. Ohne das Fundament Wirtschaft und wirtschaftliche Teilnahme sind die Versuche reine Übungen.</p>
<p>(Ergänzende Erklärung: Die Idee des &#8220;Vorsprungs&#8221; der okzidentalen Gesellschaft steckt im obigen Text drin. Aber nur, weil es mir zu mühsam war, sie herauszuargumentieren. Der arabische Raum muss historisch nicht zwingend auf das europäische Demokratiemodell zulaufen und China wird es, das ist heute schon sichtbar, auch nicht. Die vorgestellte evolutionäre Logik gilt denke ich dennoch.)</p>
<p><em>(Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/vshioshvili/2823013250/in/photostream/">Vladimer Shioshvili</a>)</em></p>
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		<title>Ließe sich alles retten? Schon morgen!?</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2011/06/28/liese-sich-alles-retten-schon-morgen/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 13:13:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Tollerei]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Nachdenken über den Staat wird ja heutzutage etwas erschwert. Überall steht geschrieben, der Staat solle Banken retten, Hauptschulen und Atomkraftwerke abschaffen und, sofern er sich in der Lage sieht, Olympische Spiele veranstalten. Wenn man von diesen Luxusproblemstellungen absieht, die die Moderne dem Staat aufbürdet, bleibt von der Institution Staat ein zweiseitiges Prinzip übrig: Er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-1945" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/06/Unbenannt-110.jpg" alt="" width="550" height="297" /></p>
<p>Das Nachdenken über den Staat wird ja heutzutage etwas erschwert. Überall steht geschrieben, der Staat solle Banken retten, Hauptschulen und Atomkraftwerke abschaffen und, sofern er sich in der Lage sieht, Olympische Spiele veranstalten. Wenn man von diesen Luxusproblemstellungen absieht, die die Moderne dem Staat aufbürdet, bleibt von der Institution Staat ein zweiseitiges Prinzip übrig: Er soll soziale Ordnung garantieren in dem er individuelle Freiheit einschränkend <em>und </em>absichernd reguliert. Die Phänotypen dessen sind das Steuerrecht und das Strafrecht.</p>
<p><span id="more-1938"></span>Ein Staat versorgt <em>sich</em> mit Geld und investiert es in die soziale Sicherungsarchitektur, die dieses Steueraufkommen erst ermöglicht. Dieses einfache Prinzip macht den Staat zum Garanten für Freiheit, obwohl er sie, sofern man sich das Prinzip am empirischen Einzelfall ansieht, meistens mit Zielsetzung Sicherheit einschränkt. Es ist ein übliches Steigerungsverhältnis, das darauf beruht, Individuen voneinander abzulenken und eine dritte Instanz im Alltag zu institutionalisieren (die sich dann dezent zurückhält und nur von Zeit zu Zeit an ihr Potenzial erinnert).</p>
<p>Man kann theoretisch gut rückversichert behaupten, dass diese einfache Definition von Staat zutreffend und vollständig ist und das alle weiteren aktuellen Kompliziertheiten, die den Staat als Institution betreffen, erfunden wurden, weil das Vorhandensein von Staat erst die Möglichkeiten schuf (darunter fällt alles, was unter Zivilrecht einsortiert wird).</p>
<p>Wenn die Definition von Staat so einfach ist, weil das zu lösende Problem so leicht verständlich ist, warum ist dann das Steuerrecht und Strafrecht so kompliziert? Für das eine kann folgende Erklärung gelten: Das Strafrecht ist ein regulierendes Recht, es muss der facettenreichen Realität entsprechen, darf daher nicht allzu scharf kategorisieren und niemals den Einzelfall selbst vernachlässigen.</p>
<p>Das Steuerrecht ist dagegen ein generatives Recht. Der Staat muss die Einkommenssteuer nicht differenzieren. Er kann sagen, Einkommen ist Einkommen und die Steuer ist 25%. Ein bisschen &#8216;Gerechtigkeit&#8217; wird noch gewonnen, wenn zwischen Arbeitseinkommen und Vermögenseinkommen unterschieden wird. Gleiches gilt für Konsum- und Umsatzsteuern. Man muss Güter und Dienste nicht zwingend klassifizieren, um sie zu besteuern. Und es gibt auch keinen Grund, irgendwo mitten in laufenden Prozessen Steuern festzuschreiben, wenn man auch einfach nur Ergebnisse besteuern könnte (und die Ausbalancierung der Steuerlast der Wirtschaft selbst überlässt).</p>
<p>Auch wenn sich über die Inhalte von <a href="http://www.faz.net/artikel/C31328/steuervereinfachung-drei-mal-ein-steuersatz-30449591.html">Paul Kirchhofs (neuem) Steuerrecht</a> noch wenig sagen lässt (habe noch nicht gesucht), ist es doch ein äußert begrüßenswerter, mutiger Vorschlag. Allein aus Prinzip. Und der Autor des neuen Rechts hat auch recht, wenn er sagt, es sei das „sozialste Steuerrecht, das es je in Deutschland gegeben hat“, allein, weil man es verstehen könnte. Wenn sich nämlich die <em>soziale Komplexität</em> des Staates nicht hinter der <em>sachlichen Kompliziertheit</em> seines Steuerrechts verstecken würde, wäre die Akzeptanz des <em>thymotischen Steuerspendens</em>, wie es Peter Sloterdijk mutig argumentiert, nur noch eine individuelle Fingerübung.</p>
<p><em>(Dieser Text beinhaltet mein 100.000 sozialtheoristisches Wort. Ich bin recht froh, dass sich ein so bedeutendes qualitativ-konstruktives Thema ergeben hat, mit dem ich diese unbedeutende quantitative Wörter-Grenze überrschreite.)</em></p>
<p><em>(Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/zakmc/4619252258/in/photostream/">zak mc</a>)<br />
</em></p>
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		<title>Zum Leben verurteilt</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2011/04/27/zum-leben-verurteilt/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Apr 2011 06:31:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Moral]]></category>
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		<category><![CDATA[Todesstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Überschrift ist eine aus dem Fundus der inspirierenden Widersprüchlichkeiten, die immer wieder kurze Einwürfe und manchmal buchlange Diskussionen verursachen. Meistens driftet man mit ihnen in die Schöndenkerei ab, redet über Widerstände, die das Leben greifbar machen, über Hindernisse, die beim Blick zurück einen Weg erkennen lassen oder über unüberwindbare Barrieren, die alte Wege versperren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-1584" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/04/Unbenannt-19.jpg" alt="" width="550" height="300" /></p>
<p>Die Überschrift ist eine aus dem Fundus der inspirierenden Widersprüchlichkeiten, die immer wieder kurze Einwürfe und manchmal buchlange Diskussionen verursachen. Meistens driftet man mit ihnen in die Schöndenkerei ab, redet über Widerstände, die das Leben greifbar machen, über Hindernisse, die beim Blick zurück einen Weg erkennen lassen oder über unüberwindbare Barrieren, die alte Wege versperren und dadurch zu neuen führen. Wenn wir der Ratgeberliteratur glauben, können und müssen wir uns und andere <em>zum Glück zwingen</em>, weil Philosophen sagen, dass wir <em>zur Freiheit verurteilt</em> sind.</p>
<p><span id="more-1579"></span>Diese Spielerei funktioniert aber nicht mehr, wenn anstelle von „Verurteilung“ von „Bestrafung“ gesprochen wird. Wer von „Lebensstrafe“ spricht, lässt keinen Raum mehr zum schönen Denken, weil er bereits versucht ist, hässlich zu handeln. <a href="http://www.nytimes.com/2011/04/24/magazine/mag-24lives-t.html">Dafür kann es individuelle Gründe geben</a>. Die Frage ist allerdings, ob die New York Times ein Forum sein sollte, in dem es ein Anwalt begrüßt, dass der Mörder der Familie seines Bruders „zu leben bestraft“ wird, weil die „Todesstrafe“ ein zu großes „Geschenk“ wäre. Der Täter solle lieber ein „Leben in Angst“ führen, in einer Umgebung, die ihm nach eigener Aussage nicht behagt &#8211; ohne Aussicht auf ein festgesetztes Todes-, gleichsam Erlösungsdatum.</p>
<p>Es kann sein, dass das jemand schrieb, der sich nach der Höchststrafe sehnte und nun vor sich selbst zu erklären versucht, was statt dessen geurteilt wurde. Es kann sein, dass hier ein neuzeitlicher religiöser Weltentwurf im Spiel ist, den wir außerhalb amerikanischer Alltagserfahrungen nicht nachvollziehen können. (Der vermuten lässt, dass der Autor sein Seelenheil im Recht sucht, wie <a href="http://sozialtheoristen.de/author/henrik-dosdall/">Henrik</a> meint.) Es kann auch sein, dass der Autor im Nachhinein selbst über seine Worte erstaunt ist. Der Text ist Ausgangspunkt vieler Überlegungen.</p>
<p>Eine steckt in folgender Frage: Was halten eigentlich Leute, die gegen die Todesstrafe sind und für ihre Meinung <em><a href="http://www.amnesty-todesstrafe.de/">gute Gründe</a></em> haben, von Menschen, die ebenfalls gegen die Todesstrafe sind aber aus <em>schlechten</em> Gründen? Ist man gegen die Todesstrafe, weil es eine Anmaßung ist zu entscheiden, dass und wann Menschen sterben? Ist man dagegen, weil die Methoden <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/34/34597/1.html">grausam</a> sind? Und wie ist gleich das Argument, das die Zivilisation ins Spiel bringt?</p>
<p>Was wäre dann mit dem Argument, dass eine „Lebensstrafe“, wie oben verlinkt, anmaßender ist als ein Todesurteil, weil es nicht darum geht, jemand hinzurichten, damit er niemand Anderem mehr Schaden zufügen kann, sondern darum, jemand am Leben zu lassen, damit ihm Schaden zugefügt werden kann. Was ist mit dem Argument, dass bei einer „Lebensstrafe“ für ein Schrecken ohne Ende, statt für ein Ende mit Schrecken optiert wird? Nennt man es Zivilisation, wenn Menschen nicht getötet werden, und andere sich darüber freuen, dass sie dadurch länger leidensfähig bleiben?</p>
<p>Der <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Op-ed">op-ed</a>-Text macht ein großes Fass auf. Er zeigt, dass es schwierig ist, <em>gute</em> Gründe gegen <em>schlechte</em> Dinge zu formulieren. Er zeigt, wenn man das Problem generalisiert, auf, dass es überhaupt problematisch ist, juristische Sachverhalte moralisch zu bewerten. Die Geltung eines moralischen Urteils ist immer auf einen Einzelfall begrenzt und man ist stets in der Gefahr, alle anderen Argumente moralisch bewerten zu müssen. Die guten Gründe gegen die Todesstrafe kommen mit den oben gezeigten Gründen gegen die Todesstrafe nicht klar. Es sind schlechte Gründe für eine gute Sache und das ist inakzeptabel, weil man sich im Kosmos von gut und schlecht bereits festgelegt hat, man ist schließlich aus <em>guten</em> Gründen dagegen.</p>
<p>Was nun? Sind die ganzen guten Argumente gegen die Todesstrafe (Menschenrechte, humanistische Werte, religiöse Traditionen, Zivilisationsvorstellungen, …) nichts wert? Soziologisch radikal: Ja, sind sie. Sie können eine Haltung zum Thema stützen, doch sie sind nicht imstande, einen Widerspruch wie den obigen auszuhalten. Die Verknüpfung von Moral und Recht darf nicht getestet, nicht beansprucht werden, wenn sie funktionieren soll. Je mehr man diese Verknüpfung am Alltäglichen oder in der Theorie expliziert, desto mehr erkennt man, Moral und Recht stützen sich nicht, sondern ergänzen sich, sie kümmern sich – aus einer bestimmten Perspektive – um zwei gerade konträr zueinander gerichtete Sachlagen.</p>
<p>Die Moral übernimmt dabei die Orientierungsleistungen für alle Angelegenheiten, die sich kaum formalisieren und nur begrenzt generalisieren lassen. Jeder kennt und befolgt (ungeschriebene) Sitten und Konventionen, man hat sie als Höflichkeitsregeln beiläufig gelernt. Sie spielen in jeder menschlichen Begegnung eine Rolle. Man folgt jedoch nicht einem festgezurrten Skript, sondern bleibt sensibel. Die Achtung eines Menschen ist immer reziprok. Man kann dem Anderen mit gewissen Ehrvorstellungen und Respekthaltungen gegenübertreten, sich auf einen Kontakt vorbereiten, Vorkehrungen treffen, um die seltene Chance nicht zu vermasseln. Oder aber, jemanden zufällig begegnen, unvorbereitet und ungewollt treffen. Eine Sache bleibt von all dem unberührt: Eine Begegnung findet entweder im Modus der gegenseitigen Achtung oder Missachtung statt. Die Achtungsbedingungen können generalisiert werden (Reputation, Standesehre, Gründe zur Bewunderung, …) doch das Erweisen von Achtung, das konkrete Höflichkeitsverhalten, die kleinen Aufmerksamkeiten, das taktvolle Mitspielen sind Aufgaben, denen in jedem Moment nachgekommen werden muss – weil der ganze Sinn darin steckt, anzuzeigen, dass man in genau dieser Situation genau diese Person mit seiner Höflichkeit, seiner Aufmerksamkeit und seinem Taktgefühl meint. Viele Interaktionskonflikte, die auf der Themenebene ausgetragen werden, haben ihren Ursprung im Misslingen der Achtungsmechanik. Wer sich nicht als Person geachtet fühlt, reagiert mit Missachtung auch dem verehrten Rockstar und respektierten Vorgesetzten gegenüber.</p>
<p>Wer sich moralisch (mithilfe der angesprochenen Vehikel: Menschenrechte, Werte, usw.) gegen die Todesstrafe positioniert, gibt damit erst einmal bekannt, unter welchen Achtungsbedingungen er bereit ist, andere zu achten. Wer für die Todesstrafe ist, dem gelten anscheinend Menschenrechte und humanistische Werte nichts – so jemand verdient keine Achtung. Darüber kann auch nicht diskutiert werden, weil man im Gespräch gar nicht bis zur Sachebene des Themas käme. Moralische Kommunikation kennt somit nur zwei Ausprägungen. Entweder man achtet und verbündet sich, wegen der guten Sache. Oder man missachtet und bekämpft sich. (Oder aber, man geht sich klugerweise aus dem Weg.)</p>
<p>Mit dem Recht und der rechtlichen Kommunikation ist nun alles genau umgekehrt. Wer sich auf dem Rechtsweg begegnet, muss sich nicht gegenseitig achten. (Man könnte gerade wegen anhaltender Missachtung dort gelandet sein.) Statt den Höflichkeits- und Anstandsregeln, mit denen man eine konkrete Person adressiert, gelten die Regeln des Rechts. Man orientiert sich nicht aneinander, sondern jeder für sich am Recht und das Recht selbst bleibt unverhandelbar, es gilt, galt und wird immer gelten – der Einzelfall ist dem Recht egal. Strittig sind nur die Inhalte. Manchmal, wenn es besonders kritisch wird, ist sogar ein Richter dabei, der als Dritter moderierend eingreift und sensibel für die konkrete Situation das Recht (die Prozessordnung interpretierend, das Urteil fällend) auslegt. Das Alleinstellungsmerkmal am Recht ist, dass es involvierte Personen vollständig ignoriert. Wissenschaftliche Reputation, wirtschaftliches Vermögen, körperliche Kraft, Prominenz, usw. gelten nicht. In rechtlicher Kommunikation gilt man gerade nicht als Person, sondern wird ausschließlich als Rolle (Angeklagte, Beschwerdeführer, Kläger) adressiert. (Man kommt als konkrete Person vor, aber eigentlich nur als Thema.)</p>
<p>Moral und Recht sind die Korridore, die gutes/richtiges und schlechtes/falsches Verhalten unterscheidbar machen. Moral übernimmt dabei genau die Bereiche, die das Recht nicht erfassen kann und umgekehrt. Moral generalisiert, Recht spezifiziert. Moral personifiziert, Recht ignoriert Personen. Moral/Achtung kann nicht erzwungen werden, Recht gilt immer. Moralische Kommunikation beginnt Konflikte, Recht entscheidet Konflikte. Und so weiter.</p>
<p>Die Todesstrafe ist keine moralische, sondern eine rechtliche Angelegenheit. Argumente pro/contra Todesstrafe sollten somit ebenfalls rechtlich sein und nicht moralisch. Es gibt nämlich rechtlich richtige Argumente, gegen die Todesstrafe, die einen Widerspruch und Diskussionen aushalten. Und genau die gilt es zu mobilisieren. Man könnte also, <a href="http://www.todesstrafe-usa.de/leben.htm">so wie hier</a>, die Schicksale jeweils einzeln thematisieren, die betroffenen Personen vorstellen, die Todesstrafe für inhuman halten und „finden, dass ihr kein Platz in einer zivilisierten Welt zusteht.“ Oder, man könnte das gesamte Engagement darauf verwenden, die Justiz mit der Frage zu belästigen, wie es eine Prozessordnung geben kann, die sich selbst dem Recht entzieht, in dem sie unrevidierbare Entscheidungen fällt. Mehr als eine konzertierte Kampagne zu dieser Frage ist, denke ich, nicht notwendig. Mit dieser Frage lassen sich dann auch die humanistischen Werte und die Zivilisation wieder ins Boot holen, ohne das es bei der nächsten Welle gleich wieder zu kentern droht – denn wenn einmal festgestellt ist, dass die Todesstrafe einfach nicht rechtens ist, kann man sich über die ausbleibenden Konsequenzen moralisierend beschweren.</p>
<p>(Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/vambo25/5034459620/in/photostream/">Peter Thody</a>)</p>
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		<title>&#8220;Was ist Öffentlichkeit?&#8221; ist die falsche Frage</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2010/11/10/was-ist-offentlichkeit-ist-die-falsche-frage/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 17:02:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Leseprobe_Stefan]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich ist Jeff Jarvis ein Typ, dem man gut zuhören kann. Er darf sich nur nicht vorbereiten und weder über Journalismus noch Google sprechen. Bei Twig („This Week in Google“, einem Leo Laporte „Netcast“) ist Jeff Jarvis wöchentlich eine Stunde zu hören – man redet über das Neuste aus dem Internet, bereitet sich nicht groß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-1077" title="Schönheitssalon (stylisch)" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2010/11/Unbenannt-12.jpg" alt="" width="550" height="356" /></p>
<p>Eigentlich ist Jeff Jarvis ein Typ, dem man gut zuhören kann. Er darf sich nur nicht vorbereiten und weder über Journalismus noch Google sprechen. Bei Twig („This Week in Google“, einem Leo Laporte „Netcast“) ist Jeff Jarvis wöchentlich eine Stunde zu hören – man redet über das Neuste aus dem Internet, bereitet sich nicht groß vor, sondern liest einfach die einschlägigen Blogs und Jeff Jarvis stellt häufig kluge, naive Fragen, mit denen er die Techies etwas aus der Reserve lockt.</p>
<p><span id="more-1075"></span>In einer Sache hat sich Jeff Jarvis jedoch heillos (für sein neues Buch) verstrickt und das hat Folgen für uns, weil er durch seine radikale Meinung bzgl. des deutschen Umgangs mit Google-Street-View der Diskussion die Unterscheidung von öffentlich und privat aufzwingt. Die Idee ist, dass alles hinter einer Hausfassade privat ist und alles davor inkl. Fassade öffentlich. Er zieht diese Grenze so radikal räumlich, dass sein Blick auf alles Weitere versperrt ist und – das ist das tragische – die an ihn anschließenden Beiträge zur Diskussion schließen an dieser Öffentlich/Privat-Vorstellung an. So radikal, dass einige glauben, alle „<a href="http://sozialtheoristen.de/2010/11/07/politische-diskussionen-und-die-freiheit-des-einzelnen/#comment-890">rechtlichen und moralischen</a>“ Aspekte sind dadurch geklärt.</p>
<p>Es gilt aber doch zu bedenken, dass der für alle zugängliche Raum dennoch durch Rechte und Normen so reguliert ist, dass niemand nirgendwo als Freiwild gilt, mit dem sich nach eigenem Belieben umgehen lässt. Beispielsweise muss ich niemandem auf der Straße sagen, wer ich bin. Falls mich ein Polizist um die Aufhebung meiner Anonymität bittet, bin ich berechtigt seinen Ausweis zu erbeten und zu erfahren (und zu notieren) wer mich da – in aller Öffentlichkeit – nach meiner Identität befragt. Es ist auch niemandem gestattet, einen anderen einfach zu fotografieren. Zwar gibt es regeln, die einem Fotografen davon entlasten, warten zu müssen, bis ein ganzer Platz geräumt ist, bis er ihn fotografieren kann – doch um ein Gesicht klar und erkennbar aufzunehmen bedarf es, nicht nur rechtlich geregelt, der Einwilligung des Fotografierten. Eine spätere Veröffentlichung des Bildes ist noch strikter geregelt. Überwachungskameras, das namentliche Auflisten von Prüfungsergebnissen, das namentliche Aufrufen von Personen im Wartezimmer – überall kann potenziell im öffentlichen Raum die Privatsphäre von Menschen verletzt werden.</p>
<p>Street-View ist nun eine Aktion, die zwar im öffentlichen Raum, nämlich auf der Straße, stattfindet, aber es steht doch außer Zweifel, dass dadurch trotzdem die Privatsphäre von Menschen tangiert wird. Autozeichen und Gesichter werden durchgehend unkenntlich gemacht – damit ist bereits viel Gegenargumentationspotenzial genommen. Eindeutige Erkennungszeichen sind damit aus dem Bild verschwunden – das gilt für die Person selbst und seine naheliegendste „Mobilie“, sein Auto. Warum machen aber die Personen zugeordneten Immobilien (sprich Hausfassaden, Gärten) so einen Ärger..?</p>
<p>Street-View ist in meinen Augen echter Fortschritt. Aber es reicht doch völlig, wenn man Straßengrößen, Parkplatzangebot, Einkaufsflair, Baudichte, usw. erkennen kann. Wenn Familie Meier meint, sie möchte selbst bestimmen, wie die Welt ihre Hausfassade sieht und etwas dagegen hat, dass irgendwann zufällig ein Auto vorbeikommt und ein Foto macht, dass dann auf Jahre hinaus im Internet ihr Anwesen repräsentiert, dann ist doch dagegen nichts einzuwenden… Wenn in der Prärie oder in der Stadt ein verpixeltes Wohnhaus gezeigt wird, dann frage ich doch nicht die Bewohner, ob sie was zu verbergen haben, sondern muss ernsthaft fragen, warum das jemanden (wenn auch nur potenziell) so sehr interessiert, dass er meint, die Verpixelung mit einem Anschlag gleichsetzen zu müssen.</p>
<p>Street-View nimmt keinen Schaden, wenn Häuser verpixelt werden. Viel mehr, aber das muss man abwarten, wird es in 5 Jahren erste Probleme geben, wenn sich herausstellt, dass sich Städte viel schneller verändern als gedacht. Wenn ganze Straßenzüge renoviert werden und Google das „Anguck-Angebot“ macht aber dann nicht updatet, hätte man sich vielleicht gewünscht, verpixelt zu werden. Nicht weil man was zu verstecken hat, sondern weil man, wenn schon nicht die schöne neue Fassade gezeigt wird, man nicht möchte, dass die ganze Welt nur die alte hässliche sieht. Das klingt zwar albern, aber diejenigen, die die ganze Welt im Internet sehen wollen, reden auch andauernd vom Echtzeit-Internet. Und die Konzeption von Street-View, wie sie Google umsetzt, ist damit schlicht unvereinbar.</p>
<p>Statt öffentlich/privat könnte man also auch andere Unterscheidungen in die Diskussion einbringen und sich mal etwas detaillierter über Street-View und die Vor- und Nachteile unterhalten.</p>
<p>Es wird nicht lange dauern, dann wird die Inaktualität der Street-View-Bilder eine neue Unterscheidung vorbringen. Nämlich dann, wenn einige Läden/Restaurants zu sehen sind und andere nicht, weil es sie zum Fotozeitpunkt noch nicht gab. Ein anderer Unterschied könnte wichtig werden, wenn – in einer Welt in der alles photoshoped ist – plötzlich Obdachlose vorm Beauty-Salon rumstehen, Läden von Lkws verborgen sind, das Hotel gerade eingerüstet war, … . Es handelt sich hierbei um potenziell wichtige, wirtschaftlich bedeutende Ungleichheiten, die für alle Beteiligten unkontrollierbar sind. (Ganz zu schweigen von den zukünftigen RTL-Punkt-12 Berichten, dass Bewerbungen nun nicht nur nach Facebook-Bildern hinterrecherchiert werden, sondern erste Diskriminierungen anhand des Wohnumfelds durch Personaler stattfinden.)</p>
<p>Wie jedes Google-Produkt wird Street-View so einfach zu bedienen und so unproblematisch zugänglich sein, dass es sich als erste Anlaufstelle für alle Interessierten anbietet. Da nützt auch kein Flickr-Places oder Google-Panoramio Argument. Denn es zeigte sich, was nicht auf der ersten Google-Seite erscheint, ist nur für Spezialisten interessant. Im Street-View-Universum wird das natürlich nicht anders sein.</p>
<p>Also, wie immer, ist eine neue tolle Sache nicht nur nützlich und gut, sondern wird mit der Zeit handfeste Nachteile für einige aufzeigen. Und ob eine Straße nun öffentlich ist oder nicht, ist dabei erstmal egal.</p>
<p><em>(Bild <a href="http://www.flickr.com/photos/postaletrice/2989659211/in/photostream/">Ana y Esteban</a>)</em></p>
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		<item>
		<title>Politik/Recht und das Technologieverstehdefizit</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2009/03/30/politikrecht-und-das-technologieverstehdefizit/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Mar 2009 10:31:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Irgendwann die Tage wurde ein „internationales Spionagenetzwerk&#8221; im Internet gefunden, dass anscheinend vor allem die hohe Politik im Visier hatte. Tausende von Computern und hunderte von Amtsträgern sind betroffen. Die 20-Uhr-Tagesschau ergänzte die Berichterstattung mit dem zitierten Hinweis: „Das Internet sei zu undurchsichtig um Schuldzuweisungen machen zu können.&#8221; Allerdings ist es nicht nur das Internet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Irgendwann die Tage wurde ein „internationales Spionagenetzwerk&#8221; im Internet gefunden, dass anscheinend vor allem die hohe Politik im Visier hatte. Tausende von Computern und hunderte von Amtsträgern sind betroffen. Die <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts11158.html">20-Uhr-Tagesschau</a> ergänzte die Berichterstattung mit dem zitierten Hinweis:</p>
<blockquote><p>„Das Internet sei zu undurchsichtig um Schuldzuweisungen machen zu können.&#8221;</p></blockquote>
<p>Allerdings ist es nicht nur das Internet, dass durch Undurchsichtigkeit politische Entscheidungen und rechtliche Konsequenzen erschwert, es ist die ganze moderne Technologie. Hier nur ein paar Themen, die zu dieser Misere beitragen:<span id="more-468"></span></p>
<ul>
<li>Alle wissen, dass Pirate Bay, schon dem Namen nach, die Anlaufstelle für kostenpflichtige und urheberrechtsgeschützte Inhalte ist. Der <a href="http://www.heise.de/newsticker/Pirate-Bay-Prozess-Staatsanwaltschaft-fordert-Haftstrafen-fuer-Angeklagte--/meldung/133790">juristische Nachweis</a> von persönlicher Schuld ist jedoch anscheinend unmöglich, da es eben nicht die Pirate Bay Betreiber sind, die die Filme und Musik kopieren, bereithalten und ausliefern, sondern alles auf der Funktionsweise des Internets selbst basiert. Geld fließt ebenfalls keins.</li>
<li>„Kinderpornographie&#8221; ist das neue Schlagwort für politische Zuständigkeit und Verantwortung seit dem „Terrorismus&#8221; nicht mehr funktioniert. Das Thema hat zwei entscheidende Vorteile, es ist (1) ein Frosch-im-Hals-Thema. Wer „Kinderpornographie&#8221; sagt, kann sich sicher sein, dass alle Zuhörer auf der Stelle ernst dreinblicken und nicht widersprechen. (2) Und es ist ein Thema, bei dem klar zu sein scheint, dass es im Internet stattfindet. Bilder/Filme und Anonymität finden hier zusammen. Eine Sperre gängiger „Kinderpornoseiten&#8221; sei daher das Mittel der Wahl. <a href="http://www.heise.de/newsticker/BKA-Sperrung-von-Kinderporno-Seiten-ist-wirksam-Update--/meldung/135360">Funktionieren tut sie jedoch nicht</a>.</li>
<li>Seit den 1990er Jahren setzte sich für heimische und berufliche Schnurlostelefonanlagen ein Standard durch, der ohne weitere Probleme <a href="http://chaosradio.ccc.de/cre102.html">abhörbar</a> ist. Politische Konsequenz gab es anscheinend nicht, zumindest lassen sich keine finden. Wie sollten sie auch aussehen, wenn es sich um eine alternativlose Infrastruktur handelt?</li>
</ul>
<p>Wahlcomputer, Doping, moderne Spionage; bei all diesen Themen kommen Politik und Recht nicht weiter. Aber bis auf die bloße Beobachtung bleibt kaum etwas zu Thema zu sagen. Anscheinend ist die nationale Begrenzung von Politik und Recht, die durch die Globalität vieler entscheidender Ereignisse immer wieder aufgezeigt wird, nicht die einzige Schwäche der beiden Funktionssysteme.</p>
<p>Luhmann sprach &#8217;71 bei der Kopplung von Politik und Recht von einer möglichen „Fehlspezifikation&#8221;, die sich erst jetzt so recht zeigt. Während Technikfreaks, Wirtschaftler und Wissenschaftler jeden Tag neues Lernen und jede einzelne Entdeckung potenziell die ganze Welt umkrempelt (und man nicht mal im Einzelnen zu verstehen braucht, wies genau funktioniert), brauchen politische und rechtliche Entscheidungen, durch ihre langwierigen Verfahren der Explikation, Diskussionen und Debatten viel mehr Zeit und halten aktuell nicht mehr ganz Schritt.</p>
<p>Bis man bei der Pirate-Bay-Angelegenheit auf den Grund der Ursache gestoßen ist und ihn juristisch zu Fassen bekommen hat, ist die ganze Industrie die da klagt pleite. In Soziale Systeme (Seite 509) spricht Luhmann vom Recht als gesellschaftliches „Immunsystem&#8221;. Es kann abwegige Verhaltenserwartungen stabilisieren. Beispielsweise ist es dafür zuständig, dass nicht jedes kognitiv erlernte Wissen (wie besorge ich mir teures Kulturgut kostenlos?), problemlos eingesetzt werden kann. Es baut normative Sperren, die den Egoismus des Einzelnen für das Allgemeinwohl begrenzen (um es mal idealtypisch zu sagen). Diese Interpretation finde ich ganz interessant. Ausschweifender beschreibt dies Peter Sloterdijk in „Du musst dein Leben ändern&#8221; (zumindest im Eingangskapitel, dass ich bisher absolviert habe).</p>
<p>Die Technologieentwicklungen, die <a href="http://www.pascoe-global.com/sites/ar/content/e184/e526/index_ger.html">freie Radikale</a> hervorrufen, schwächen das Immunsystem und sorgen für nachhaltige Veränderungen. All dies könnte Grund genug sein, weshalb wir aktuell wieder <a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29012/1.html">weniger Demokratie wagen</a>.</p>
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		<title>Omar Bassan al-Bashir und die Weltgesellschaft</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Mar 2009 13:23:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Enno Aljets</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den sudanesischen Präsident Omar Hassan al-Bashir dokumentiert den unaufhaltsamen Fortschritt weltgesellschaftlicher Differenzierung, wobei gleichzeitig zu beobachten ist, dass entlang verschiedener Ebenen der Weltgesellschaft Konfrontationslinien auftreten, für die es bisher keine Beobachtungsschemata gibt. Um dies zu zeigen, werde ich in einem ersten Schritt den Begriff der Weltgesellschaft einführen, dann das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Haftbefehl des <strong>Internationalen Strafgerichtshofs gegen den sudanesischen Präsident Omar Hassan al-Bashir</strong> dokumentiert den unaufhaltsamen Fortschritt weltgesellschaftlicher Differenzierung, wobei gleichzeitig zu beobachten ist, dass entlang verschiedener Ebenen der Weltgesellschaft Konfrontationslinien auftreten, für die es bisher keine Beobachtungsschemata gibt. Um dies zu zeigen, werde ich in einem ersten Schritt den Begriff der Weltgesellschaft einführen, dann das Problem von Nationalstaatlichkeit und Weltpolitik anreißen, um im dritten Schritt die Konfrontationslinien der weltkulturellen Eben zu skizzieren. Abschließend zeigt sich, dass Menschenrechte eine Transformation von Kultur zu Recht erlebt haben.</p>
<h2>Weltgesellschaft</h2>
<p><span id="more-429"></span></p>
<p>Systemtheoretisch betrachtet gibt es nur eine Gesellschaft, die Weltgesellschaft. Diese Fassung von Gesellschaft hängt in erster Linie von ihrer begrifflichen Bestimmung ab: für Gesellschaft ist das konstitutive Element Kommunikation. Alles, was Kommunikation ist, gehört zur Gesellschaft, alles andere ist Umwelt. Alle Kommunikation ist potentiell füreinander erreichbar, bzw. über eine Verkettung von Interaktionszusammenhängen miteinander vernetzt. Daher kann es nur eine Gesellschaft geben, die Weltgesellschaft.</p>
<h2>Weltpolitik</h2>
<p>Auch für die Politik muss davon ausgegangen werden, dass es ein System der Weltpolitik gibt. Kritiker dieser systemtheoretischen Perspektive wenden ein, dass der Nationalstaat auf politischer Ebene doch das konstitutive Element sei. Systemtheoretisch wird diese Kritik auf den Kopf gestellt: Die genuine Leistung des weltpolitischen Systems ist die wechselseitige Anerkennung des Nationalstaats. Das weltpolitische System ermöglicht die segmentäre Differenzierung in nationalstaatliche Territorien erst, da erst durch die Anerkennung nationalstaatlicher Souveränität eine globale politische Auseinandersetzung möglich wird, ohne dass sich ein nationales Reich über den Globus erstreckt.</p>
<h2>Menschenrechte</h2>
<p>Auf einer anderen Ebene der Weltgesellschaft, der Kultur, wie Stichweh (2000) zeigt, entwickelt sich die Anerkennung von Menschenrechten. Gerade in der Frage der Menschenrechte ist zu beobachten, dass die kulturelle Diversität der Weltgesellschaft hier nicht anzutreffen ist, sondern das exakte Gegenteil. Der Anpassungsdruck souveräner Staaten gegenüber der Anerkennung von Menschenrechten führt zu einer Limitation nationalstaatlicher Souveränität. Die Einschränkungen führen soweit, dass Eingriffrechte entstehen, die Interventionen gegenüber souveränen Staaten ermöglichen, ohne (!) dass ein anderer souveräner Staat dafür als direkter Adressat einer Gegenreaktion zur Verfügung stünde, wie dies im Falle einer Kriegshandlung beobachtbar ist.</p>
<h2>Konsequenzen weltpolitischer Intervention</h2>
<p>Der Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten zeigt deutlich, dass die kulturelle Verbreitung der Menschenrechte eine Rückwirkung auf das weltpolitische System gehabt hat, dass nun selbst in Aktion treten muss, ohne dass dafür nationalstaatliche Adressen zur Verfügung stünden. Die Irritationen, die mit diesem Fall politisch und medial diskutiert wurden liegen meiner Meinung nach vor allem darin, dass die Beobachter noch nicht damit umgehen können, dass politische Interventionen gegenüber souveränen Staaten nicht mehr durch einzelne Staaten oder ein Staatenbündnis ausgelöst werden.</p>
<h2>Verantwortung</h2>
<p>Die Frage die sich dann nämlich stellt, ist die nach der Verantwortung. Notwendigerweise bleibt sie leer. Das ist aber auch nicht weiter schlimm, wenn die Beobachter sich daran gewöhnt haben. Schließlich wird bei alltäglichen Rechtsprozessen auch nicht nach den Motiven oder der Verantwortung der Ermittlungs- und Justizbehörden gefragt, solange sie durch positiv gesetztes Recht gestützt sind.</p>
<h2>Kultur oder Recht?</h2>
<p>Der Verweis auf positiv gesetztes Recht, bringt mich zu der abschließenden Frage, ob man bei Menschenrechten von Kultur sprechen kann? Ich denke, dass man Stichwehs Überlegungen dahingehend nutzen kann, wenn man die Entstehung von Menschenrechten und ihre weltweite Verbreitung verstehen will. Das lief durchaus über kulturelle Entwicklungen. Es gibt einen (schwer zu bezeichnenden) Transformationspunkt, an dem die Kultur des Menschenrechts zu einem Recht der Weltgesellschaft wurde und damit einer andere Sphäre zuzurechnen ist, nämlich dem Weltrechtssystem. Die Konsequenz dieser Transformation ist mit dem Haftbefehl gegen Omar Bassan al-Bashir beobachtbar.</p>
<p>Literatur:<br />
Stichweh, 2000, Weltgesellschaft.</p>
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		<title>Destabilisierung durch Verfahren</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 14:55:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rechtswege haben die Aufgabe Gerechtigkeit herzustellen, Ausgleich (sofern möglich) zu erwirken oder bei Undurchsichtigkeit Standpunkte mit Geltung zu versehen. All dies funktioniert, weil, eher latent, weitere Funktionen erfüllt werden. Ein Rechtsweg ist immer mit einer gewissen Laufzeit verbunden, die an sich schon aufgeheizte Gemüter beruhigt. Rechtswege bieten von sich aus bereits Orientierung, da sie grundsätzlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtswege haben die Aufgabe Gerechtigkeit herzustellen, Ausgleich (sofern möglich) zu erwirken oder bei Undurchsichtigkeit Standpunkte mit Geltung zu versehen. All dies funktioniert, weil, eher latent, weitere Funktionen erfüllt werden. Ein Rechtsweg ist immer mit einer gewissen Laufzeit verbunden, die an sich schon aufgeheizte Gemüter beruhigt. Rechtswege bieten von sich aus bereits Orientierung, da sie grundsätzlich zur Verfügung stehen und Selbstjustiz damit immer unterbinden bzw. <em>automatisch</em> sanktionieren. Zudem haben Rechtswege den großen Vorteil, bereits vor in Kraft treten legitimiert zu sein. Sie gelten unabhängig von der eigentlichen „Sache&#8221; die in ihnen verhandelt wird. Man kann am Stammtisch sonst was für Geschichten über erfahrene Ungerechtigkeiten erzählen, nachdem man vor Gericht verloren hat, wirkt die Erzählung nach außen nur noch wie Autosuggestion.</p>
<p><span id="more-365"></span>„Sie (die Verfahren der Rechtsanwendung) dienen mehr der Ableitung und Verkleinerung von Enttäuschungen, indem sie streitende Parteien mit Möglichkeiten legitimer, aber kanalisierter Aggressivität ausstatten und den Verlierer dann isolieren, sodass seine Enttäuschung folgenlos bleibt.&#8221; (Luhmann, „Legitimation durch Verfahren&#8221;, S. 237)</p>
<p>In Bezug auf die Stabilisierung sozialer Ordnung ist eine derartige Rechtsanwendung auf Basis legitimierter Verfahrensordnung und positiviertem Recht eine entscheidende sozialevolutionäre Errungenschaft.</p>
<p>Interessant ist allerdings, dass sie nicht immer funktioniert. Wenn man vom Zivilrecht absieht und Fälle beobachtet, in denen der Staat selbst eine der Streitparteien ist, erhält man ein anderes Bild. Beispielsweise wenn der Staat in Form der <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b67ab931">Polizei direkt in Todesfälle verwickelt</a> ist und „<em>deswegen</em>&#8221; eher das <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b6400cda">Verfahren verändert</a> wird, bzw. von vornherein <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b7bcac3a">andere Maßstäbe gelten</a>.</p>
<p>In Europa können solche Fälle erwähnt werden, ohne dass es zu Konsequenzen kommt. Anders ist es in Amerika. <a href="http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2009/01/schwere-krawalle-nach-erschiessung.html">In der Neujahresnacht wurde in Oakland ein 21jähriger in einer U-Bahn-Station von einem Polizisten, nachdem was man sieht, grundlos, erschossen</a>. Der Rechtsstaat und seine Verfahren wirkten in der Hinsicht, dass nicht sofort ein Mob losbrach, um den Schuss des Polizisten zu rächen. Allerdings scheint das in Kraft getretene rechtsstaatliche Verfahren gerade nicht für Stabilität zu sorgen. Seit Neujahr erlebt die Stadt keine ruhige Nacht mehr. Irgendwie scheint ein Verfahren, in dem ermittelt und abgewogen wird, unnütz. Durch die zahlreichen Augenzeugen und vielen Handykamera-Aufnahmen aus allen Richtungen ist die Notwendigkeit einer Ermittlung kaum noch ersichtlich. Die Fragen, warum nicht direkt verhandelt wird, erscheint <em>legitim</em>.</p>
<p>Insgesamt ist zu beobachten, dass die Funktionen eines Verfahrens in solchen Fällen nicht greifen oder gar entgegengesetzt wirken. (Die polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlung und Gerichtsverfahren habe ich im Folgenden zusammengenommen.) Die Laufzeit des Verfahrens kühlt keine Gemüter ab, sondern wirkt als Verschleppung eines feststehenden Urteils. Das Verfahren hält keine Kanäle für die Abarbeitung von Aggression vor, dadurch muss der öffentliche Raum stellvertretend herhalten. Auch die Isolation des Verlierers kann nicht funktionieren. Der eigentliche Konfliktgegner ist bereits tot, diejenigen, die sich an seiner Stelle fühlen, da sie ebenso leicht das Opfer hätten werden können, werden vom Verfahren jedoch schlicht ignoriert. Diese Gruppe, die jetzt durch Vandalismus auffällt, gehört nicht wirklich zu den vom Verfahren Ausgeschlossenen, kann den Ablauf des Verfahrens jedoch auch nicht einsehen. (siehe Luhmann, „Legitimation durch Verfahren&#8221;, S. 123) Vielleicht ist sogar zu erwarten, dass im kommenden Gerichtsverfahren, sofern eine Notwendigkeit ermittelt wird, alte Enttäuschung vergegenwärtigt werden und neue Enttäuschungen hinzukommen, für die dann gleiches gilt, wie beim aktuellen Ermittlungsverfahren. </p>
<p>So universal eine Verfahrensordnung auch sein kann, nicht in allen Fällen hat die moderne Gesellschaft adäquate Wege gefunden, Enttäuschung auf stabilen Wegen abzubauen.</p>
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