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	<title>Sozialtheoristen &#187; Recht</title>
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	<description>Die Sprengkraft soziologischer Beobachtung</description>
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		<title>Verliebt, verlobt, verfahren</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Sep 2011 16:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rena Schwarting</dc:creator>
				<category><![CDATA[Interaktion]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Fall DSK aus rollentheoretischer Sicht Der Vorhang des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist vor gut einer Woche gefallen. Vergangenen Montag ging er in den Headquarters des Bretton-Woods Pfeilers noch ein letztes Mal auf als sich der einstige Chef von seinen ehemaligen Kollegen verabschiedete und unter warmen Applaus im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sozialtheoristen.de/2011/09/04/verliebt-verlobt-verfahren/courtsketch-dsk-2/" rel="attachment wp-att-2559"><img class="alignnone size-full wp-image-2559" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/09/courtsketch-dsk1.jpg" alt="" width="524" height="297" /></a></p>
<p><strong>Der Fall DSK aus rollentheoretischer Sicht</strong></p>
<p>Der Vorhang des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist vor gut einer Woche gefallen. Vergangenen Montag ging er in den Headquarters des Bretton-Woods Pfeilers noch ein letztes Mal auf als sich der einstige Chef von seinen ehemaligen Kollegen verabschiedete und unter warmen Applaus im Auditorium empfangen und gegangen wurde.</p>
<p><span id="more-2295"></span>Alle Welt sah zu als Dominique Strauß-Kahn alias DSK, infolge der Anklage wegen <em>versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Freiheitsberaubung</em> an einer Hotelangestellten die Täterrolle – und mit den sozialen Konsequenzen zugleich auch eine Opferrolle – in einem US-Ermittlungsverfahren einnahm. Mit der medialen Attraktivität gekürzelter Zeichensprache ist der belesene Zuschauer hierzulande spätestens seit des Falls KTG vertraut. Das Kürzel erscheint zugleich als Diagnose, deren Therapie bereits in Arbeitsverträgen als <a href="http://www.ftd.de/politik/international/:iwf-spitze-lagarde-muss-strauss-kahn-klauseln-unterschreiben/60074922.html">DSK-Klausel</a> Eingang gefunden hat. So musste sich seine Landsfrau und Nachfolgerin Christine Lagarde im neu verfassten Chef-Vertrag des IMF bereits dazu verpflichten, <em>jeglichen Anschein von Unschicklichkeit zu vermeiden</em>. Nun gilt es <em>Contenance à la Américaine</em> zu wahren.</p>
<p><strong>Inszenierung auf der Vorderbühne</strong></p>
<p>Für das globale Publikum wurden die regelmäßigen Gänge zum New Yorker Criminal Court bildlich und ausführlich festgehalten. Le Monsieur kam stets an der Seite seiner Frau, die seine Unschuld ebenso stets beteuerte. <a href="http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/anne-sinclair-1091900/"><em>Wie hält sie das nur aus?</em></a>, titulierten die Frauen-Magazine. Doch so dumm und blind dieses anscheinend weibliche Verhalten schien, es hatte eine strategische Wirkung. Seine Frau machte mit ihrer <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/frau-von-dominique-strauss-kahn-anne-sinclair-unerschuetterlich-in-ihrer-treue-1.1098212">unerschütterlichen Treue</a> aller Welt deutlich, dass hier nicht der Chef des IMF, sondern der Privat- und Ehemann weniger Täter, sondern vielmehr Opfer der Anklage sei. Die mutmaßliche femme fatale wurde stattdessen zunächst bewusst von der Öffentlichkeit ferngehalten.</p>
<p>Wenn auch ein langwieriges juristisches Verhandlungsdrama wie im Falle Kachelmann zunächst ausblieb, ein tragisches Ende nahm die klagende Partei ebenso. Höhepunkte des Ermittlungsverfahrens waren die medienwirksamen und emotionalen Interviews des Zimmermädchens und die Aussagen der Krankenhaus- und Hotelmitarbeiter. So unterschiedlich die Protagonisten und ihre Motive auch sein mögen, in beiden Fällen wird eine Trennung von öffentlichen und verfahrensmäßigen Rollen sichtbar. Die Spielregeln dieser Trennung beherrschten v.a. die männlichen Angeklagten, die sich mit Starverteidigern aus der peinigenden Untersuchungshaft zum <em>fesselnden</em> Hausarrest hin zum phoenixartigen Freispruch verhalfen.</p>
<p><strong>Unerwarteter Abgang<br />
</strong></p>
<p>Wer hätte mit diesem Ausgang gerechnet? Wer hätte im Mai erwartet, dass der anscheinend notorische Charmeur, dem bereits in seiner Heimat ein weiteres Verfahren bevorsteht, am Ende frei gesprochen wird gegen die Klage einer unbelasteten, unwissenden und unvermögenden Hotelangestellten? Alle Welt, die Beteiligten und Betroffenen wurden in ihren Erwartungen enttäuscht. Unabhängig von jeder Moralpredigt lehrt der Fall, dass medial inszenierte Auftritte und Darstellungen kein Ersatz für die Legitimation von Rechtsentscheidungen durch Verfahren sind.</p>
<p>Angesichts der Dramatik des Auftakts und der Dynamik der Ermittlungen, bleibt am Ende ein triumphaler Jubel aus. Auch wenn heute einige französische Parteigenossen die Heimkehr ihres <em>Camerade</em> mit Freude ankündigen, das Gros des Publikums verharrt stumm und still in einer eher nachdenklichen Pose. Und dieser Effekt ist es, der das Rollenverhalten vor Gericht von einem Theaterakt unterscheidet: Denn nicht wie auf der Bühne ist mit der Gage geklärt, dass der Verlierer im Gerichtssaal die Entscheidung der Richter auch annimmt und sich nicht gegen das Drehbuch oder die Regie auflehnt.</p>
<p><strong>Was garantiert die Akzeptanz auf der Verliererseite?</strong></p>
<p>Aber wie geht die erfolglose Partei mit dem Urteil um? Was garantiert ihre Akzeptanz gegenüber der Entscheidung – nach all der Schmach und der Pein? Auch wenn die Klägerin in diesem Fall innerlich gegen das Urteil rebellieren mag, Sympathisanten und Protestler lassen sich schwer finden. Auch das ist ein Merkmal legitimer Verfahren: Die verlierende Partei ist sozial isoliert. Die öffentlich beschworene Unterstützung durch die Preisgabe des eigenen Seelenlebens mussten die Richter gefühlskalt lassen. Der Akzeptanzbeschaffung gehen dabei zwei Bedingungen voraus: Die rollenmäßige Verstrickung der Beteiligten und die Offenheit der Rechtsentscheidung.<em> </em></p>
<p><strong>Verstrickung im Verfahren<br />
</strong></p>
<p><em>Mangelnde Glaubwürdigkeit</em> lautete die Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall DSK. Wie konnte das passieren, wo doch die Beweislage den Akt so eindeutig bestätigte? Zu viele Fragen blieben jedoch offen, die z.T. erst während des Gerichtsverfahrens zum Vorschein kamen. Ein Verfahren ist kein einfaches Schauspiel, sondern angesichts der sensiblen Ansprüche an konsistente Selbst- und Fremddarstellungen der Beteiligten eine Zumutung. Bisherige Rollen müssen im Verfahren selbst erst erworben und erlernt werden. Die Klägerin kann weder als Freundin oder Angestellte auftreten und DSK kann nicht als Ehemann, Vater oder Chef vorspielen.</p>
<p>Verfahrensmäßige Rollenbildung unterliegt dem Wechselspiel unterschiedlicher Erwartungen. Es bedarf der ständigen Anpassung und kann auch deshalb schwer vorbereitet werden. Die Glaubwürdigkeit einer Opferrolle stellt wohl eine der größten Darstellungsprobleme an das eigene Verhalten, denn diese Rolle scheint gegen widersprüchliches Verhalten (insbesondere der Übernahme verfahrensexterner Rollen) am anfälligsten. Verfahren sind deshalb höchst darstellungssensibel. Wie v.a. im Tatort beobachtbar ist, darf beim Storytelling des Tathergangs und der Beweggründe die Bewusstheit der eigenen Selbstdarstellung oder der geleisteten Fremddarstellung nicht mit dargestellt werden. Auch wenn ein stratgischer Motivverdacht bzw. Inszenierungsanteil in jeder Selbstdarstellung mitläuft, ein Übermaß an Strategie würde den eigenen und fremden <em>Gesichtsverlust</em> bedeuten.</p>
<p><strong>Glaubwürdigkeit als dargestellte Rollenkonsistenz</strong></p>
<p>Durch das Zeremoniell des Verfahrens (Verlesung der Anklage, Identifikation der Person, Moderation der Spreckakte, usw.) sind alle Beteiligten angehalten, ihr Verhalten ernst zu nehmen und als bindend zu betrachten. Dieser Bindungseffekt entsteht erst im Verfahren und durch das Verfahren – unabhängig von den Prozessgesetzen. Statt direkter Drohmacht, richterlicher Autorität oder sozialer Kontrolle, wirkt die Macht des Verfahrens, in dessen Verlauf sich alle Beteiligten durch ihre passive oder aktive Rollenübernahme im doppelten Sinne verstricken und dabei nicht selten verzetteln. Takt, Toleranz und psychologisches Einsichtsvermögen sind dabei von hoher Bedeutung.</p>
<p>Im Falle von Anwaltsprozessen läuft die Selbstdarstellung der betroffenen Parteien über Dritte – namentlich über Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Vertretung durch Dritte gibt den Betroffenen zwar nur eingeschränkten Raum für eigenes Engagement, aber ihr Verhalten bleibt dennoch mit ausschlaggebend für die Urteilsfindung. Auch sie müssen sich auf bestimmte Verhaltenserwartungen einlassen und sich festlegen.</p>
<p><strong>Öffentlichkeit</strong></p>
<p>Eine Konsistenzprüfung ihres Verhaltens während des Ermittlungsverfahrens findet dann auch für das Verhalten außerhalb des Gerichtssaals statt. Nicht ohne Grund hält Krimnalpolizei unangemeldete Hausbesuche ab. Erst der Umstand, dass Erwartungen anderer an das eigene Verhalten im Handeln selbst mitgeführt werden, UND dass diese unterschiedlich ausfallen können, macht Rollenverstöße sichtbar. Diese Konsistenz des Rollenverhaltens ist gleichzeitig Bedingung für eine angemessene Darstellung seitens Dritter. <em>Ich kann Sie ansonsten in diesem Fall nicht vertreten</em>, hört man regelmäßig im Krimi-Kino.</p>
<p><strong></strong>Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass die Betroffenen v.a. am Anfang und am Ende des Verfahrens nach Öffentlichkeit suchen, um ihrer bisherigen Selbst- und Fremddarstellung mehr Aufmerksamkeit und Korrektur zu verleihen.  Jedoch sind gerade im Ermittlungsverfahren, wenn plötzlich immer mehr unschöne Details nicht nur über gelebte Sexualität, sondern auch über intime Vorstellungen und Wünsche an die Klatsch- und Tratschblätter der Welt geraten, die <em>Vorstrafen</em> für eine widersprüchliche Selbstdarstellung hoch – und dies noch bevor das mögliche Strafmaß Gegenstand einer  Hauptverhandlung werden konnte. Öffentlichkeit ist ein zentrales Merkmal moderner Verfahren. Wieviel mediale Öffentlichkeit Teil davon wird, ist auch Teil der Entscheidungen vor Gericht.</p>
<p><strong>Rollenbindung durch Entscheidungsoffenheit</strong></p>
<p>Rechtliche Entscheidungen können sich über Jahre und Instanzen ziehen. Am Ende stehen sich immer zwei Seiten – Verlierer und Gewinner – gegenüber. Die Gleichheit der Parteien ist ein wesentliches Verfahrensprinzip. Was Verfahrensentscheidungen dabei so einzigartig und unwahrscheinlich macht, ist neben der angesprochenen rollenmäßigen Autonomie gegenüber anderen (öffentlichen wie privaten) Sphären, die Herstellung und Darstellung ihrer Offenheit. Richter dürfen sich gerade wegen dieser Offenheit der Entscheidung so wenig wie möglich als Entscheider darstellen, damit die Entscheidung selbst als eine Folgerung aus rechtlichen Normen und ermittelten Fakten erscheint.</p>
<p>Legitimation ist keine Eigenschaft des Entscheidungsinhalt. Entscheidend ist nicht, <em>was</em> als Urteil entschieden wurde, sondern <em>wie</em> bzw. unter welchen Bedingungen. Das Urteil ist legitim, nicht weil Gott es so wollte, die Parteien einen Konsens fanden oder ihre intersubjektive Richtig-, Wahrhaftig- und Verständlichkeit gesiegt hat, sondern weil das Urteil erst im Verfahren selbst herstellt wurde und damit auch anders hätte ausfallen können. Es ist diese Offenheit, die als Bedingung die Beteiligten zu einem rollenmäßigen Engagement motiviert, diese zwingt, sich auf eine Rolle und dessen Darstellung festzulegen und sie schließlich an das Urteil bindet. Dieses Engagement ist jedoch auf die Verfahrensrolle beschränkt, die nicht von anderen eigenen Alltagsrollen ohne Weiteres tangiert wird. Der Prozessverliererin kann niemand den Vorwurf machen, wegen ihres Handelns im Verfahren etwa eine schlechte Mutter oder Freundin zu sein.</p>
<p><strong>Verfahren selbst als stummer Sieger</strong></p>
<p>Auch wenn die vermeintliche Tat im New Yorker Sofitel Hotel nicht weiter strafrechtlich verfolgt wird, so ist dennoch nicht mehr anzweifelbar, dass sie in irgendeiner Weise zustande kam. Das Siegertreppchen fällt entsprechend in den Keller. Das Publikum und die Beteiligten haben gelernt, dass die Grenzen zwischen Opfern und Tätern moralisch fließend und gerichtlich eindeutig entschieden werden &#8211; aber auch wieder entscheidbar sind: Ein zivilrechtliches Urteil über die Anklage steht noch aus. Angesichts der hohen emotionalen, rufmäßigen und finanziellen Kosten beider Parteien, geht als stiller Gewinner im Fall des Ermittlungsverfahrens schließlich das Verfahren selbst hervor.</p>
<p>Foto: AP aus: <a href="http://www.thehindu.com/news/international/article2025538.ece">The Hindu</a></p>
<p><strong>Zum Weiterlesen</strong></p>
<p>Luhmann, Niklas 1983: Legitimation durch Verfahren. Frankfurt am Main.</p>
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		<title>Zum Leben verurteilt</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Apr 2011 06:31:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Überschrift ist eine aus dem Fundus der inspirierenden Widersprüchlichkeiten, die immer wieder kurze Einwürfe und manchmal buchlange Diskussionen verursachen. Meistens driftet man mit ihnen in die Schöndenkerei ab, redet über Widerstände, die das Leben greifbar machen, über Hindernisse, die beim Blick zurück einen Weg erkennen lassen oder über unüberwindbare Barrieren, die alte Wege versperren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="aligncenter size-full wp-image-1584" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/04/Unbenannt-19.jpg" alt="" width="550" height="300" /></p>
<p>Die Überschrift ist eine aus dem Fundus der inspirierenden Widersprüchlichkeiten, die immer wieder kurze Einwürfe und manchmal buchlange Diskussionen verursachen. Meistens driftet man mit ihnen in die Schöndenkerei ab, redet über Widerstände, die das Leben greifbar machen, über Hindernisse, die beim Blick zurück einen Weg erkennen lassen oder über unüberwindbare Barrieren, die alte Wege versperren und dadurch zu neuen führen. Wenn wir der Ratgeberliteratur glauben, können und müssen wir uns und andere <em>zum Glück zwingen</em>, weil Philosophen sagen, dass wir <em>zur Freiheit verurteilt</em> sind.</p>
<p><span id="more-1579"></span>Diese Spielerei funktioniert aber nicht mehr, wenn anstelle von „Verurteilung“ von „Bestrafung“ gesprochen wird. Wer von „Lebensstrafe“ spricht, lässt keinen Raum mehr zum schönen Denken, weil er bereits versucht ist, hässlich zu handeln. <a href="http://www.nytimes.com/2011/04/24/magazine/mag-24lives-t.html">Dafür kann es individuelle Gründe geben</a>. Die Frage ist allerdings, ob die New York Times ein Forum sein sollte, in dem es ein Anwalt begrüßt, dass der Mörder der Familie seines Bruders „zu leben bestraft“ wird, weil die „Todesstrafe“ ein zu großes „Geschenk“ wäre. Der Täter solle lieber ein „Leben in Angst“ führen, in einer Umgebung, die ihm nach eigener Aussage nicht behagt &#8211; ohne Aussicht auf ein festgesetztes Todes-, gleichsam Erlösungsdatum.</p>
<p>Es kann sein, dass das jemand schrieb, der sich nach der Höchststrafe sehnte und nun vor sich selbst zu erklären versucht, was statt dessen geurteilt wurde. Es kann sein, dass hier ein neuzeitlicher religiöser Weltentwurf im Spiel ist, den wir außerhalb amerikanischer Alltagserfahrungen nicht nachvollziehen können. (Der vermuten lässt, dass der Autor sein Seelenheil im Recht sucht, wie <a href="http://sozialtheoristen.de/author/henrik-dosdall/">Henrik</a> meint.) Es kann auch sein, dass der Autor im Nachhinein selbst über seine Worte erstaunt ist. Der Text ist Ausgangspunkt vieler Überlegungen.</p>
<p>Eine steckt in folgender Frage: Was halten eigentlich Leute, die gegen die Todesstrafe sind und für ihre Meinung <em><a href="http://www.amnesty-todesstrafe.de/">gute Gründe</a></em> haben, von Menschen, die ebenfalls gegen die Todesstrafe sind aber aus <em>schlechten</em> Gründen? Ist man gegen die Todesstrafe, weil es eine Anmaßung ist zu entscheiden, dass und wann Menschen sterben? Ist man dagegen, weil die Methoden <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/34/34597/1.html">grausam</a> sind? Und wie ist gleich das Argument, das die Zivilisation ins Spiel bringt?</p>
<p>Was wäre dann mit dem Argument, dass eine „Lebensstrafe“, wie oben verlinkt, anmaßender ist als ein Todesurteil, weil es nicht darum geht, jemand hinzurichten, damit er niemand Anderem mehr Schaden zufügen kann, sondern darum, jemand am Leben zu lassen, damit ihm Schaden zugefügt werden kann. Was ist mit dem Argument, dass bei einer „Lebensstrafe“ für ein Schrecken ohne Ende, statt für ein Ende mit Schrecken optiert wird? Nennt man es Zivilisation, wenn Menschen nicht getötet werden, und andere sich darüber freuen, dass sie dadurch länger leidensfähig bleiben?</p>
<p>Der <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Op-ed">op-ed</a>-Text macht ein großes Fass auf. Er zeigt, dass es schwierig ist, <em>gute</em> Gründe gegen <em>schlechte</em> Dinge zu formulieren. Er zeigt, wenn man das Problem generalisiert, auf, dass es überhaupt problematisch ist, juristische Sachverhalte moralisch zu bewerten. Die Geltung eines moralischen Urteils ist immer auf einen Einzelfall begrenzt und man ist stets in der Gefahr, alle anderen Argumente moralisch bewerten zu müssen. Die guten Gründe gegen die Todesstrafe kommen mit den oben gezeigten Gründen gegen die Todesstrafe nicht klar. Es sind schlechte Gründe für eine gute Sache und das ist inakzeptabel, weil man sich im Kosmos von gut und schlecht bereits festgelegt hat, man ist schließlich aus <em>guten</em> Gründen dagegen.</p>
<p>Was nun? Sind die ganzen guten Argumente gegen die Todesstrafe (Menschenrechte, humanistische Werte, religiöse Traditionen, Zivilisationsvorstellungen, …) nichts wert? Soziologisch radikal: Ja, sind sie. Sie können eine Haltung zum Thema stützen, doch sie sind nicht imstande, einen Widerspruch wie den obigen auszuhalten. Die Verknüpfung von Moral und Recht darf nicht getestet, nicht beansprucht werden, wenn sie funktionieren soll. Je mehr man diese Verknüpfung am Alltäglichen oder in der Theorie expliziert, desto mehr erkennt man, Moral und Recht stützen sich nicht, sondern ergänzen sich, sie kümmern sich – aus einer bestimmten Perspektive – um zwei gerade konträr zueinander gerichtete Sachlagen.</p>
<p>Die Moral übernimmt dabei die Orientierungsleistungen für alle Angelegenheiten, die sich kaum formalisieren und nur begrenzt generalisieren lassen. Jeder kennt und befolgt (ungeschriebene) Sitten und Konventionen, man hat sie als Höflichkeitsregeln beiläufig gelernt. Sie spielen in jeder menschlichen Begegnung eine Rolle. Man folgt jedoch nicht einem festgezurrten Skript, sondern bleibt sensibel. Die Achtung eines Menschen ist immer reziprok. Man kann dem Anderen mit gewissen Ehrvorstellungen und Respekthaltungen gegenübertreten, sich auf einen Kontakt vorbereiten, Vorkehrungen treffen, um die seltene Chance nicht zu vermasseln. Oder aber, jemanden zufällig begegnen, unvorbereitet und ungewollt treffen. Eine Sache bleibt von all dem unberührt: Eine Begegnung findet entweder im Modus der gegenseitigen Achtung oder Missachtung statt. Die Achtungsbedingungen können generalisiert werden (Reputation, Standesehre, Gründe zur Bewunderung, …) doch das Erweisen von Achtung, das konkrete Höflichkeitsverhalten, die kleinen Aufmerksamkeiten, das taktvolle Mitspielen sind Aufgaben, denen in jedem Moment nachgekommen werden muss – weil der ganze Sinn darin steckt, anzuzeigen, dass man in genau dieser Situation genau diese Person mit seiner Höflichkeit, seiner Aufmerksamkeit und seinem Taktgefühl meint. Viele Interaktionskonflikte, die auf der Themenebene ausgetragen werden, haben ihren Ursprung im Misslingen der Achtungsmechanik. Wer sich nicht als Person geachtet fühlt, reagiert mit Missachtung auch dem verehrten Rockstar und respektierten Vorgesetzten gegenüber.</p>
<p>Wer sich moralisch (mithilfe der angesprochenen Vehikel: Menschenrechte, Werte, usw.) gegen die Todesstrafe positioniert, gibt damit erst einmal bekannt, unter welchen Achtungsbedingungen er bereit ist, andere zu achten. Wer für die Todesstrafe ist, dem gelten anscheinend Menschenrechte und humanistische Werte nichts – so jemand verdient keine Achtung. Darüber kann auch nicht diskutiert werden, weil man im Gespräch gar nicht bis zur Sachebene des Themas käme. Moralische Kommunikation kennt somit nur zwei Ausprägungen. Entweder man achtet und verbündet sich, wegen der guten Sache. Oder man missachtet und bekämpft sich. (Oder aber, man geht sich klugerweise aus dem Weg.)</p>
<p>Mit dem Recht und der rechtlichen Kommunikation ist nun alles genau umgekehrt. Wer sich auf dem Rechtsweg begegnet, muss sich nicht gegenseitig achten. (Man könnte gerade wegen anhaltender Missachtung dort gelandet sein.) Statt den Höflichkeits- und Anstandsregeln, mit denen man eine konkrete Person adressiert, gelten die Regeln des Rechts. Man orientiert sich nicht aneinander, sondern jeder für sich am Recht und das Recht selbst bleibt unverhandelbar, es gilt, galt und wird immer gelten – der Einzelfall ist dem Recht egal. Strittig sind nur die Inhalte. Manchmal, wenn es besonders kritisch wird, ist sogar ein Richter dabei, der als Dritter moderierend eingreift und sensibel für die konkrete Situation das Recht (die Prozessordnung interpretierend, das Urteil fällend) auslegt. Das Alleinstellungsmerkmal am Recht ist, dass es involvierte Personen vollständig ignoriert. Wissenschaftliche Reputation, wirtschaftliches Vermögen, körperliche Kraft, Prominenz, usw. gelten nicht. In rechtlicher Kommunikation gilt man gerade nicht als Person, sondern wird ausschließlich als Rolle (Angeklagte, Beschwerdeführer, Kläger) adressiert. (Man kommt als konkrete Person vor, aber eigentlich nur als Thema.)</p>
<p>Moral und Recht sind die Korridore, die gutes/richtiges und schlechtes/falsches Verhalten unterscheidbar machen. Moral übernimmt dabei genau die Bereiche, die das Recht nicht erfassen kann und umgekehrt. Moral generalisiert, Recht spezifiziert. Moral personifiziert, Recht ignoriert Personen. Moral/Achtung kann nicht erzwungen werden, Recht gilt immer. Moralische Kommunikation beginnt Konflikte, Recht entscheidet Konflikte. Und so weiter.</p>
<p>Die Todesstrafe ist keine moralische, sondern eine rechtliche Angelegenheit. Argumente pro/contra Todesstrafe sollten somit ebenfalls rechtlich sein und nicht moralisch. Es gibt nämlich rechtlich richtige Argumente, gegen die Todesstrafe, die einen Widerspruch und Diskussionen aushalten. Und genau die gilt es zu mobilisieren. Man könnte also, <a href="http://www.todesstrafe-usa.de/leben.htm">so wie hier</a>, die Schicksale jeweils einzeln thematisieren, die betroffenen Personen vorstellen, die Todesstrafe für inhuman halten und „finden, dass ihr kein Platz in einer zivilisierten Welt zusteht.“ Oder, man könnte das gesamte Engagement darauf verwenden, die Justiz mit der Frage zu belästigen, wie es eine Prozessordnung geben kann, die sich selbst dem Recht entzieht, in dem sie unrevidierbare Entscheidungen fällt. Mehr als eine konzertierte Kampagne zu dieser Frage ist, denke ich, nicht notwendig. Mit dieser Frage lassen sich dann auch die humanistischen Werte und die Zivilisation wieder ins Boot holen, ohne das es bei der nächsten Welle gleich wieder zu kentern droht – denn wenn einmal festgestellt ist, dass die Todesstrafe einfach nicht rechtens ist, kann man sich über die ausbleibenden Konsequenzen moralisierend beschweren.</p>
<p>(Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/vambo25/5034459620/in/photostream/">Peter Thody</a>)</p>
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		<title>Politik/Recht und das Technologieverstehdefizit</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2009/03/30/politikrecht-und-das-technologieverstehdefizit/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Mar 2009 10:31:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Irgendwann die Tage wurde ein „internationales Spionagenetzwerk&#8221; im Internet gefunden, dass anscheinend vor allem die hohe Politik im Visier hatte. Tausende von Computern und hunderte von Amtsträgern sind betroffen. Die 20-Uhr-Tagesschau ergänzte die Berichterstattung mit dem zitierten Hinweis: „Das Internet sei zu undurchsichtig um Schuldzuweisungen machen zu können.&#8221; Allerdings ist es nicht nur das Internet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Irgendwann die Tage wurde ein „internationales Spionagenetzwerk&#8221; im Internet gefunden, dass anscheinend vor allem die hohe Politik im Visier hatte. Tausende von Computern und hunderte von Amtsträgern sind betroffen. Die <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts11158.html">20-Uhr-Tagesschau</a> ergänzte die Berichterstattung mit dem zitierten Hinweis:</p>
<blockquote><p>„Das Internet sei zu undurchsichtig um Schuldzuweisungen machen zu können.&#8221;</p></blockquote>
<p>Allerdings ist es nicht nur das Internet, dass durch Undurchsichtigkeit politische Entscheidungen und rechtliche Konsequenzen erschwert, es ist die ganze moderne Technologie. Hier nur ein paar Themen, die zu dieser Misere beitragen:<span id="more-468"></span></p>
<ul>
<li>Alle wissen, dass Pirate Bay, schon dem Namen nach, die Anlaufstelle für kostenpflichtige und urheberrechtsgeschützte Inhalte ist. Der <a href="http://www.heise.de/newsticker/Pirate-Bay-Prozess-Staatsanwaltschaft-fordert-Haftstrafen-fuer-Angeklagte--/meldung/133790">juristische Nachweis</a> von persönlicher Schuld ist jedoch anscheinend unmöglich, da es eben nicht die Pirate Bay Betreiber sind, die die Filme und Musik kopieren, bereithalten und ausliefern, sondern alles auf der Funktionsweise des Internets selbst basiert. Geld fließt ebenfalls keins.</li>
<li>„Kinderpornographie&#8221; ist das neue Schlagwort für politische Zuständigkeit und Verantwortung seit dem „Terrorismus&#8221; nicht mehr funktioniert. Das Thema hat zwei entscheidende Vorteile, es ist (1) ein Frosch-im-Hals-Thema. Wer „Kinderpornographie&#8221; sagt, kann sich sicher sein, dass alle Zuhörer auf der Stelle ernst dreinblicken und nicht widersprechen. (2) Und es ist ein Thema, bei dem klar zu sein scheint, dass es im Internet stattfindet. Bilder/Filme und Anonymität finden hier zusammen. Eine Sperre gängiger „Kinderpornoseiten&#8221; sei daher das Mittel der Wahl. <a href="http://www.heise.de/newsticker/BKA-Sperrung-von-Kinderporno-Seiten-ist-wirksam-Update--/meldung/135360">Funktionieren tut sie jedoch nicht</a>.</li>
<li>Seit den 1990er Jahren setzte sich für heimische und berufliche Schnurlostelefonanlagen ein Standard durch, der ohne weitere Probleme <a href="http://chaosradio.ccc.de/cre102.html">abhörbar</a> ist. Politische Konsequenz gab es anscheinend nicht, zumindest lassen sich keine finden. Wie sollten sie auch aussehen, wenn es sich um eine alternativlose Infrastruktur handelt?</li>
</ul>
<p>Wahlcomputer, Doping, moderne Spionage; bei all diesen Themen kommen Politik und Recht nicht weiter. Aber bis auf die bloße Beobachtung bleibt kaum etwas zu Thema zu sagen. Anscheinend ist die nationale Begrenzung von Politik und Recht, die durch die Globalität vieler entscheidender Ereignisse immer wieder aufgezeigt wird, nicht die einzige Schwäche der beiden Funktionssysteme.</p>
<p>Luhmann sprach &#8217;71 bei der Kopplung von Politik und Recht von einer möglichen „Fehlspezifikation&#8221;, die sich erst jetzt so recht zeigt. Während Technikfreaks, Wirtschaftler und Wissenschaftler jeden Tag neues Lernen und jede einzelne Entdeckung potenziell die ganze Welt umkrempelt (und man nicht mal im Einzelnen zu verstehen braucht, wies genau funktioniert), brauchen politische und rechtliche Entscheidungen, durch ihre langwierigen Verfahren der Explikation, Diskussionen und Debatten viel mehr Zeit und halten aktuell nicht mehr ganz Schritt.</p>
<p>Bis man bei der Pirate-Bay-Angelegenheit auf den Grund der Ursache gestoßen ist und ihn juristisch zu Fassen bekommen hat, ist die ganze Industrie die da klagt pleite. In Soziale Systeme (Seite 509) spricht Luhmann vom Recht als gesellschaftliches „Immunsystem&#8221;. Es kann abwegige Verhaltenserwartungen stabilisieren. Beispielsweise ist es dafür zuständig, dass nicht jedes kognitiv erlernte Wissen (wie besorge ich mir teures Kulturgut kostenlos?), problemlos eingesetzt werden kann. Es baut normative Sperren, die den Egoismus des Einzelnen für das Allgemeinwohl begrenzen (um es mal idealtypisch zu sagen). Diese Interpretation finde ich ganz interessant. Ausschweifender beschreibt dies Peter Sloterdijk in „Du musst dein Leben ändern&#8221; (zumindest im Eingangskapitel, dass ich bisher absolviert habe).</p>
<p>Die Technologieentwicklungen, die <a href="http://www.pascoe-global.com/sites/ar/content/e184/e526/index_ger.html">freie Radikale</a> hervorrufen, schwächen das Immunsystem und sorgen für nachhaltige Veränderungen. All dies könnte Grund genug sein, weshalb wir aktuell wieder <a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29012/1.html">weniger Demokratie wagen</a>.</p>
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		<title>Omar Bassan al-Bashir und die Weltgesellschaft</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Mar 2009 13:23:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Enno Aljets</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den sudanesischen Präsident Omar Hassan al-Bashir dokumentiert den unaufhaltsamen Fortschritt weltgesellschaftlicher Differenzierung, wobei gleichzeitig zu beobachten ist, dass entlang verschiedener Ebenen der Weltgesellschaft Konfrontationslinien auftreten, für die es bisher keine Beobachtungsschemata gibt. Um dies zu zeigen, werde ich in einem ersten Schritt den Begriff der Weltgesellschaft einführen, dann das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Haftbefehl des <strong>Internationalen Strafgerichtshofs gegen den sudanesischen Präsident Omar Hassan al-Bashir</strong> dokumentiert den unaufhaltsamen Fortschritt weltgesellschaftlicher Differenzierung, wobei gleichzeitig zu beobachten ist, dass entlang verschiedener Ebenen der Weltgesellschaft Konfrontationslinien auftreten, für die es bisher keine Beobachtungsschemata gibt. Um dies zu zeigen, werde ich in einem ersten Schritt den Begriff der Weltgesellschaft einführen, dann das Problem von Nationalstaatlichkeit und Weltpolitik anreißen, um im dritten Schritt die Konfrontationslinien der weltkulturellen Eben zu skizzieren. Abschließend zeigt sich, dass Menschenrechte eine Transformation von Kultur zu Recht erlebt haben.</p>
<h2>Weltgesellschaft</h2>
<p><span id="more-429"></span></p>
<p>Systemtheoretisch betrachtet gibt es nur eine Gesellschaft, die Weltgesellschaft. Diese Fassung von Gesellschaft hängt in erster Linie von ihrer begrifflichen Bestimmung ab: für Gesellschaft ist das konstitutive Element Kommunikation. Alles, was Kommunikation ist, gehört zur Gesellschaft, alles andere ist Umwelt. Alle Kommunikation ist potentiell füreinander erreichbar, bzw. über eine Verkettung von Interaktionszusammenhängen miteinander vernetzt. Daher kann es nur eine Gesellschaft geben, die Weltgesellschaft.</p>
<h2>Weltpolitik</h2>
<p>Auch für die Politik muss davon ausgegangen werden, dass es ein System der Weltpolitik gibt. Kritiker dieser systemtheoretischen Perspektive wenden ein, dass der Nationalstaat auf politischer Ebene doch das konstitutive Element sei. Systemtheoretisch wird diese Kritik auf den Kopf gestellt: Die genuine Leistung des weltpolitischen Systems ist die wechselseitige Anerkennung des Nationalstaats. Das weltpolitische System ermöglicht die segmentäre Differenzierung in nationalstaatliche Territorien erst, da erst durch die Anerkennung nationalstaatlicher Souveränität eine globale politische Auseinandersetzung möglich wird, ohne dass sich ein nationales Reich über den Globus erstreckt.</p>
<h2>Menschenrechte</h2>
<p>Auf einer anderen Ebene der Weltgesellschaft, der Kultur, wie Stichweh (2000) zeigt, entwickelt sich die Anerkennung von Menschenrechten. Gerade in der Frage der Menschenrechte ist zu beobachten, dass die kulturelle Diversität der Weltgesellschaft hier nicht anzutreffen ist, sondern das exakte Gegenteil. Der Anpassungsdruck souveräner Staaten gegenüber der Anerkennung von Menschenrechten führt zu einer Limitation nationalstaatlicher Souveränität. Die Einschränkungen führen soweit, dass Eingriffrechte entstehen, die Interventionen gegenüber souveränen Staaten ermöglichen, ohne (!) dass ein anderer souveräner Staat dafür als direkter Adressat einer Gegenreaktion zur Verfügung stünde, wie dies im Falle einer Kriegshandlung beobachtbar ist.</p>
<h2>Konsequenzen weltpolitischer Intervention</h2>
<p>Der Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten zeigt deutlich, dass die kulturelle Verbreitung der Menschenrechte eine Rückwirkung auf das weltpolitische System gehabt hat, dass nun selbst in Aktion treten muss, ohne dass dafür nationalstaatliche Adressen zur Verfügung stünden. Die Irritationen, die mit diesem Fall politisch und medial diskutiert wurden liegen meiner Meinung nach vor allem darin, dass die Beobachter noch nicht damit umgehen können, dass politische Interventionen gegenüber souveränen Staaten nicht mehr durch einzelne Staaten oder ein Staatenbündnis ausgelöst werden.</p>
<h2>Verantwortung</h2>
<p>Die Frage die sich dann nämlich stellt, ist die nach der Verantwortung. Notwendigerweise bleibt sie leer. Das ist aber auch nicht weiter schlimm, wenn die Beobachter sich daran gewöhnt haben. Schließlich wird bei alltäglichen Rechtsprozessen auch nicht nach den Motiven oder der Verantwortung der Ermittlungs- und Justizbehörden gefragt, solange sie durch positiv gesetztes Recht gestützt sind.</p>
<h2>Kultur oder Recht?</h2>
<p>Der Verweis auf positiv gesetztes Recht, bringt mich zu der abschließenden Frage, ob man bei Menschenrechten von Kultur sprechen kann? Ich denke, dass man Stichwehs Überlegungen dahingehend nutzen kann, wenn man die Entstehung von Menschenrechten und ihre weltweite Verbreitung verstehen will. Das lief durchaus über kulturelle Entwicklungen. Es gibt einen (schwer zu bezeichnenden) Transformationspunkt, an dem die Kultur des Menschenrechts zu einem Recht der Weltgesellschaft wurde und damit einer andere Sphäre zuzurechnen ist, nämlich dem Weltrechtssystem. Die Konsequenz dieser Transformation ist mit dem Haftbefehl gegen Omar Bassan al-Bashir beobachtbar.</p>
<p>Literatur:<br />
Stichweh, 2000, Weltgesellschaft.</p>
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		<title>Destabilisierung durch Verfahren</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 14:55:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rechtswege haben die Aufgabe Gerechtigkeit herzustellen, Ausgleich (sofern möglich) zu erwirken oder bei Undurchsichtigkeit Standpunkte mit Geltung zu versehen. All dies funktioniert, weil, eher latent, weitere Funktionen erfüllt werden. Ein Rechtsweg ist immer mit einer gewissen Laufzeit verbunden, die an sich schon aufgeheizte Gemüter beruhigt. Rechtswege bieten von sich aus bereits Orientierung, da sie grundsätzlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtswege haben die Aufgabe Gerechtigkeit herzustellen, Ausgleich (sofern möglich) zu erwirken oder bei Undurchsichtigkeit Standpunkte mit Geltung zu versehen. All dies funktioniert, weil, eher latent, weitere Funktionen erfüllt werden. Ein Rechtsweg ist immer mit einer gewissen Laufzeit verbunden, die an sich schon aufgeheizte Gemüter beruhigt. Rechtswege bieten von sich aus bereits Orientierung, da sie grundsätzlich zur Verfügung stehen und Selbstjustiz damit immer unterbinden bzw. <em>automatisch</em> sanktionieren. Zudem haben Rechtswege den großen Vorteil, bereits vor in Kraft treten legitimiert zu sein. Sie gelten unabhängig von der eigentlichen „Sache&#8221; die in ihnen verhandelt wird. Man kann am Stammtisch sonst was für Geschichten über erfahrene Ungerechtigkeiten erzählen, nachdem man vor Gericht verloren hat, wirkt die Erzählung nach außen nur noch wie Autosuggestion.</p>
<p><span id="more-365"></span>„Sie (die Verfahren der Rechtsanwendung) dienen mehr der Ableitung und Verkleinerung von Enttäuschungen, indem sie streitende Parteien mit Möglichkeiten legitimer, aber kanalisierter Aggressivität ausstatten und den Verlierer dann isolieren, sodass seine Enttäuschung folgenlos bleibt.&#8221; (Luhmann, „Legitimation durch Verfahren&#8221;, S. 237)</p>
<p>In Bezug auf die Stabilisierung sozialer Ordnung ist eine derartige Rechtsanwendung auf Basis legitimierter Verfahrensordnung und positiviertem Recht eine entscheidende sozialevolutionäre Errungenschaft.</p>
<p>Interessant ist allerdings, dass sie nicht immer funktioniert. Wenn man vom Zivilrecht absieht und Fälle beobachtet, in denen der Staat selbst eine der Streitparteien ist, erhält man ein anderes Bild. Beispielsweise wenn der Staat in Form der <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b67ab931">Polizei direkt in Todesfälle verwickelt</a> ist und „<em>deswegen</em>&#8221; eher das <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b6400cda">Verfahren verändert</a> wird, bzw. von vornherein <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b7bcac3a">andere Maßstäbe gelten</a>.</p>
<p>In Europa können solche Fälle erwähnt werden, ohne dass es zu Konsequenzen kommt. Anders ist es in Amerika. <a href="http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2009/01/schwere-krawalle-nach-erschiessung.html">In der Neujahresnacht wurde in Oakland ein 21jähriger in einer U-Bahn-Station von einem Polizisten, nachdem was man sieht, grundlos, erschossen</a>. Der Rechtsstaat und seine Verfahren wirkten in der Hinsicht, dass nicht sofort ein Mob losbrach, um den Schuss des Polizisten zu rächen. Allerdings scheint das in Kraft getretene rechtsstaatliche Verfahren gerade nicht für Stabilität zu sorgen. Seit Neujahr erlebt die Stadt keine ruhige Nacht mehr. Irgendwie scheint ein Verfahren, in dem ermittelt und abgewogen wird, unnütz. Durch die zahlreichen Augenzeugen und vielen Handykamera-Aufnahmen aus allen Richtungen ist die Notwendigkeit einer Ermittlung kaum noch ersichtlich. Die Fragen, warum nicht direkt verhandelt wird, erscheint <em>legitim</em>.</p>
<p>Insgesamt ist zu beobachten, dass die Funktionen eines Verfahrens in solchen Fällen nicht greifen oder gar entgegengesetzt wirken. (Die polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlung und Gerichtsverfahren habe ich im Folgenden zusammengenommen.) Die Laufzeit des Verfahrens kühlt keine Gemüter ab, sondern wirkt als Verschleppung eines feststehenden Urteils. Das Verfahren hält keine Kanäle für die Abarbeitung von Aggression vor, dadurch muss der öffentliche Raum stellvertretend herhalten. Auch die Isolation des Verlierers kann nicht funktionieren. Der eigentliche Konfliktgegner ist bereits tot, diejenigen, die sich an seiner Stelle fühlen, da sie ebenso leicht das Opfer hätten werden können, werden vom Verfahren jedoch schlicht ignoriert. Diese Gruppe, die jetzt durch Vandalismus auffällt, gehört nicht wirklich zu den vom Verfahren Ausgeschlossenen, kann den Ablauf des Verfahrens jedoch auch nicht einsehen. (siehe Luhmann, „Legitimation durch Verfahren&#8221;, S. 123) Vielleicht ist sogar zu erwarten, dass im kommenden Gerichtsverfahren, sofern eine Notwendigkeit ermittelt wird, alte Enttäuschung vergegenwärtigt werden und neue Enttäuschungen hinzukommen, für die dann gleiches gilt, wie beim aktuellen Ermittlungsverfahren. </p>
<p>So universal eine Verfahrensordnung auch sein kann, nicht in allen Fällen hat die moderne Gesellschaft adäquate Wege gefunden, Enttäuschung auf stabilen Wegen abzubauen.</p>
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