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	<title>Sozialtheoristen &#187; Verfahren</title>
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	<description>Die Sprengkraft soziologischer Beobachtung</description>
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		<title>Verliebt, verlobt, verfahren</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Sep 2011 16:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rena Schwarting</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Fall DSK aus rollentheoretischer Sicht Der Vorhang des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist vor gut einer Woche gefallen. Vergangenen Montag ging er in den Headquarters des Bretton-Woods Pfeilers noch ein letztes Mal auf als sich der einstige Chef von seinen ehemaligen Kollegen verabschiedete und unter warmen Applaus im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://sozialtheoristen.de/2011/09/04/verliebt-verlobt-verfahren/courtsketch-dsk-2/" rel="attachment wp-att-2559"><img class="alignnone size-full wp-image-2559" src="http://sozialtheoristen.de/wp-content/uploads/2011/09/courtsketch-dsk1.jpg" alt="" width="524" height="297" /></a></p>
<p><strong>Der Fall DSK aus rollentheoretischer Sicht</strong></p>
<p>Der Vorhang des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist vor gut einer Woche gefallen. Vergangenen Montag ging er in den Headquarters des Bretton-Woods Pfeilers noch ein letztes Mal auf als sich der einstige Chef von seinen ehemaligen Kollegen verabschiedete und unter warmen Applaus im Auditorium empfangen und gegangen wurde.</p>
<p><span id="more-2295"></span>Alle Welt sah zu als Dominique Strauß-Kahn alias DSK, infolge der Anklage wegen <em>versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Freiheitsberaubung</em> an einer Hotelangestellten die Täterrolle – und mit den sozialen Konsequenzen zugleich auch eine Opferrolle – in einem US-Ermittlungsverfahren einnahm. Mit der medialen Attraktivität gekürzelter Zeichensprache ist der belesene Zuschauer hierzulande spätestens seit des Falls KTG vertraut. Das Kürzel erscheint zugleich als Diagnose, deren Therapie bereits in Arbeitsverträgen als <a href="http://www.ftd.de/politik/international/:iwf-spitze-lagarde-muss-strauss-kahn-klauseln-unterschreiben/60074922.html">DSK-Klausel</a> Eingang gefunden hat. So musste sich seine Landsfrau und Nachfolgerin Christine Lagarde im neu verfassten Chef-Vertrag des IMF bereits dazu verpflichten, <em>jeglichen Anschein von Unschicklichkeit zu vermeiden</em>. Nun gilt es <em>Contenance à la Américaine</em> zu wahren.</p>
<p><strong>Inszenierung auf der Vorderbühne</strong></p>
<p>Für das globale Publikum wurden die regelmäßigen Gänge zum New Yorker Criminal Court bildlich und ausführlich festgehalten. Le Monsieur kam stets an der Seite seiner Frau, die seine Unschuld ebenso stets beteuerte. <a href="http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/anne-sinclair-1091900/"><em>Wie hält sie das nur aus?</em></a>, titulierten die Frauen-Magazine. Doch so dumm und blind dieses anscheinend weibliche Verhalten schien, es hatte eine strategische Wirkung. Seine Frau machte mit ihrer <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/frau-von-dominique-strauss-kahn-anne-sinclair-unerschuetterlich-in-ihrer-treue-1.1098212">unerschütterlichen Treue</a> aller Welt deutlich, dass hier nicht der Chef des IMF, sondern der Privat- und Ehemann weniger Täter, sondern vielmehr Opfer der Anklage sei. Die mutmaßliche femme fatale wurde stattdessen zunächst bewusst von der Öffentlichkeit ferngehalten.</p>
<p>Wenn auch ein langwieriges juristisches Verhandlungsdrama wie im Falle Kachelmann zunächst ausblieb, ein tragisches Ende nahm die klagende Partei ebenso. Höhepunkte des Ermittlungsverfahrens waren die medienwirksamen und emotionalen Interviews des Zimmermädchens und die Aussagen der Krankenhaus- und Hotelmitarbeiter. So unterschiedlich die Protagonisten und ihre Motive auch sein mögen, in beiden Fällen wird eine Trennung von öffentlichen und verfahrensmäßigen Rollen sichtbar. Die Spielregeln dieser Trennung beherrschten v.a. die männlichen Angeklagten, die sich mit Starverteidigern aus der peinigenden Untersuchungshaft zum <em>fesselnden</em> Hausarrest hin zum phoenixartigen Freispruch verhalfen.</p>
<p><strong>Unerwarteter Abgang<br />
</strong></p>
<p>Wer hätte mit diesem Ausgang gerechnet? Wer hätte im Mai erwartet, dass der anscheinend notorische Charmeur, dem bereits in seiner Heimat ein weiteres Verfahren bevorsteht, am Ende frei gesprochen wird gegen die Klage einer unbelasteten, unwissenden und unvermögenden Hotelangestellten? Alle Welt, die Beteiligten und Betroffenen wurden in ihren Erwartungen enttäuscht. Unabhängig von jeder Moralpredigt lehrt der Fall, dass medial inszenierte Auftritte und Darstellungen kein Ersatz für die Legitimation von Rechtsentscheidungen durch Verfahren sind.</p>
<p>Angesichts der Dramatik des Auftakts und der Dynamik der Ermittlungen, bleibt am Ende ein triumphaler Jubel aus. Auch wenn heute einige französische Parteigenossen die Heimkehr ihres <em>Camerade</em> mit Freude ankündigen, das Gros des Publikums verharrt stumm und still in einer eher nachdenklichen Pose. Und dieser Effekt ist es, der das Rollenverhalten vor Gericht von einem Theaterakt unterscheidet: Denn nicht wie auf der Bühne ist mit der Gage geklärt, dass der Verlierer im Gerichtssaal die Entscheidung der Richter auch annimmt und sich nicht gegen das Drehbuch oder die Regie auflehnt.</p>
<p><strong>Was garantiert die Akzeptanz auf der Verliererseite?</strong></p>
<p>Aber wie geht die erfolglose Partei mit dem Urteil um? Was garantiert ihre Akzeptanz gegenüber der Entscheidung – nach all der Schmach und der Pein? Auch wenn die Klägerin in diesem Fall innerlich gegen das Urteil rebellieren mag, Sympathisanten und Protestler lassen sich schwer finden. Auch das ist ein Merkmal legitimer Verfahren: Die verlierende Partei ist sozial isoliert. Die öffentlich beschworene Unterstützung durch die Preisgabe des eigenen Seelenlebens mussten die Richter gefühlskalt lassen. Der Akzeptanzbeschaffung gehen dabei zwei Bedingungen voraus: Die rollenmäßige Verstrickung der Beteiligten und die Offenheit der Rechtsentscheidung.<em> </em></p>
<p><strong>Verstrickung im Verfahren<br />
</strong></p>
<p><em>Mangelnde Glaubwürdigkeit</em> lautete die Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall DSK. Wie konnte das passieren, wo doch die Beweislage den Akt so eindeutig bestätigte? Zu viele Fragen blieben jedoch offen, die z.T. erst während des Gerichtsverfahrens zum Vorschein kamen. Ein Verfahren ist kein einfaches Schauspiel, sondern angesichts der sensiblen Ansprüche an konsistente Selbst- und Fremddarstellungen der Beteiligten eine Zumutung. Bisherige Rollen müssen im Verfahren selbst erst erworben und erlernt werden. Die Klägerin kann weder als Freundin oder Angestellte auftreten und DSK kann nicht als Ehemann, Vater oder Chef vorspielen.</p>
<p>Verfahrensmäßige Rollenbildung unterliegt dem Wechselspiel unterschiedlicher Erwartungen. Es bedarf der ständigen Anpassung und kann auch deshalb schwer vorbereitet werden. Die Glaubwürdigkeit einer Opferrolle stellt wohl eine der größten Darstellungsprobleme an das eigene Verhalten, denn diese Rolle scheint gegen widersprüchliches Verhalten (insbesondere der Übernahme verfahrensexterner Rollen) am anfälligsten. Verfahren sind deshalb höchst darstellungssensibel. Wie v.a. im Tatort beobachtbar ist, darf beim Storytelling des Tathergangs und der Beweggründe die Bewusstheit der eigenen Selbstdarstellung oder der geleisteten Fremddarstellung nicht mit dargestellt werden. Auch wenn ein stratgischer Motivverdacht bzw. Inszenierungsanteil in jeder Selbstdarstellung mitläuft, ein Übermaß an Strategie würde den eigenen und fremden <em>Gesichtsverlust</em> bedeuten.</p>
<p><strong>Glaubwürdigkeit als dargestellte Rollenkonsistenz</strong></p>
<p>Durch das Zeremoniell des Verfahrens (Verlesung der Anklage, Identifikation der Person, Moderation der Spreckakte, usw.) sind alle Beteiligten angehalten, ihr Verhalten ernst zu nehmen und als bindend zu betrachten. Dieser Bindungseffekt entsteht erst im Verfahren und durch das Verfahren – unabhängig von den Prozessgesetzen. Statt direkter Drohmacht, richterlicher Autorität oder sozialer Kontrolle, wirkt die Macht des Verfahrens, in dessen Verlauf sich alle Beteiligten durch ihre passive oder aktive Rollenübernahme im doppelten Sinne verstricken und dabei nicht selten verzetteln. Takt, Toleranz und psychologisches Einsichtsvermögen sind dabei von hoher Bedeutung.</p>
<p>Im Falle von Anwaltsprozessen läuft die Selbstdarstellung der betroffenen Parteien über Dritte – namentlich über Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Vertretung durch Dritte gibt den Betroffenen zwar nur eingeschränkten Raum für eigenes Engagement, aber ihr Verhalten bleibt dennoch mit ausschlaggebend für die Urteilsfindung. Auch sie müssen sich auf bestimmte Verhaltenserwartungen einlassen und sich festlegen.</p>
<p><strong>Öffentlichkeit</strong></p>
<p>Eine Konsistenzprüfung ihres Verhaltens während des Ermittlungsverfahrens findet dann auch für das Verhalten außerhalb des Gerichtssaals statt. Nicht ohne Grund hält Krimnalpolizei unangemeldete Hausbesuche ab. Erst der Umstand, dass Erwartungen anderer an das eigene Verhalten im Handeln selbst mitgeführt werden, UND dass diese unterschiedlich ausfallen können, macht Rollenverstöße sichtbar. Diese Konsistenz des Rollenverhaltens ist gleichzeitig Bedingung für eine angemessene Darstellung seitens Dritter. <em>Ich kann Sie ansonsten in diesem Fall nicht vertreten</em>, hört man regelmäßig im Krimi-Kino.</p>
<p><strong></strong>Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass die Betroffenen v.a. am Anfang und am Ende des Verfahrens nach Öffentlichkeit suchen, um ihrer bisherigen Selbst- und Fremddarstellung mehr Aufmerksamkeit und Korrektur zu verleihen.  Jedoch sind gerade im Ermittlungsverfahren, wenn plötzlich immer mehr unschöne Details nicht nur über gelebte Sexualität, sondern auch über intime Vorstellungen und Wünsche an die Klatsch- und Tratschblätter der Welt geraten, die <em>Vorstrafen</em> für eine widersprüchliche Selbstdarstellung hoch – und dies noch bevor das mögliche Strafmaß Gegenstand einer  Hauptverhandlung werden konnte. Öffentlichkeit ist ein zentrales Merkmal moderner Verfahren. Wieviel mediale Öffentlichkeit Teil davon wird, ist auch Teil der Entscheidungen vor Gericht.</p>
<p><strong>Rollenbindung durch Entscheidungsoffenheit</strong></p>
<p>Rechtliche Entscheidungen können sich über Jahre und Instanzen ziehen. Am Ende stehen sich immer zwei Seiten – Verlierer und Gewinner – gegenüber. Die Gleichheit der Parteien ist ein wesentliches Verfahrensprinzip. Was Verfahrensentscheidungen dabei so einzigartig und unwahrscheinlich macht, ist neben der angesprochenen rollenmäßigen Autonomie gegenüber anderen (öffentlichen wie privaten) Sphären, die Herstellung und Darstellung ihrer Offenheit. Richter dürfen sich gerade wegen dieser Offenheit der Entscheidung so wenig wie möglich als Entscheider darstellen, damit die Entscheidung selbst als eine Folgerung aus rechtlichen Normen und ermittelten Fakten erscheint.</p>
<p>Legitimation ist keine Eigenschaft des Entscheidungsinhalt. Entscheidend ist nicht, <em>was</em> als Urteil entschieden wurde, sondern <em>wie</em> bzw. unter welchen Bedingungen. Das Urteil ist legitim, nicht weil Gott es so wollte, die Parteien einen Konsens fanden oder ihre intersubjektive Richtig-, Wahrhaftig- und Verständlichkeit gesiegt hat, sondern weil das Urteil erst im Verfahren selbst herstellt wurde und damit auch anders hätte ausfallen können. Es ist diese Offenheit, die als Bedingung die Beteiligten zu einem rollenmäßigen Engagement motiviert, diese zwingt, sich auf eine Rolle und dessen Darstellung festzulegen und sie schließlich an das Urteil bindet. Dieses Engagement ist jedoch auf die Verfahrensrolle beschränkt, die nicht von anderen eigenen Alltagsrollen ohne Weiteres tangiert wird. Der Prozessverliererin kann niemand den Vorwurf machen, wegen ihres Handelns im Verfahren etwa eine schlechte Mutter oder Freundin zu sein.</p>
<p><strong>Verfahren selbst als stummer Sieger</strong></p>
<p>Auch wenn die vermeintliche Tat im New Yorker Sofitel Hotel nicht weiter strafrechtlich verfolgt wird, so ist dennoch nicht mehr anzweifelbar, dass sie in irgendeiner Weise zustande kam. Das Siegertreppchen fällt entsprechend in den Keller. Das Publikum und die Beteiligten haben gelernt, dass die Grenzen zwischen Opfern und Tätern moralisch fließend und gerichtlich eindeutig entschieden werden &#8211; aber auch wieder entscheidbar sind: Ein zivilrechtliches Urteil über die Anklage steht noch aus. Angesichts der hohen emotionalen, rufmäßigen und finanziellen Kosten beider Parteien, geht als stiller Gewinner im Fall des Ermittlungsverfahrens schließlich das Verfahren selbst hervor.</p>
<p>Foto: AP aus: <a href="http://www.thehindu.com/news/international/article2025538.ece">The Hindu</a></p>
<p><strong>Zum Weiterlesen</strong></p>
<p>Luhmann, Niklas 1983: Legitimation durch Verfahren. Frankfurt am Main.</p>
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		<title>Digitale Revolution ohne Verantwortung?</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2011/06/16/digitale-revolution-ohne-verantwortung/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 15:12:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Enno Aljets</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sascha Lobo ist sicher nicht der einzige, aber sicherlich ein relativ prominenter Vertreter, der wiederholt mehr E-Government und mehr Mitbestimmung, bzw. Bürgerbeteiligung durch das Internet fordert. Aktuell tut er dies via Spon und schließt: Was wir jetzt nicht brauchen, sind keine Experimente. Und die müssen so lange durchgeführt werden, bis ausreichend viele und unterschiedliche Leute [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone" src="http://farm3.static.flickr.com/2525/4125136601_f27f5decf5_d.jpg" alt="" width="500" height="288" /></p>
<p>Sascha Lobo ist sicher nicht der einzige, aber sicherlich ein relativ prominenter Vertreter, der wiederholt mehr E-Government und mehr Mitbestimmung, bzw. Bürgerbeteiligung durch das Internet fordert. <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,768496,00.html">Aktuell tut er dies via Spon und schließt</a>:</p>
<blockquote><p>Was wir jetzt nicht brauchen, sind keine Experimente. Und die müssen so  lange durchgeführt werden, bis ausreichend viele und unterschiedliche  Leute mitmachen.</p></blockquote>
<p>Mitbestimmung oder Bürgerbeteiligung via Internet, oder jetzt Neudeutsch: E-Government, klingen ideal, wünschenswert und erfreulich. Das virtuelle &#8216;Hurra, jetzt geht es los&#8217;-Geschrei scheint einem fast aus jedem solcher Statements entgegen zu kommen. Doch es passiert nichts. Seit Jahren übrigens. Und dass, obwohl technisch längst alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die digitale Revolution des politischen Systems bleibt aus. Und das hat Gründe.</p>
<p><span id="more-1837"></span></p>
<p>Die Gründe liegen allerdings nicht darin, dass bisher zu wenig Experimente stattgefunden haben. Es liegt auch nicht an der allgemeinen Politikverdrossenheit oder an dem Unwillen der breiten Bevölkerung, sich politisch im Netz zu engagieren. Es liegt auch nicht an den Politikern, die nicht &#8216;auf ihr Volk hören&#8217; wollten. Die Gründe für das Ausbleiben der digitalen Revolution liegen darin, dass alle bisher diskutierten Vorschläge am Problem der Komplexitätsreduktion scheitern. Mit der Unterscheidung von <em>Beteiligung am politischen Diskurs vs. Beteiligung an einem politischen Verfahren</em> und der Unterscheidung von <em>Meinungäußerung vs. Verantwortungsübernahme</em> lässt sich das ganz gut zeigen.</p>
<p>Das Problem an Lobos Beitrag ist, dass er nicht zwischen Beteiligung am Diskurs und Beteiligung am Verfahren des politischen Systems unterscheidet. Woran das Netz sicherlich nicht krankt, ist die Beteiligung am politischen Diskurs. Es gab wohl noch nie eine so pluralistische, milieu- und raumüberschreitende Auseinandersetzung wie heute. Möglich geworden ist das durch das Internet. Keine Frage, es handelt sich dabei um eine unumkehrbare Errungenschaft der letzten Jahre. Die Beteiligungsmöglichkeiten am öffentlichen Diskurs werden immer breiter und vielfältiger genutzt. Ein Ende dieser Entwicklung ist kaum abzusehen. Es gibt keine gesellschaftlichen Bereiche mehr, die nicht politisiert werden können. Im Diskurs wird durch das Einbringen von Meinungen, Perspektiven, Fakten usw. Komplexität geschaffen. Unterschiede werden sichtbar, es läuft auf Dissenz hinaus. Auch wenn man sich einigt, springen sogleich die doppelte Anzahl an Gegenspielern aus den Weiten des Netzes und markieren die andere Seite der Unterscheidung. Nichts anderes passiert während der Debatten (nicht bei den Wahlen!) des Bundestages oder der Parteitage: Es wird Dissens markiert und Komplexität erzeugt.</p>
<p>Die Beteiligung am politischen Diskurs ist aber nicht gleichzusetzen mit der Beteiligung an einem politischen Verfahren. Ein Verfahren geht die umgekehrte Richtung. Es reduziert die Komplexität nach einer bestimmten Regel solange, bis ein Sollwert erreicht ist. Am Ende steht in der Regel eine einfache Unterscheidung: Ja oder nein. Oder: Eins aus zehn. Warum ist es wichtig zwischen der Beteiligung am Diskurs und am Verfahren zu unterscheiden? Es ist offensichtlich, dass man sich nicht mit den gleichen Mechanismen am Verfahren beteiligen kann, die man im Diskurs nutzt. Aber genau dieser Unterschied wird nicht deutlich, wenn man so wie Lobo nur auf den Euphorie-Button drückt und den Eindruck erweckt, jeder müsse nur überall seine Meinung kund tun dürfen. Dann würde das schon was werden, mit aktiver Bürgerbeteiligung im Netz.</p>
<p>Meinungsäußerung funktioniert schon ganz hervorragend im Internet. Vielleicht sogar zu gut. Es macht aber einen Unterschied, ob es technisch möglich ist, seine Meinung zu äußern oder ob man eine breite Verantwortungsübernahme der Bevölkerung einfordert. Auch hier verwischt Lobo die Grenzen der Unterscheidung geschickt mit dem euphorischen Verweis auf die technischen Möglichkeiten. Eine Meinung zu haben und diese öffentlich zu äußern, mag für das Individuum große Bedeutung und Tragweite haben, ist jedoch weitestgehend folgenlos für die Gesellschaft. Die Verantwortungübernahme der Meinungsäußerung beschränkt sich nämlich auf sich selbst. In einem politischen Verfahren zu entscheiden hat dagegen Folgen für die Gesellschaft. Man trägt mit dieser Entscheidung eine übergeordnete Verantwortung, die weit über den eigenen Horizont, die eigene Erfahrungswelt und die individuellen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -verarbeitung liegen.</p>
<p>Als Einzelner ist man nicht in der Lage, diese Komplexität zu reduzieren. Man entscheidet zwangläufig nach Maßgabe unzureichender Information und emotionaler Irrationalität. Auch Politiker tun dies, wie man offenkundig immer wieder vorgeführt bekommt. Ihre Entscheidung ist aber stark gebunden an die Möglichkeit zur Verantwortung gezogen zu werden. Sie übernehmen Verantwortung, indem sie sich am politischen Verfahren als Gewählte beteiligen und die Möglichkeit institutionalisiert ist, die Herrschenden abzuwählen. Hier wird deutlich, warum es sich lohnt zwischen Meinungsäußerung und Verantwortungsübernahme zu unterscheiden. Was würde nämlich passieren in den Experimenten, die Lobo fordert: Man würde Ergebnisse kollektiver Dummheit und Irrationalität erzeugen, für die man nicht einmal jemanden verantwortlich machen könnte. Auch wenn wir von unserem Wahlrecht Gebrauch machen, erzeugen wir Ergebnisse kollektiver Irrationalität. Allerdings ist hierbei noch nichts an konkreten Entscheidungen vorweg genommen worden. Lediglich die Komplexität wurde soweit reduziert, dass die Gewählten sich einen Reim auf die kollektiv erzeugte Irrationalität machen müssen. Wenn sie dabei falsch liegen, werden sie abgewählt. Wie letztlich die Komplexität reduziert wird, ist daher nicht entscheidend. Denn es ist nicht in erster Linie wichtig eine Meinung zu haben und diese äußern zu können. Viel wichtiger ist die Frage, wer Verantwortung übernimmt. Und genau diese Frage bleibt bei Lobo ungeklärt.</p>
<p>Abschließend sei angemerkt, dass ich kein Feind von Innovationen des politischen Systems bin und mich ausdrücklich freuen würde, wenn es gelänge das politische Verfahren durch die Möglichkeiten des Internet zu bereichern. Allerdings wünsche ich mir eine differenziertere Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation. Und so bedauerlich es sein mag, von dieser Art Diskurs sind wir noch viel zu weit entfernt., um uns realistische Hoffnungen auf Veränderungen machen zu können.</p>
<p>Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/charliedees/">charlesdyer</a></p>
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		<title>Politik/Recht und das Technologieverstehdefizit</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2009/03/30/politikrecht-und-das-technologieverstehdefizit/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Mar 2009 10:31:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Irgendwann die Tage wurde ein „internationales Spionagenetzwerk&#8221; im Internet gefunden, dass anscheinend vor allem die hohe Politik im Visier hatte. Tausende von Computern und hunderte von Amtsträgern sind betroffen. Die 20-Uhr-Tagesschau ergänzte die Berichterstattung mit dem zitierten Hinweis: „Das Internet sei zu undurchsichtig um Schuldzuweisungen machen zu können.&#8221; Allerdings ist es nicht nur das Internet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Irgendwann die Tage wurde ein „internationales Spionagenetzwerk&#8221; im Internet gefunden, dass anscheinend vor allem die hohe Politik im Visier hatte. Tausende von Computern und hunderte von Amtsträgern sind betroffen. Die <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts11158.html">20-Uhr-Tagesschau</a> ergänzte die Berichterstattung mit dem zitierten Hinweis:</p>
<blockquote><p>„Das Internet sei zu undurchsichtig um Schuldzuweisungen machen zu können.&#8221;</p></blockquote>
<p>Allerdings ist es nicht nur das Internet, dass durch Undurchsichtigkeit politische Entscheidungen und rechtliche Konsequenzen erschwert, es ist die ganze moderne Technologie. Hier nur ein paar Themen, die zu dieser Misere beitragen:<span id="more-468"></span></p>
<ul>
<li>Alle wissen, dass Pirate Bay, schon dem Namen nach, die Anlaufstelle für kostenpflichtige und urheberrechtsgeschützte Inhalte ist. Der <a href="http://www.heise.de/newsticker/Pirate-Bay-Prozess-Staatsanwaltschaft-fordert-Haftstrafen-fuer-Angeklagte--/meldung/133790">juristische Nachweis</a> von persönlicher Schuld ist jedoch anscheinend unmöglich, da es eben nicht die Pirate Bay Betreiber sind, die die Filme und Musik kopieren, bereithalten und ausliefern, sondern alles auf der Funktionsweise des Internets selbst basiert. Geld fließt ebenfalls keins.</li>
<li>„Kinderpornographie&#8221; ist das neue Schlagwort für politische Zuständigkeit und Verantwortung seit dem „Terrorismus&#8221; nicht mehr funktioniert. Das Thema hat zwei entscheidende Vorteile, es ist (1) ein Frosch-im-Hals-Thema. Wer „Kinderpornographie&#8221; sagt, kann sich sicher sein, dass alle Zuhörer auf der Stelle ernst dreinblicken und nicht widersprechen. (2) Und es ist ein Thema, bei dem klar zu sein scheint, dass es im Internet stattfindet. Bilder/Filme und Anonymität finden hier zusammen. Eine Sperre gängiger „Kinderpornoseiten&#8221; sei daher das Mittel der Wahl. <a href="http://www.heise.de/newsticker/BKA-Sperrung-von-Kinderporno-Seiten-ist-wirksam-Update--/meldung/135360">Funktionieren tut sie jedoch nicht</a>.</li>
<li>Seit den 1990er Jahren setzte sich für heimische und berufliche Schnurlostelefonanlagen ein Standard durch, der ohne weitere Probleme <a href="http://chaosradio.ccc.de/cre102.html">abhörbar</a> ist. Politische Konsequenz gab es anscheinend nicht, zumindest lassen sich keine finden. Wie sollten sie auch aussehen, wenn es sich um eine alternativlose Infrastruktur handelt?</li>
</ul>
<p>Wahlcomputer, Doping, moderne Spionage; bei all diesen Themen kommen Politik und Recht nicht weiter. Aber bis auf die bloße Beobachtung bleibt kaum etwas zu Thema zu sagen. Anscheinend ist die nationale Begrenzung von Politik und Recht, die durch die Globalität vieler entscheidender Ereignisse immer wieder aufgezeigt wird, nicht die einzige Schwäche der beiden Funktionssysteme.</p>
<p>Luhmann sprach &#8217;71 bei der Kopplung von Politik und Recht von einer möglichen „Fehlspezifikation&#8221;, die sich erst jetzt so recht zeigt. Während Technikfreaks, Wirtschaftler und Wissenschaftler jeden Tag neues Lernen und jede einzelne Entdeckung potenziell die ganze Welt umkrempelt (und man nicht mal im Einzelnen zu verstehen braucht, wies genau funktioniert), brauchen politische und rechtliche Entscheidungen, durch ihre langwierigen Verfahren der Explikation, Diskussionen und Debatten viel mehr Zeit und halten aktuell nicht mehr ganz Schritt.</p>
<p>Bis man bei der Pirate-Bay-Angelegenheit auf den Grund der Ursache gestoßen ist und ihn juristisch zu Fassen bekommen hat, ist die ganze Industrie die da klagt pleite. In Soziale Systeme (Seite 509) spricht Luhmann vom Recht als gesellschaftliches „Immunsystem&#8221;. Es kann abwegige Verhaltenserwartungen stabilisieren. Beispielsweise ist es dafür zuständig, dass nicht jedes kognitiv erlernte Wissen (wie besorge ich mir teures Kulturgut kostenlos?), problemlos eingesetzt werden kann. Es baut normative Sperren, die den Egoismus des Einzelnen für das Allgemeinwohl begrenzen (um es mal idealtypisch zu sagen). Diese Interpretation finde ich ganz interessant. Ausschweifender beschreibt dies Peter Sloterdijk in „Du musst dein Leben ändern&#8221; (zumindest im Eingangskapitel, dass ich bisher absolviert habe).</p>
<p>Die Technologieentwicklungen, die <a href="http://www.pascoe-global.com/sites/ar/content/e184/e526/index_ger.html">freie Radikale</a> hervorrufen, schwächen das Immunsystem und sorgen für nachhaltige Veränderungen. All dies könnte Grund genug sein, weshalb wir aktuell wieder <a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29012/1.html">weniger Demokratie wagen</a>.</p>
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		<title>Destabilisierung durch Verfahren</title>
		<link>http://sozialtheoristen.de/2009/01/10/destabilisierung-durch-verfahren/</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 14:55:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schulz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rechtswege haben die Aufgabe Gerechtigkeit herzustellen, Ausgleich (sofern möglich) zu erwirken oder bei Undurchsichtigkeit Standpunkte mit Geltung zu versehen. All dies funktioniert, weil, eher latent, weitere Funktionen erfüllt werden. Ein Rechtsweg ist immer mit einer gewissen Laufzeit verbunden, die an sich schon aufgeheizte Gemüter beruhigt. Rechtswege bieten von sich aus bereits Orientierung, da sie grundsätzlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtswege haben die Aufgabe Gerechtigkeit herzustellen, Ausgleich (sofern möglich) zu erwirken oder bei Undurchsichtigkeit Standpunkte mit Geltung zu versehen. All dies funktioniert, weil, eher latent, weitere Funktionen erfüllt werden. Ein Rechtsweg ist immer mit einer gewissen Laufzeit verbunden, die an sich schon aufgeheizte Gemüter beruhigt. Rechtswege bieten von sich aus bereits Orientierung, da sie grundsätzlich zur Verfügung stehen und Selbstjustiz damit immer unterbinden bzw. <em>automatisch</em> sanktionieren. Zudem haben Rechtswege den großen Vorteil, bereits vor in Kraft treten legitimiert zu sein. Sie gelten unabhängig von der eigentlichen „Sache&#8221; die in ihnen verhandelt wird. Man kann am Stammtisch sonst was für Geschichten über erfahrene Ungerechtigkeiten erzählen, nachdem man vor Gericht verloren hat, wirkt die Erzählung nach außen nur noch wie Autosuggestion.</p>
<p><span id="more-365"></span>„Sie (die Verfahren der Rechtsanwendung) dienen mehr der Ableitung und Verkleinerung von Enttäuschungen, indem sie streitende Parteien mit Möglichkeiten legitimer, aber kanalisierter Aggressivität ausstatten und den Verlierer dann isolieren, sodass seine Enttäuschung folgenlos bleibt.&#8221; (Luhmann, „Legitimation durch Verfahren&#8221;, S. 237)</p>
<p>In Bezug auf die Stabilisierung sozialer Ordnung ist eine derartige Rechtsanwendung auf Basis legitimierter Verfahrensordnung und positiviertem Recht eine entscheidende sozialevolutionäre Errungenschaft.</p>
<p>Interessant ist allerdings, dass sie nicht immer funktioniert. Wenn man vom Zivilrecht absieht und Fälle beobachtet, in denen der Staat selbst eine der Streitparteien ist, erhält man ein anderes Bild. Beispielsweise wenn der Staat in Form der <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b67ab931">Polizei direkt in Todesfälle verwickelt</a> ist und „<em>deswegen</em>&#8221; eher das <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b6400cda">Verfahren verändert</a> wird, bzw. von vornherein <a href="http://blog.fefe.de/?ts=b7bcac3a">andere Maßstäbe gelten</a>.</p>
<p>In Europa können solche Fälle erwähnt werden, ohne dass es zu Konsequenzen kommt. Anders ist es in Amerika. <a href="http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2009/01/schwere-krawalle-nach-erschiessung.html">In der Neujahresnacht wurde in Oakland ein 21jähriger in einer U-Bahn-Station von einem Polizisten, nachdem was man sieht, grundlos, erschossen</a>. Der Rechtsstaat und seine Verfahren wirkten in der Hinsicht, dass nicht sofort ein Mob losbrach, um den Schuss des Polizisten zu rächen. Allerdings scheint das in Kraft getretene rechtsstaatliche Verfahren gerade nicht für Stabilität zu sorgen. Seit Neujahr erlebt die Stadt keine ruhige Nacht mehr. Irgendwie scheint ein Verfahren, in dem ermittelt und abgewogen wird, unnütz. Durch die zahlreichen Augenzeugen und vielen Handykamera-Aufnahmen aus allen Richtungen ist die Notwendigkeit einer Ermittlung kaum noch ersichtlich. Die Fragen, warum nicht direkt verhandelt wird, erscheint <em>legitim</em>.</p>
<p>Insgesamt ist zu beobachten, dass die Funktionen eines Verfahrens in solchen Fällen nicht greifen oder gar entgegengesetzt wirken. (Die polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlung und Gerichtsverfahren habe ich im Folgenden zusammengenommen.) Die Laufzeit des Verfahrens kühlt keine Gemüter ab, sondern wirkt als Verschleppung eines feststehenden Urteils. Das Verfahren hält keine Kanäle für die Abarbeitung von Aggression vor, dadurch muss der öffentliche Raum stellvertretend herhalten. Auch die Isolation des Verlierers kann nicht funktionieren. Der eigentliche Konfliktgegner ist bereits tot, diejenigen, die sich an seiner Stelle fühlen, da sie ebenso leicht das Opfer hätten werden können, werden vom Verfahren jedoch schlicht ignoriert. Diese Gruppe, die jetzt durch Vandalismus auffällt, gehört nicht wirklich zu den vom Verfahren Ausgeschlossenen, kann den Ablauf des Verfahrens jedoch auch nicht einsehen. (siehe Luhmann, „Legitimation durch Verfahren&#8221;, S. 123) Vielleicht ist sogar zu erwarten, dass im kommenden Gerichtsverfahren, sofern eine Notwendigkeit ermittelt wird, alte Enttäuschung vergegenwärtigt werden und neue Enttäuschungen hinzukommen, für die dann gleiches gilt, wie beim aktuellen Ermittlungsverfahren. </p>
<p>So universal eine Verfahrensordnung auch sein kann, nicht in allen Fällen hat die moderne Gesellschaft adäquate Wege gefunden, Enttäuschung auf stabilen Wegen abzubauen.</p>
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		<title>Legitimation durch Verfahren (Niklas Luhmann, 1969)</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 17:03:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Enno Aljets</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Argumentation]]></category>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>REZENSION</p>
<p>Die 1969 erschienene Monographie Legitimation durch Verfahren von Niklas Luhmann gehört zu den Werken deutschsprachiger Soziologie, die nicht ohne Grund als „Klassiker“ der soziologischen Disziplin angesehen werden<br />
Das Buch gliedert sich in einen ersten Teil, der die theoretischen Grundlagen des Verfahrens darlegt, zwei anschließende Teile, die die vorgestellten Grundlagen am Beispiel von Gerichtsverfahren und politischen Verfahren anwenden und einen abschließenden Teil, der Folgerungen und Erweiterungen der vorgestellten Analysen enthält.<span id="more-34"></span><br />
Gegen die in der Wissenschaftstradition erwartbaren Frage nach Wahrheit und Richtigkeit einer Entscheidung grenzt Luhmann seine Untersuchung von Verfahren ab, weil Wahrheit und Richtigkeit allein die Anerkennung der Entscheidung nicht garantieren können. Am Verfahren interessiert Luhmann vielmehr die latente Funktion der Legitimation einer Entscheidung. Um diese Umstellung der Analyse zu bewerkstelligen, reinterpretiert er den Begriff der Legitimität, wobei er von der motivierten Überzeugung des Einzelnen auf eine generalisierte Anerkennung einer Entscheidung umstellt. Zentral in der Argumentation ist, dass das Verfahren als soziales System die Komplexität einer entscheidungsbedürftigen Situation soweit reduziert, dass sie erstens entscheidbar ist und zweitens das Ergebnis von allen Betroffenen &#8211; unabhängig von ihrer psychischen Einstellung zur getroffenen Entscheidung &#8211; akzeptiert wird. Diese Doppelfunktion kann nur durch drei konkrete Bedingungen erfüllt werden: Das Verfahren muss erstens durch organisations- bzw. rechtsspezifische Normen und gesellschaftlich institutionalisierte Rollentrennung als besonderes Handlungssystem ausdifferenziert sein. Es muss zweitens eine gewisse Autonomie des Ablaufs erhalten, um eine eigene Geschichte zu entwickeln und es muss drittens komplex genug sein, um Konflikte zulassen zu können. Erst dann werden Betroffene motiviert, an eigenen sozialen Rollen mitzuwirken. Die Involviertheit in das Verfahren wird sie dazu veranlassen, Verhaltensalternativen aufzugeben. Durch diese Komplexitätsreduktion des Systems kann eine Entscheidung getroffen werden, die den Betroffenen psychische Anpassungsmöglichkeiten offen lassen, welche von der Gesellschaft nicht weiter beachtet werden müssen.<br />
Luhmann präsentiert auf diese Weise eine soziologische Argumentation, die aufzeigt, dass sich das Entstehen und Akzeptieren von Entscheidungen gerade nicht auf individuelle Zustimmung verlassen kann, sondern dass die sozialen Mechanismen für die Akzeptanz von Entscheidungen verantwortlich sind. Obwohl das Buch bereits vor fast 30 erschienen ist, sorgt die funktionale Analyse Luhmanns durch die konktraintuitiven Einsichten nach wie vor für positive Irritationen.<br />
Seit der „autopoietischen Wende“ der Systemtheorie, die mit dem Erscheinen von Soziale Systeme 1984 eingeleitet wurde, sind zwar Begriffe wie z.B. Rolle, System und Erwartung innerhalb des Aufbaus der Theorie mit anderen Stellenwerten und Funktionen besetzt worden, sodass die soziologische Systemtheorie insgesamt ein höheres Abstraktionsniveau erreichen konnte. Die Analyse des Verfahrens bleibt aber im Kern zeitlos und anschlussfähig, nicht zuletzt, weil die Theorie hier in einer direkten Sprache und klar gegliederten Zusammenhängen präsentiert wird.</p>
<p><strong>Luhmann, Niklas 1969: Legitimation durch Verfahren. Frankfurt a.M.: Suhrkamp</strong></p>
<p><strong>€ 12,50 (ISBN 3518280430)</strong></p>
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