Die Funktionalität von Unsicherheit im Austrittsverfahren der EU – oder: Warum Artikel 50 tatsächlich „wunderbar formuliert“ ist.
Von Finn-Rasmus Bull
„Der Artikel 50 ist so wunderbar formuliert, wie ihn Europa überhaupt nur formulieren kann“ (zitiert nach Brössler/Kirchner 2016) ließ Angela Merkel am Ende des zweiten Tages des Treffens des Europäischen Rates nach dem so genannten ‚Brexit‘ verlauten. Diese Aussage mag etwas überraschen, denn seit dem britischen Referendum kreisen die Diskussionen um die Folgen für die Europäische Union (EU) vor allem um zwei Fragen: Wann reicht die Regierung Großbritanniens ihr Austrittsgesuch bei der EU ein und was passiert in den darauf folgenden Austrittsverhandlungen eigentlich genau?