Das Zusammenspiel von „Hard Law“ und „Soft Law“
Von Rena Schwarting
Sozial- und Rechtswissenschaftler diskutieren in Minneapolis über die vielfältigen Eigenrechte sozialer Ordnungen
Im Unterschied zur klassischen Rechtswissenschaft diskutiert die Rechtssoziologie nicht nur Rechtsthemen im engerern Sinne als „Hard Law“. Es geht nicht nur um die Profession des Richters, die Rolle des Schöffen oder der Jury, neue und alte Gesetzeslücken oder die Akzeptanz von Verfahrensentscheidungen. Auf dem Jahreskongress der „Law & Society Association“ (LSA), der im Juni in Minneapolis (USA) tagte, fand vielmehr ein Austausch über Rechtsthemen in einem breiten, nicht-juristischen Sinne als „Soft Law“ statt.