Zum Veranstaltungsproblem von Verfahren

Wahlen, Untersuchungsausschüsse oder Gerichtsprozesse zählen zu selbstverständlichen Phänomenen moderner Demokratien. Bezeichnet sind damit besondere Interaktionen zwischen Menschen, nämlich „Verfahren“, in denen entschieden wird, wer Recht, Geld oder Macht bekommt. Vor Gericht geht es um normierende Entscheidungen über Einzelfälle, in Verwaltungen wird über Anträge entschieden und die politische Wahl ordnet Personen bestimmten Ämtern zu. Gemeinsam ist all diesen Verfahren, dass ihr Ausgang einerseits ungewiss, andererseits aber verbindlich ist: Trotz des Einsatzes von Big-Data-Analysen können wir uns nicht sicher sein, wie andere handeln. Verträge und Vertrauen gewährleisten lediglich, dass sich nicht ständig alles ändert und sich zumindest ein großer Teil der Gesellschaft erwartungsgemäß verhält.

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Probleme und Lösungen der Betroffenen-Demokratie

Weniger (Beteiligung) ist mehr (Demokratie)

Es geht um ein Problem, für das wir eine Lösung suchen. Für klassische Demokratietheorien gestaltet sich die Problem-Lösung danach, dass man das „Wir“ zugleich als Lösung postuliert. Die systemtheoretische Konzeption von Demokratie identifiziert dagegen in kontra-intuitiver Manier das „Wir“ als Problem.

Zum „Wir“ als Lösung

Dieses „Wir“ wird im Allgemeinen über eine möglichst breite Beteiligung der Betroffenen an einer Entscheidung erreicht. Gemäß des „Rights&Risks-Ansatzes“, der demokratische Legitimität nach der Repräsentation der Rechte und Risiken der Betroffenen bemisst, wird die „Herrschaft des Volkes“ normativ interpretiert: Teilhaben als Teilsein. Diese vermeintlich demokratische Formel hat sich in den vergangenen Jahren in unterschiedlichen Semantiken wie „Bottom-Up“, „Diversity Management“ oder „Multi-stakeholder Governance“ festgesetzt. Gerade die Governance-Perspektive hat insbesondere über das politische System hinaus Resonanz gefunden. Wo diese nicht wirkte, wurden Beteiligungsquoten für „repräsentationsschwache“ Gruppen (Frauen, SeniorInnen, MigrantInnen, Kinder etc.) eingeführt, um „ungerechten“ und „undemokratischen“ Entscheidungen vorzubeugen.

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