Probleme und Lösungen der Betroffenen-Demokratie

Weniger (Beteiligung) ist mehr (Demokratie)

Es geht um ein Problem, für das wir eine Lösung suchen. Für klassische Demokratietheorien gestaltet sich die Problem-Lösung danach, dass man das „Wir“ zugleich als Lösung postuliert. Die systemtheoretische Konzeption von Demokratie identifiziert dagegen in kontra-intuitiver Manier das „Wir“ als Problem.

Zum „Wir“ als Lösung

Dieses „Wir“ wird im Allgemeinen über eine möglichst breite Beteiligung der Betroffenen an einer Entscheidung erreicht. Gemäß des „Rights&Risks-Ansatzes“, der demokratische Legitimität nach der Repräsentation der Rechte und Risiken der Betroffenen bemisst, wird die „Herrschaft des Volkes“ normativ interpretiert: Teilhaben als Teilsein. Diese vermeintlich demokratische Formel hat sich in den vergangenen Jahren in unterschiedlichen Semantiken wie „Bottom-Up“, „Diversity Management“ oder „Multi-stakeholder Governance“ festgesetzt. Gerade die Governance-Perspektive hat insbesondere über das politische System hinaus Resonanz gefunden. Wo diese nicht wirkte, wurden Beteiligungsquoten für „repräsentationsschwache“ Gruppen (Frauen, SeniorInnen, MigrantInnen, Kinder etc.) eingeführt, um „ungerechten“ und „undemokratischen“ Entscheidungen vorzubeugen.

Theoretische Fundierung finden die genannten Konzeptionen in der klassischen Politikwissenschaft. Innerhalb dieser lassen sich deliberative Politikvorstellungen gegenüber liberalen abgrenzen. Liberale Modelle sehen im Wahl- und Repräsentationsmechanismus das Kernelement der demokratischen Legitimation kollektiv verbindlicher Entscheidungen. Diese Perspektive setzt voraus, dass die Bürger einer Gesellschaft über politische Präferenzen verfügen, die sich zu einem legitimen Mehrheitswillen via Interessenaggregation ermitteln lassen. Gemäß der Regel „one man, one vote“ gäbe es kein „gerechteres“ Verfahren der Legitimität von Entscheidungen als das Mehrheitsprinzip der Wahl.

Deliberative Konzepte gehen davon aus, dass demokratische Entscheidungen nicht durch Aggregation von gegebenen Präferenzen und der durch die Wahl der Bürger gewählten Vertreter legitimiert sind, sondern erst durch eine vorgeschaltete Diskussion der zur Entscheidung anstehenden Fragen. Wesentliches Kennzeichen einer deliberativen Demokratie ist die diskursive Meinungsbildung politischer Themen. Politische Diskurse umfassen demnach Themen, die im allgemeinen Interesse geregelt werden können. Diese ebenfalls akteurstheoretische Perspektive misst Demokratie anhand der drei Dimensionen a) Universalität b) Rationalität und c) Reziprozität: Das Kriterium der Universalität beinhaltet die Zugangsbeschränkungen zu Beratungen und die Teilhabe an Diskussionen, während sich Rationalität auf die Konsensorientierung und die Rolle der Machtfaktoren bezieht. Das Kriterium der Reziprozität fragt drittens, inwieweit sich wechselseitiger Respekt und Unparteilichkeit in einem Diskurs manifestieren und die Teilnehmer normativen Geltungsansprüchen gerecht werden. Unter einem Geltungsanspruch versteht Habermas die Bedingungen für die Gültigkeit einer Äußerung auf der Grundlage intersubjektiver Anerkennung und unterscheidet dabei zwischen Verständlichkeit, Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit…

Aus diesen zwei Postulaten lassen sich die indirekte und direkte Repräsentation als Regierungsformen moderner Demokratien ableiten. Während die Vertreter dieser Modelle einen normativen Erwartungsstil gegenüber ihrem Demokratieverständnis pflegen und bei jeder Wahl die unzureichende Beteiligung aller Betroffenen davor, währenddessen und danach kritisieren, sehen sich gerade andere Beobachter in ihrer Mitgliedsrolle als Betroffene dieser „Demokratiepraxis“.

Zum „Wir“ als Problem

Nach den genannten akteurstheoretischen Ansätzen stellt Beteiligung das zentrale operative Kriterien dar, denen demokratische Entscheidungsprozesse zu genügen haben. Diese Postulate stehen als normative Prämissen der Theorie, ohne dass es hinreichende Bedingungen gäbe, sie zu erklären: Erstens ist es nicht nur quantitativ schwer bzw. unmöglich, zu einem Zeitpunkt festzustellen, wer betroffen ist, sondern auch qualitativ fehlt es an Möglichkeiten, adäquat Unterschiede zwischen Betroffenen und Entscheidern zu bestimmen. Wie sollte angesichts einer unsicheren, riskanten Zukunft festgelegt werden können, wer mehr oder weniger betroffen ist oder sein wird? Das Dilemma von „tragischen“ Entscheidungen bzw. ihr möglicher Bewertungsumschlag kann nicht durch „Beteiligungsinflation“ von Betroffenheit gelöst werden. Im Gegenteil: Nach jeder Entscheidung würden unauflösliche Demokratiedefizite als Residuen generiert, die es wiederum zu entscheiden gelte. Zweitens kann mit der soziologischen Systemtheorie beobachtet werden, dass Partizipation mehr Dissens als Konsens erzeugt und auf diese Weise zur Anhäufung enttäuschter Erwartungen (und zum Hoffnungsverlust) beiträgt: Denn über Risiken und Belastungen ist keine Verständigung zu erzielen. Partizipation kann somit nicht als Verfahren für Entscheidungsprozesse im Allgemeinen noch zur Konfliktbearbeitung im Besonderen angesehen werden, denn sie kann nicht per se zur Problemlösung riskanter Entscheidungen beitragen. Vielmehr bringt sie ihrerseits neue Konflikte hervor wie sich beispielsweise am Phänomen der „Schweigespirale“ manifestiert.

Ein systemtheoretischer Zugang setzt dagegen an der Funktion von Demokratie an: Zwar identifiziert Luhmann ebenfalls das Verfahren der politischen Wahl als zentralen Mechanismus demokratischer Legitimität. Er verortet das demokratische Moment jedoch nicht in der Summierung von Interessenlagen oder im vorangegangenen Diskurs. Nicht das kollektive Festhalten an normativen Vorgaben ist demokratisch, sondern dass die Unterscheidung von Regierung und Opposition als Zweitcodierung (neben der Erstcodierung von Machtüberlegenheit und Machtunterlegenheit) im politischen System institutionalisiert ist. Die Unterscheidung von Regierung und Opposition ist von besonderer Bedeutung, weil sie erlaubt, dass Entscheidungen auch immer anders (aber nicht beliebig) entschieden werden können – unabhängig von ihrer Bindungswirkung. Was codiert wird, ist die Kontingenz des Entscheidens: dass Nicht-Gewähltes auch bei Meinungsdivergenzen und -schwankungen wählbar bleibt.

Die Funktion der Wahl als Mechanismus zur Reduktion und zur Erzeugung von Kontingenz liegt darin, die zentralen Probleme zur Durchsetzung von kollektiv verbindlichen Entscheidungen – nämlich der zeitlichen, sozialen und sachlichen Komplexitätsverarbeitung und Unsicherheitstransformation – zu bewältigen. Was wir Demokratie nennen und auf die Einrichtung politischer Wahlen zurückführen entspricht demnach der Ausdifferenzierung des politischen Systems, das sich auf Entscheidungen gründet, die es selbst eingerichtet hat. Über die politische Wahl wird externe Unsicherheit in interne transformiert. Nicht alles muss sich in der Entscheidung repräsentieren. Ausschlaggebend für die Bearbeitung von (unlösbaren) Problemen ist nicht die Wahl an sich oder wie viel „Wir“ durch sie repräsentiert wird, sondern inwiefern die Wahl Komplexität reduziert und externe Unsicherheit in das System einspeist und darüber beispielsweise Themen unbegrenzt politisieren kann.

Mit diesem Verständnis von Demokratie lassen sich keine normativen Prinzipien oder politische Kampfbegriffe begründen, wer in welchem Ausmaß „betroffen“ und beteiligt werden sollte. Neben des analytischen Mehrwerts zur Beschreibung des politischen Systems lassen sich mit einem systemtheoretischen – und in diesem Sinne auch pragmatischeren – Verständnis von Demokratie Wahlprozesse vielleicht leichter „ertragen“: Zumindest für alle, die bei der nächsten Sitzung ihres All-Channel-Networks nicht nur aus psychologischer Ich-Stärke heraus auf ein romantisch verklärtes „Wir“-Gefühl zur Lösung von Problemen verzichten können.

Zum Weiterlesen

Luhmann, Niklas 2007: Politische Planung. Komplexität und Demokratie, in: Luhmann, Niklas. Politische Planung. Aufsätze zur Soziologie von Politik und Verwaltung. 5. Auflage. Wiesbaden, S. 35-45.

Luhmann, Niklas 2002: Die Politik der Gesellschaft. Franfurt am Main, S. 102-105, 220-243.

Kieserling, André 1999: Kommunikation unter Anwesenden. Studien über Interaktionssysteme. Frankfurt am Main, S. 379-383.

 

Veröffentlicht von Rena Schwarting

Dr. Rena Schwarting ist International Postdoctoral Fellow am Seminar für Soziologie der Universität St. Gallen (Schweiz) und Gastwissenschaftlerin in der Forschungsgruppe Politik der Digitalisierung am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Schwerpunkte ihrer Forschungen sind Organisationsbildungen und Entscheidungsverfahren sowie der Einsatz von digitalen Technologien in und durch Organisationen. www.renaschwarting.de

6 Kommentare

  1. Stefan Schulz sagt:

    Ja, da hast du natürlich mit allem Recht. Aber, reicht Wählen alleine aus? Die Politik kann ja nicht einfach irgendeine Kontingenz in ihrer Regierung/Opposition-Unterscheidung darstellen, sondern muß (meiner Meinung nach) auf die „Wirs“ der politisch exkludierten Rücksicht nehmen. In Deutschland gibt es mit der LINKEn eine Partei durch die sich eine ausserparlamentarische Wir-Fraktion in die Politik inkludierte, weil sie von der Regierung/Opposition-Unterscheidund ignoriert wurde. Solche Manöver hällt eine Demokratie nicht oft aus. Ich persönlich denke, dass bspw. das amerikanische 2parteien System „demokratischer“ ist als der italienische Parteienpluralismus, eben weil in Amerika im „Wir“ eine Lösung gesehen wird, während man in Italien nur schwer ein „Wir“ ausmachen kann, ein Problem der dortigen Demokratie (trotz soviel bereitgestellter, thematischer Kontingenz.)

  2. Enno Aljets sagt:

    Zum fast lückenlos gelungenen Text noch folgende Anmerkungen:
    Die Kritik, dass sich theoriegerecht quantitativ nicht feststellen ließe, wer zu einem Zeitpunkt der Entscheidung betroffen sein wird, löst die Politikwissenschaft doch in der Regel so, dass lokal (meist: nationalstaatlich) zugerechnet wird. Das ist so einfach, wie unzureichend, wenn man an die zunehmend grenzüberschreitenden Themen denkt, die es zu entscheiden gilt. Aber systemtheoretisch ist das ja bereits überwunden: Politik konstituiert sich nicht mehr nationalstaatlich, sondern auf Grund eigener Grenzziehungen, die über Staatsgrenzen hinwegreichen (können).

    Genial finde ich, nebenbei gesagt, die drei Punkte zur Beendigung des Habermas-Rekurses.

    Stefan, ich möchte dir widersprechen. Denn das, was die Linke repräsentiert, steht ja für das, was nicht gewählt wurde und dennoch wählbar bleibt. Ich sehe da keine außerparlamentarische Wir-Fraktion. Nicht, weil sie Themen besetzen, die nicht im Parlament vertreten waren (wie einst die Grünen), sondern weil es keine Themen gibt, die nicht in das Parlament getragen werden könnten. Dass es legitim und erfolgreich ist, für Themen zu mobilisieren, die im Parlament bisher nicht (oder nicht mehr) verhandelt werden, zeigten sowohl Linke als auch Grüne. Und gerade dass es kein APO gibt (gab und geben wird!), weil sich in einer funktionierenden Demokratie alles thematisieren ließe, ist doch die Leistung des politischen Systems mit der Zweitcodierung der Demokratie.

  3. Stefan Schulz sagt:

    Natürlich lässt sich alles in der Politik thematisieren. Aber auf zwei Arten: 1. Bestehende Parteien absorbieren jegliches Thema (Amerika) oder 2. Bestehende Parteien ignorieren Themen und müssen damit leben, dass sich neue Partein bilden. (Deutschland -> LINKE, Grüne)

    Kompromisse werden durch letzteres erschwert. Zuviel Partizipation ist ein Problem, wie Rena es darstellte. Das Verhältnis von Politik und Publikum ist kompliziert. Die Politik ist auf Engagement des Publikums angewiesen, darf es aber nicht zu Partizipation kommen lassen. Das „Wir als Lösung“ darf nicht zu schnell übergangen wer, das „Wir“ ist nicht nur ein Problem.

    „Ausserparlamentarische Opposition“ ist in der funktional diferenzierten Gesell. Gang und Gäbe. Luhmann nennt sie „Protestbewegung“, Kieserling „Gegenrepräsentation“.

  4. Rena Schwarting sagt:

    Ich würde auf Eure Kommentare hin anführen bzw. ergänzen, dass die Unterscheidung von Zentrum und Peripherie zentral ist, um zwischen „Wir“ als Lösung und als Problem zu differenzieren. Die Peripherie versorgt die Politik mit Themen und (Vorleistungen) und das Zentrum testet diese auf Konsenschancen ab, um ihre Machtkapazität für kollektiv bindendes Entscheiden bereitzuhalten. Die Regierung würde ich auf der Seite des Zentrums (Redundanz) und die Opposition auf der Seite der Peripherie (Varietät) verorten. Das „Wir“ erfüllt seine Funktion damit in der Peripherie: Oppositionsparteien dienen dann – wie Protestbewegen – zur Mobilisierung von Betroffenheit. Dies kann bekanntlich nur auf der Gefahrenseite erfolgen – und hier vor allem die Gefahr von politischen Regierungsentscheidungen. Protestbewegungen blenden aber das Risiko ihrer Entscheidungen aus während die Politik sich dagegen riskant verhalten muss, sonst könnte sie nicht die daraus entstehenden Machtchancen für sich verbuchen. Und die Opposition könnte nicht versuchen, diese Chancen als Schäden zuzurechnen, um daraus ihrerseits Machtkapital zu schlagen. In dieser Weise, denke ich, ist vielleicht der Auf- und Abbau von Kontingenz zu interpretieren (vgl. Luhmann PdG 2002: 99, 244-253).

  5. Stefan Schulz sagt:

    Das Zentrum kann in meiner Theorieauslegung nur die Politik und damit die Regierung und die Opposition sein. Variation lässt sich nicht nur der Opposition zurechnen. Die Möglichkeit der Selektion von Variation ist ja gerade der gesellschaftliche Spezialauftrag der Politik. Für Redundanz (stures progammatisches abhandeln) ist dann die Verwaltung zuständig. Genaugenommen (zu streng ausgelegt) kann (sogar) nur die Regierung Variationen selegieren, da sie den Auftrag der Entscheidung hat. Die Opposition ist aber, als Unterscheidung, ebenfalls nicht frei von Risiko – sie muss wählbar bleiben.

    Die Peripherie der Politik ist somit (nur) das notwendigerweise ausgeschlossene Publikum. Dort können in Ortsvereinen, Verbänden, Protestbewegungen und anderen Interessengruppen (thematische) Vorleistungen für die Politik erarbeitet und kommuniziert werden. Die Politik (Reg. & Op.) kann, muss dann aber nicht, darauf reagieren. Politische Kommunikation der Opposition (Anträge, Gremientätigkeit, in Debatten vorgetragene Vorschläge) kann von der Regierung dagegen nicht so einfach ignoriert werden. Genau diese unterscheidung von verbindlicher/unverbindlicher Kommunikation ist die praktische Bedeutung der analytischen Trennung von Zentrum/Peripherie (meiner Meinung nach).

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