Was fehlt: Das EU-Protest-Handbuch
Von Stefan Schulz
Heute morgen war es so weit, die Vorratsdatenspeicherung wurde kassiert. Am 09. November 2007 wurde sie im Bundestag beschlossen, seit Jahreswechsel 2008 war sie in Kraft und heute wurde sie in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es ist ein Erfolg all derer, die sich vor und seit ihrem Bestehen gegen sie engagiert haben.
Die zwei wichtigsten Meldungen zur Sache sind meiner Ansicht nach diese: 1. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht den Verfassungsgerichtserfolg in Deutschland als erste Hürde an und fokussiert sein Engagement nun auf die EU-Richtlinie (link). 2. In der EU-Kommission wird die Richtlinie selbstständig erneut aufgegriffen (link).