Starrheit der holakratischen Organisationsprinzipien

Wie man sich Flexibilität im Kleinen durch Inflexibilität im Großen verschafft

Der Anspruch des holakratischen Organisationsmodells ist, dass die formale Struktur durch einen von unten getriebenen Formalisierungsprozess permanent angepasst werden kann. Durch die einfache Veränderung des Zuschnitts von Rollen und Kreisen sowie deren Aufgaben soll es möglich sein, sich schnell an verändernde Bedingungen anzupassen. Eine inkrementale Verbesserung der formalen Struktur auch angesichts sich permanent verändernder Rahmenbedingungen soll das Ergebnis sein.[1]

Die Flexibilität in der Gestaltung der Formalstruktur im Detail endet jedoch, wenn es um die holakratischen Prinzipien im Allgemeinen geht. Die dynamische Steuerung der Organisation endet immer dann, wenn die holakratischen Prinzipien berührt werden. Der Grund für diese auffällige Starrheit liegt darin, dass die Organisationen nicht von sich aus die holakratische Verfassung, die der Garant dafür ist, dass die Organisation nicht schleichend wieder in eine durch Hierarchien und Abteilungen gebundene Organisationsstruktur zurückfällt, ändern kann. Die einzige Möglichkeit zur Anpassung der Verfassung besteht darin, dass das Beratungsunternehmen selbst eine neue Version der Verfassung verkündet, die dann gleich für alle holakratischen Organisationen verbindlich wird.[2]

Selbstverständlich könnte man einwenden, dass keine Organisation von einer Beratungsfirma daran gehindert werden kann, die Verfassung mit einem Federstrich wieder zu verändern. Diese dezentralen Anpassungen werden jedoch durch die enge Kopplung zwischen der holakratischen Verfassung und der holakratischen Steuerungssoftware blockiert. Die Anpassung der holakratischen Steuerungssoftware findet in größerem Rahmen immer nur dann statt, wenn das Beratungsunternehmen die Verfassung ändert. Deswegen ist es für die holakratischen Organisationen faktisch unmöglich, auch nur kleinere Anpassungen an den Grundprinzipien vorzunehmen, weil sie durch die für die Aufrechterhaltung der holakratischen Struktur existentielle Software nicht unterstützt wird.[3]

Jede Organisation steht vor dem Paradox, dass sie sowohl Redundanz als auch Varianz braucht, sie aber nicht beides zugleich anstreben kann.[4] Redundanz bezeichnet dabei die Sicherheit, mit der man davon ausgehen kann, dass die Grundlagen für Entscheidungen stabil bleiben, Varianz die Schnelligkeit, mit der diese Grundlagen sich ändern können.[5] In diesem Spannungsfeld zwischen Redundanz und Varianz sucht jede Organisationen bei der Gestaltung ihrer Formalstruktur einen Mittelweg zwischen der „Selbstlähmung perfekter Ordnung“ und der „Willkür perfekter Unordnung“ zu finden.[6]

Das Auffällige bei holakratischen Organisationen ist, dass sie Hyperstabilität in den formalen Grundprinzipien mit einer Hyperflexibilität bei der detaillierten Ausgestaltung der formalen Strukturen im Rahmen dieser Grundprinzipien kombiniert. Die in der organisationsübergreifenden Steuerungssoftware festgelegte Verfassung ermöglicht der Organisation zwar, flexibel Kreise und Rollen anzupassen, aber eine Modifikation ihrer formalen Grundstruktur ist faktisch unmöglich.

[1] Siehe Brian J. Robertson: Holacracy. The New Management System for a Rapidly Changing World. New York 2015, 19ff..

[2] Siehe für die Versionen https://www.holacracy.org/constitution/previous-versions-of-the-constitution

[3] Insofern sind die wenigen holakratischen Organisationen interessant, die ohne diese Software arbeiten. Diese sind bisher nicht systematisch in der Forschung untersucht worden. Die eine holakratische Organisation, die wir untersucht haben, die weder mit Holaspirit noch Glassfrog nutzt, ist interessant. Die ist sehr viel flexibler in der Anpassung ihrer übergreifenden Prinzipien, man kann aber auch deutlich, eine Auflösung der holakratischen Grundstruktur beobachten.

[4] Siehe dazu einschlägig James D. Thompson: Organizations in Action. New York 1967, 10ff.

[5] Siehe dazu Niklas Luhmann: Organisation. In: Willi Küpper, Günther Ortmann (Hrsg.): Mikropolitik. Rationalität, Macht und Spiele in Organisationen. Opladen 1988, S. 165–186, 173ff.

[6]  Helmut Willke: Systemtheorie entwickelter Gesellschaften. Dynamik und Riskanz moderner gesellschaftlicher Selbstorganisation. Weinheim 1989, 96f.

Veröffentlicht von Stefan Kühl

Hat vor zwanzig Jahren als Student die Systemtheorie in Bielefeld (kennen-)gelernt und unterrichtet dort jetzt Soziologie. Anspruch – die Erklärungskraft der Soziologie jenseits des wissenschaftlichen Elfenbeinturms deutlich zu machen. Webseite - Uni Bielefeld

2 Kommentare

  1. Hallo Stefan! Wunderbar und kurz auf den Punkt gebracht. Und danke für den Hinweis auf das Buch von Willke! Da schau ich gern nochmals wieder rein. VG, Klaus

  2. Hallo Herr Kühl,
    ich würde ergänzen, dass lokale Modifikationen der Verfassung durchaus möglich sind, wie sie ja auch einräumen. Sie schreiben, dass diese Änderungen aber faktisch von der Steuerungssoftware (GlassFrog / Holaspirit) verhindert werden. Dazu ist aus Praktiker-Sicht zweierlei zu sagen:

    1) zum Einen kommt es auf die ART der Anpassung der Verfassung an. Welche Regel wird jeweils modifiziert? Man kann nicht generell behaupten, dass jegliche lokale Modifikation der Verfassung durch ein Unternehmen IMMER zum Ergebnis hat, dass die Steuerungssoftware inkompatibel wird. Das stimmt wohl für solche Modifikationen, die z.B. die visuelle Abbildung der Struktur (Kreise / Rollen) betreffen, weil man natürlich nicht erwarten kann, dass für Sonderwünsche einzelner Firmen Programmieraufwand betrieben wird.

    Doch andere Modifikationen, z.B. ein Zusatz, dass jede Ressourcenaufwendung größer als 2.000€ einen bestimmten Ressourcenverteilungsprozess durchlaufen muss, oder dass niemand Facilitator werden darf, der keine entsprechende Ausbildung erhalten hat, oder dass die Bestimmung jedes Lead Links per integrativer Wahl durch den Superkreis zu erfolgen hat, o.ä. wären theoretisch auch in der aktuellen Version der Software realisierbar. Kein Problem. Deswegen IST es für die holakratischen Organisationen faktisch möglich, auch kleinere Anpassungen an den Grundprinzipien vorzunehmen – mit gewissen Einschränkungen.

    2) Wenn man mit sich die Plattform Holaspirit ansieht, so sieht man hier, dass die Entwickler bestrebt sind, Holakratie als ein Subset von Selbstorganisation auf ihrer Plattform zu ermöglichen – die Plattform gleichzeitig aber breiter zu gestalten. Im Holakratie-Modus gelten dann die engeren Begrenzung einer unmodifizierten Verfassung als Leitplanken im User-Interface. Aber de facto kann man schon heute in Holaspirit (im entsprechende Modus) die Governance außerhalb von Meetings ändern. Man kann die Lead Link Rolle mehrfach besetzen (in v4.1 der Verfassung nicht vorgesehen). Man kann die Rollen-Templates für Kern-Rollen modifizieren (z.B. global Accountabilities zur Lead Link Rolle hinzufügen). Man kann sogar die Meeting-Templates modifzieren und eigene Prozessschritte zu den Standardmeetings hinzufügen oder ganz eigene Meetingformate als Standard definieren. Holaspirit tut hier wirklich viel und ist auch stets mit der Community of Practice im engen Dialog, um Bedürfnisse für neue Features aufzunehmen.

    GlassFrog als HolacracyOne-natives Produkt beschränkt sich da momentan noch sehr auf die Regularien der jeweils aktuellen Verfassung (was aufgrund des impliziten Bildungsanspruchs auch nachvollziehbar ist). Was aber auch hier in Entwicklung ist, ist für v5 der Verfassung eine modulare Selektionsoption für die jeweiligen Artikel der Verfassung (bei gleichzeitiger Modifikation der UX Oberfläche).

    Also insgesamt doch alles nicht ganz so starr, wie Sie es darstellen…

    beste Grüße,

    Dennis Wittrock

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