Imperien?

Taugt der Begriff des Imperiums eigentlich noch für die Analyse gegenwärtiger (Welt-) Politik? Herfried Münkler hat dazu im Jahr 2005 eine Studie vorgelegt, im Rahmen derer er auslotet, was der Begriff für die politiktheoretische Analyse leisten kann. In historischer Perspektive kommt er zu dem Schluss, dass das heutige Europa nicht ohne Anleihen beim Ordnungsmodell „Imperium“ auskommen wird, will es trotz interner Vielfalt sein Gewicht in weltpolitischen Fragen geltend machen. Kurz: Münkler hält den Begriff des Imperiums politiktheoretisch für anschlussfähig, um Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage der Weltgesellschaft zu gewinnen.
Diese Sicht teile ich nicht, zumindest nicht auf der Grundlage seiner Studie. Die begriffliche Bestimmung von Imperien weist zu viele Ungereimtheiten auf. Insbesondere der von Münkler in Anschluss an Michael W. Doyle verwendete Begriff der „augusteischen Schwelle“ verdeutlicht Inkonsistenzen in der Darstellung.
Es bleibt vor allem unklar, ob politische Entitäten erst mit dem Überschreiten dieser Schwelle als Imperien bezeichnet werden können. Münkler benötigt den Begriff vor allem, um den imperialen Status einer Entität über ein Zyklenmodell nachzeichnen zu können. Dieses Modell hat drei Phasen, deren Durchlaufen einen imperialen Zyklus abschließen: Expansion, Konsolidierung und Niedergang, die sich im jeweiligen „Zusammenspiel der unterschiedlichen Quellen und Formen von Macht“ (Münkler) zeigen. Dazu zählen zum einen ökonomische und militärische Überlegenheit, ohne die es nicht zu Imperiumsbildungen kommen könne. Zumindest eine von beiden müsse zur Verfügung stehen, entweder um wie im Fall der „seaborn empires“ Spanien, Portugal, Niederlande und Großbritannien weltumspannende Handelsräume zu entfalten, oder wie im Fall von Land- und Steppenimperien Gebiete vor allem durch physische Gewalt unter Kontrolle zu bringen und z.B. wie die Mongolen Tributzahlungen einfordern zu können. In der Konsolidierungsphase trete dann politische und ideologische Macht hinzu.
Die Machtquellen und -formen differenziert er in Anschluss an Michael Manns „Geschichte der Macht“, erläutert dann aber nicht weiter Organisationsformen und Mechanismen ihrer Anwendung. So ließe sich fragen, wie sich kulturelle Errungenschaften, Zahlungsfähigkeit und militärische Stärke überhaupt in Macht übersetzen und was das spezifisch „Politische“ an politischer Macht ist. Folgt man Münklers Darstellung, ist die ganze imperiale Gesellschaft durch Macht geprägt – und zwar des Zentrums. Doch was ist Macht genau und wie funktioniert sie? Über den Willen eines Einzelnen? Besitzt sie jemand, wie man Geld in der Hand halten kann? Und wie kann die Quelle von Macht gleichzeitig ihre Form sein?
Über vergleichbare Fragen entfaltet Luhmann seine Kritik an der unreflektierten Anwendung des Begriffs Macht in der politischen Wissenschaft und stellt seine Überlegungen vor, Macht als ein Erfolgsmedium zu interpretieren. Macht ist durch die Androhung negativer Sanktionen „gedeckt“. Sie stabilisiert sich politisch vor allem in Ämtern, deren Besetzung durch eine Person als legitim anerkannt wird, z.B. weil es plausibel erscheint, sie aufgrund besonderer Verdienste oder dynastischer Vererbung für die Dauer ihres Lebens mit den Aufgaben des Amtes zu betrauen, oder weil man sich um das Amt bewerben kann und für eine zuvor festgelegte Zeit gewählt wird. In dieser Perspektive ist Macht allerdings nur eine besondere Form des Einflusses, jemanden zu einer Handlung zu bewegen, die dieser ohne Aufforderung nicht vollziehen würde. Man könnte daher prüfen, ob ein entgrenzter Machtbegriff (wie Münkler ihn in Anschluss an Mann einführt) nicht die Spezifika von Macht „verwischt“ und man besser von dem besonderen ökonomischen und ideologischen Einfluss auf Dritte und von militärischer „Gewaltfähigkeit“ sprechen sollte, um die möglicherweise je autonom zueinander stehen Handlungslogiken von gesellschaftlichen Bereichen aufzeigen zu können.
Unter der Ägide sowohl von Viel- als auch von Einherrschern wie in Athen oder Rom prosperierten sich ausdifferenzierende gesellschaftliche Bereiche bereits in der Antike. Rom sei unter seinem Regierungs- und Rechtssystem zur kosmopolitischsten und individualistischsten Gesellschaft seiner Zeit geworden, schreibt Talcott Parsons dazu in vergleichender Perspektive. Im ganzen Imperium Romanum habe es eine relativ freie Mobilität von Personen und Gütern gegeben. Ein hoch entwickelter institutioneller Komplex von Geld, Kredit und Märkten habe die Entfaltung relativ unpolitischer Unternehmungen gefördert, d.h. sie waren nicht primär auf den Erhalt von Macht, sondern auf die Mehrung von Zahlungsfähigkeit ausgerichtet. Der Grad an Freiheit im imperialen Einzugsgebiet war vergleichsweise umfangreich. Ergänzen lässt sich noch, dass die Konversion der „Erträge“ in den jeweiligen Feldern (Ökonomie: Zahlungsfähigkeit; Kultur: Deutungshoheit oder die Rezeption literarischer Schriften; Militär: Karriere; Politik: die Chance, qua Amt auf Weisungen hin Folgebereitschaft erwarten zu können) zwar vor allem durch den Status einer Person geprägt war. Dieser war aber gerade in Rom nicht mehr starr herkunftsabhängig. Er konnte sich über individuelle Leistungen ändern, wie das Beispiel der Soldaten belegt, die nach dem Ableisten ihres Dienstes römische Bürger wurden – unabhängig davon, in welcher Provinz sie stammten.
Eine zentrale Prämisse des Zyklenmodells besteht darin, dass gerade die erfolgreiche Konsolidierung über die zeitliche Dauer der Imperiumsbildung entscheidet. Diese fasst Münkler neben der räumlichen Ausdehnung des herrschaftlichen Zugriffs und einem Zentrum-Peripherie-Gefälle als ein wesentliches erkenntnisleitendes Kriterium auf, um angeben zu können, was ein Imperium eigentlich ist und ob eine politische Entität als Imperium qualifiziert werden kann. Er schlägt vor, dass man von einem Imperium sprechen könne, wenn ein möglicher Kandidat mindestens einen imperialen Zyklus durchlaufen und einen neuen angefangen habe. Das heißt: es macht seinem Vorschlag zufolge nur Sinn von Imperien zu sprechen, wenn die jeweilige politische Entität eine Konsolidierung durchlaufen hat.
Die Eigentümlichkeiten der Konsolidierungsphase diskutiert Münkler am Beispiel Roms. Der Begriff der „augusteischen Schwelle“ markiert dabei die herausgehobene Bedeutung der Politik von Caesars Adoptivsohn Octavian, dem später durch den Senat der Ehrenname Augustus („der Erhabene“) verliehen wurde (27 v. Chr.). Nach knapp einem Jahrhundert des Konflikts um die zukünftige Verfasstheit Roms und vor allem um persönliche Herrschaftsansprüche in der römischen res publica ging Octavian militärisch als Sieger aus einem jahrelangen Machtkampf hervor.
Unter dessen Regentschaft als „Seniorpartner“ des Senats trat Rom in eine lange Friedensphase ein, basierend auf administrativen Reformen Octavians. Nicht zuletzt zur Ausschaltung konkurrierender Herrschaftsansprüche und Gewaltzentren (wie sich bekämpfende Heere) initiierte er institutionelle Veränderungen der bereits imperiale Züge aufweisenden res publica. Dabei wurde insbesondere eine effektivere Besteuerung erreicht, indem auf eine direkte Abgabe an Verwaltungsbeamte umgestellt wurde, anstatt geschäftsmäßige Steuereintreiber zwischenzuschalten. Darüber hinaus hörten mit dem Ende der Bürgerkriege Requisitionen und zusätzliche Abgabenforderungen auf. Zusätzlich wurde die Verwaltungspraxis in den Provinzen stärker kontrolliert und damit verbessert, nicht zuletzt weil Beschwerden an Octavian und den ihm ergebenen Senat gerichtet werden konnten und auch Gehör fanden.
Gleichzeitig ließ er die bestehende Sozialstruktur, gekennzeichnet durch die bereits genannten abgestuften Status und Rechte, weitgehend unangetastet. Michael Rostovtzeff zufolge verschärfte er die Schichtgrenzen sogar noch und band die einzelnen Statusgruppen über spezifische Aufgabenzuweisungen an das römische Reich.
Weitere Abstufungen waren die Einwohnerschaft der italischen Städte (Versorgung mit Soldaten), Freigelassene (Bemannung der Flotte, Feuerwehr in Rom) und gehobene Sklaven (gemeinsam mit Freigelassenen Übernahme von Verwaltungsaufgaben in Italien sowie in den Provinzen). Octavian koppelte somit die rechtliche Differenzierung in Statusgruppen mit einer funktionalen Differenzierung der Verwaltung und des Militärs in Spezialisten mit entsprechenden Rollenerwartungen und der Anforderung, sich in den Dienst des Gemeinwesens zu stellen. Diese Entscheidungen galten gleichwohl nur für die latinischen Gebiete Italiens. In den Provinzen änderte sich rechtlich gesehen wenig, was allerdings auch bedeutete, dass die östlichen Provinzen mit Ausnahme Ägyptens ihre inneren Angelegenheiten wie zu Zeiten der alten res publica selbst regeln konnten. Forciert wurde jedoch die Urbanisierung stadtloser Gebiete in allen Reichsteilen, so dass gerade im Westen erheblich in die lokale Infrastruktur investiert wurde und das Land „ein fast völlig anderes Aussehen“ (Rostovtzeff) erhielt.
Folgen zeitigten die Reformen vor allem in depolitisierten und rechtlich „gerahmten“ Bereichen wie dem Handel. Hinzu trat eine allgemeine libertas als Ausweitung von individuellen Handlungs- und Mobilitätsspielräumen (Parsons, siehe oben) sowie der Balancierung von autonomen Handlungslogiken der Politik, der Wirtschaft, der Kultur und des Militärs.
Laut Münkler stehe die augusteische Schwelle dafür, dass es zu einem Machtsortentausch gekommen sei. Mit der reduzierten Relevanz militärischer Stärke gewannen politische, wirtschaftliche und vor allem ideologische Macht an Gewicht. Gerade an der Herstellung dieses Gleichgewichts oder dem Ausgleich von Defiziten der einen Sorte durch eine andere scheiterten jedoch viele „Imperiumskandidaten“. Spanien konnte ab dem 16. Jahrhundert die teure Militärtechnik zur Aufrechterhaltung seines Herrschaftsanspruchs schlichtweg nicht mehr bezahlen; die Einnahmen aus seinen Kolonien reichten nicht mehr aus.
Das Überschreiten der Schwelle leitete zusammenfassend, die Überlegungen von Parsons und Rostovzeff mit einbeziehend, folgende historische Konstellation ein:

  • die militärisch gestützte faktische Einherrschaft einer Dynastie bei formaler Bindung an das Volk,
  • die administrative Bindung aller Reichsteile an das Zentrum bei gleichzeitiger Redistribution von Steuereinnahmen im Rahmen infrastruktureller Investitionen in urbane Lebensbedingungen,
  • die rechtlich institutionalisierte Statusungleichheit i.S.v. einer gesamtgesellschaftlichen Stratifizierung, im Rahmen derer letztendlich sich grundsätzlich heterogene Bevölkerungsgruppen als Mitglieder derselben Gesellschaft betrachten konnten – gebunden nicht zuletzt an die auctoritas des princeps, der die Einheit des Reiches verkörperte und so als sichtbares Zeichen dafür galt, wofür die einzelnen Statusgruppen ihre Spezialfunktionen wahrnahmen;
  • neben der an der Stratifikation orientierten Rollendifferenzierung entfalteten sich unter der faktischen Einherrschaft die Handlungslogiken verschiedener gesellschaftlicher Bereiche, so dass mindestens die zwei Jahrhunderte nach Augustus Tod durch eine vergleichsweise hohe gesellschaftliche Freizügigkeit geprägt war.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Generalisierungsfähigkeit des am Beispiel Roms entwickelten Konzepts. Münkler testet es anhand der Fälle Spanien, Russland, Osmanenreich und China, wobei im Rahmen dieser Anwendung drei Aspekte zu Tage treten. Erstens verkürzt er die zahlreichen Merkmale der römischen Konsolidierung hin zu einem „imperialen Prinzipat“ auf die gelingende bzw. misslingende Balancierung von Machtsorten, die er dann je Beispiel „durchspielt“. Ein Überschreiten gelingt eigentlich nur China, allen anderen Kandidaten fehlt vor allem wirtschaftliche Macht. Sie verharren entweder auf der Schwelle zur Konsolidierung (Spanien, Russland) oder betreten diese nur, ohne sie zu überschreiten (Osmanenreich). Dabei tritt zweitens die Inkonsistenz seiner Darstellung auf, das er den osmanischen Fall zunächst nur als Betreten, nicht aber als Überschreiten der „augusteischen Schwelle“ wertet, dann jedoch davon spricht, dass das Reich nach einen vernichtenden Schlacht 1402 dennoch in einen neuen Zyklus eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bedeutung das Konzept eigentlich zur Kennzeichnung der Konsolidierungsphase im Zyklenmodell einnimmt, wenn sie anscheinend gar nicht überschritten werden muss, um in einen zweiten imperialen Zyklus einzutreten. Drittens bleibt der Stellenwert des Zyklenmodells insgesamt unklar. Zur Erinnerung: die anfängliche Arbeitshypothese Münklers bestand darin, Imperien nur als solche aufzufassen, wenn sie einen kompletten Zyklus durchlaufen haben und einen zweiten beginnen. Betrachtet man jedoch das ganze Buch hinsichtlich dieser Zyklizität als Bestimmungsfaktor, kann über ihn nicht erhellt werden, in welchen historischen Fällen es sich um Imperienbildungen handelte.
Dieses Problem fällt zusätzlich ins Auge, wenn Münkler Steppenimperien wie das mongolische Reich beschreibt, die in der Regel nur von kurzer Dauer gewesen sind. Wenn sie ganz offensichtlich keinen imperialen Zyklus von Expansion, Konsolidierung (als Übertreten der „augusteischen Schwelle“) und Niedergang durchlaufen haben, muss sich Münkler fragen lassen, warum er sie trotzdem als Imperien klassifiziert; und zwar als eine Sonderform, die von besonderem Interesse sei, weil sich die Expansion des militärischen Typs quasi in Reinform studieren lasse. Ich halte diese Begründung und den hieran deutlich werdenden Umgang mit dem Imperiumsbegriff für zu leichtfertig, da er dadurch – entgegen dem eigentlichen Ziel der Studie – eher an analytischer Schärfe verliert.
Folglich muss entweder weitere Konturierungsarbeit geleistet werden, um den Begriff für Gegenwartsdiagnosen verfügbar zu halten. Oder der Begriff sollte in der Weise historisiert werden, als dass er einen bestimmten Gesellschaftstyp charakterisiert, den wir in der Moderne nicht mehr auffinden. Gerade das Konzept der „augusteischen Schwelle“ erscheint hier aufschlussreich: möglicherweise beschreibt es idealtypisch einen längst vergangenen Gesellschaftstyp, der einen Primat rechtlich-politischer Stratifizierung aufweist (mit einem princeps als einheitsstiftende Spitze) und trotzdem eine weitgehende rollenmäßige und funktionale Spezifizierung zulässt, im Rahmen derer es zu jener vergleichsweise hohen Entfaltung wirtschaftlicher und kultureller Freiheiten gekommen ist. Das britische Empire wäre ein möglicher „Testfall“. Es könnte anhand der Hypothese analysiert werden, dass es über lange Zeit nach der skizzierten Logik organisiert war, bis die politisch-rechtliche Statushierarchie zwischen Zentrum und Peripherie schließlich sukzessiv erodierte.

Münkler, Herfried: Imperien. Die Logik der Weltherrschaft – vom Alten Rom bis zu den Vereinigten Staaten, Berlin.
Erschienen 2005. Rowohlt Berlin. 331 Seiten. Gebunden.
€ 19,90 (ISBN 3-87134-509-1)

LITERATUR
Doyle, Michael W. 1986: Empires, Ithaca/ London: Cornell University Press.
Luhmann, Niklas 1969: Klassische Theorie der Macht. Kritik ihrer Prämissen, in: Zeitschrift für Politik 16(2), 149-170.
Mann, Michael 1990: Geschichte der Macht, Bd. 1.: Von den Anfängen bis zur griechischen Antike, Frankfurt am Main/ New York: Campus.
Parsons, Talcott 1975: Gesellschaften. Evolutionäre und komparative Perspektiven, Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Rostovtzeff, Michael 1931: Gesellschaft und Wirtschaft im römischen Kaiserreich, Bd. 1, Leipzig: Quelle & Meyer.

2 Kommentare

  1. Stefan Schulz sagt:

    Naja, wenn er sagt, ein Imperium muss, um es bestimmen zu können, zeigen, dass es einen Niedergang durchschritten hat – ist es doch eh nur als historische Theorie aufzufassen. ;-)
    Wie kommen denn die USA, die ja im Buchtitel mit erwähnt werden, im Text selbst vor? Durchleben sie grade den Untergang und entblößen sich dadurch noch fix als Imperium..?

    Aber noch eine andere Frage – wo kommt denn die Empirie zur res publica des alten Roms her? Steckt das als Idealtypus in Münklers Buch oder ist das aus Rostovtzeff oder noch anderen Quellen von dir zusammengetragen? Ist diese Empiriestudie gesichertes Wissen oder geht der Autor eher ideologisch damit um?

  2. Thomas Hoebel sagt:

    Danke für Deinen Kommentar, Stefan.

    Zur Frage nach den USA:
    Die USA kann Münkler zufolge als Imperium in einem eigentlich „postimperialen Zeitalter“ begriffen werden, das durch ein Dilemma gezeichnet ist: demokratische Ordnung und (kriegerische) imperiale Machtentfaltung bzw. Bestandssicherung können auf Dauer nicht zusammengehen (vgl. Münkler 2005: 235). Er sieht hier eine Parallele zum Imperium Romanum. Auch unter Octavian entwickelten sich die republikanischen Institutionen zu bloßen Fassaden. Nicht Octavian war vom Senat abhängig – vielmehr war es andersherum. Auch wenn der offizielle Sprachgebrauch ein anderer war.
    Wie gesagt, ich würde – dafür habe ich ja argumentiert – bezweifeln, dass der Begriff des Imperiums zeitgemäß ist. Das heißt auch, dass er vorsichtig in Bezug auf die Stellung der USA verwendet werden sollte. Man benötigt ihn wahrscheinlich gar nicht, um so etwas wie einen „Niedergang“ festzustellen. Dazu nimmt Münkler vor allem in der Weise Stellung, als dass er auf die mit militärischer Intervention verbundenen „Beherrschungskosten“ verweist.

    Zur Frage nach der Empirie:
    Die von mir in meinem Beitrag verwendete Empirie stammt den Grundzügen nach aus Münklers Buch; da er jedoch auf Michael Doyle verweist, habe ich dessen Darstellung mit mit Münklers verglichen. Doyle wiederum verwendet u.a. Rostovzeffs Buch, das als Standardwerk gilt. Kurz: es handelt sich bei den von Münkler vorgetragenen Überlegungen um „Common Sense“. Ich habe allerdings in Rückgriff auf Rostovzeff sowie auf Parsons noch etwas stärker die gesellschaftspolitischen Aspekte betont, als Münkler es macht.

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