Die Moral der Transparenz und die Legitimität des Faktischen

Anshu Jain, der Co-Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, erläutert die Höhe seines Gehalts einem Journalisten der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am vergangenen Sonntag gegenüber wie folgt: „Jeder Mensch hat Talente […]“. Sie haben Talente, ich habe Talente. Für meine ist der Preis hoch, für ihre niedriger. Schlecht für Sie, gut für mich.“ Fasst man, klassisch soziologisch, Legitimität als Faktizität auf, so ist dem nichts hinzuzufügen. Dass einer solchen Aussage allerdings eine bis ins Extrem getriebene Marktlogik Pate steht, sollte dabei nicht übersehen werden. Auch nicht, dass die Aussage fast schon der Logik eines Liberalismus frühenglischer Spielart folgt, die Verdienst und persönliche Kompetenz so eng aneinanderkoppelt, dass der Umkehrschluss, dass jemand, der weniger verdient, entsprechend für das Nicht-Verfügen über bestimmte Fähigkeiten abgestraft wird, im engeren Sinne also weniger „wert“ ist, auf der Hand liegt. Anders formuliert, tendiert das Argument dazu von den Talenten einer Person auf eben diese überzuspringen und begibt sich damit gefährlich nah in das Kielwasser eines Menschenbildes, das den „Wert“ eines Menschen an den Marktpreis koppelt, der für seine „Talente“ gezahlt wird.

Nun möchte man Herr Jain solches nicht unterstellen. Getrost kann man sich hier – zumindest intuitiv – an Institutionalisten wie Paul DiMaggio erinnert fühlen, die einer auf intendierten Entscheidungen basierenden Organisationstheorie die Organisation als Ermöglichungsstruktur von Entscheidungen und somit auch als extrinsische Motivationsstruktur gegenüberstellen. Kurz gesagt ist die Idee, dass Gehälter auf persönlichen Talenten beruhen, zumindest dahingehend über die Maßen simpel gestrickt, dass sie schlicht übersieht, dass man sich in einer Organisation bewegt, die die Voraussetzung für wie immer hohe/niedrige Gehälter ist – und eben diese kein „persönlicher“ Verdienst mehr ist.

Lässt man aber moralische Implikationen und soziologische Erklärungen außen vor, bleibt unbestritten die Tatsache übrig, dass hohe Gehälter faktisch gezahlt werden. Mit anderen Worten, dass es einen Markt für die Tätigkeit des Co-Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank gibt, und diese Tätigkeit so bezahlt wird, wie sie bezahlt wird.

Nun ist man bei einem Wirtschaftsunternehmen wie der Deutschen Bank wohl noch gewillt, horrende Gehälter hinzunehmen. Anders verhält es sich da schon, wenn der aktuelle Kanzlerkandidat der SPD Vorträge hält und sich diese, gemessen am Aufwand wie Vorbereitung und Redezeit, fürstlich entlohnen lässt. Traut man der Wirtschaft noch zu, einen Gegenwert zu Gehältern zu schaffen, der diese rechtfertigt, so begibt sich der Politiker immer in Gefahr eines Interessenskonfliktes. Getrieben von der Idee, dass das Hasso-Plettner-Institut für Softwaresystemtechnik, für das Herr Steinbrück 2009 einen der 70 Vorträge gehalten hat[1], die unter die so genannte Entgeltstufe 3 des Abgeordnetengesetzes fallen[2], nun die Fäden in der Hand hat, um Herrn Steinbrück als Marionette zu führen[3], stößt man eine Debatte an, die eigentlich auf einem anderen Feld geführt werden müsste.

Besieht man also das Terrain, das der Begriff Interessenskonflikt absteckt, genauer, wird man schnell auf die Unterscheidung von öffentlich und privat stoßen. Und hier ist das Potenzial für Widersprüche dann auch nicht mehr zu übersehen. Auch Staatsdiener haben natürlich das Recht auf Privatheit, ebenso wie das Recht darauf, privaten Tätigkeiten nachzugehen. Aber sie arbeiten eben, und das unterscheidet sie von Vertretern der Wirtschaft, unter dem Etikett des öffentlichen Wohls, stehen also ungleich intensiver im Fokus der Massenmedien. Und spätestens hier werden die Dinge dann vertrackt, wenn jemand, der das zweithöchste öffentliche Amt anstrebt, das die Bundesrepublik zu vergeben hat, privat hohe Summen durch Vorträge verdient. Was ist hier noch privat, also außerhalb des öffentlichen Interesses, und was im Epizentrum genau diesen Interesses? Und inwiefern „lenken“ die privaten Verdienste das öffentliche Handeln?

Diese Fragen sind an und für sich einfach zu beantworten. Ein Interessenskonflikt liegt dann vor, wenn ein rechtlicher Strafbestand vorliegt, wenn also das legale Verhältnis zwischen privaten und öffentlichen Betätigungen, das im Abgeordnetengesetz definiert ist, verletzt wird. Man reguliert folglich das politische Verhältnis von öffentlich und privat durch die Frage, ob das jeweilige Handeln im Einklang mit Gesetzen steht, oder eben nicht. Mit anderen Worten liegt die Einheit der Unterscheidung von öffentlich und privat im Recht. Liegt kein Rechtsbruch vor, kann man die Frage nach einem Interessenskonflikt eigentlich getrost ad acta legen.

So einfach liegen die Dinge derzeit allerdings nicht, bergen doch die Nebentätigkeiten Herr Steinbrücks ein Skandalisierungspotenzial, das man sich sowohl politisch als auch massenmedial zu Nutze machen kann – und, der eigenen Logik folgend, auch muss. Es geht, anders gewendet, also nicht um Recht, sondern um Moral. Und damit wird die rechtliche Einheit von privat und öffentlich – zumindest in der Diskussion – wieder aufgebrochen und der Moral überantwortet.

Ersetzt man aber das Regulativ Recht durch Moral, wird das Gelände abschüssiger. Das Recht ist dank seiner Verschriftlichung zu befragen. Für Supplemente wie Moral gilt dies allerdings nicht. Moral ist nirgendwo niedergeschrieben und erst recht existiert kein einheitlicher Moralkanon mehr, seit man weiß, dass auch schlechte Taten zu Gutem führen können und der Weg in die Katastrophe oftmals mit guten Absichten gepflastert ist.

Und so gestalten sich auch die aktuellen Debatten um Nebeneinkünfte arg unsauber. Bewegen sich die Forderungen nach einer rechtlichen Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes noch im Rahmen des Nachvollziehbaren, schießen Forderungen nach einer Begrenzung der Nebeneinkünfte auf eine spezifische Summe den moralischen Vogel ab. Geflissentlich blendet man hier aus, dass es einen Markt für solche Vorträge gibt, die Politik also massiv in diesen eingreifen müsste, was der ordnungspolitischen Idee eines sich weitestgehend selbst regulierenden Marktes ebenso entgegensteht wie einer freiheitlichen Grundauffassung. Wessen Geistes Kind ist das Festsetzen eines „Marktpreises“?

Weitaus gewichtiger aber ist die Naivität, mit der man meint, das Problem einer Grenzziehung zwischen privat und öffentlich durch die Höhe von Geldbeträgen regulieren zu können. Wem obliegt dann in solch einem Fall die Festsetzung des Marktpreises für Reden von Politikern? Und mit welcher Legitimation können solche Preise in einer Demokratie festgesetzt werden? Doch wohl kaum mit dem Verweis darauf, dass es „unangemessen“ viel Geld ist, im Vergleich zu dem was ein „Normalverdiener“ am Monatsende bekommt. Argumentiert man so, wiederholt man lediglich das vorangegangene Problem: wer entscheidet, was sozial angemessen oder unangemessen ist?  Diese Fragen, die nur noch willkürlich zu entscheiden sind, sind dann die Folgen einer Diskussion, die um des Skandal willens Recht und Moral vertauscht.

Interessanter wäre eine Antwort auf die Frage zu finden, wie man generell damit umgeht, dass Politiker offensichtlich als Vortragsredner für Unternehmen interessant sind und diese entsprechend dafür zahlen. Oder wie man damit umgeht, dass auch in einer sozialen Marktwirtschaft Preise gezahlt werden, die das Potenzial haben, die Integrität von Institutionen zu untergraben, oder im schlimmsten Falle zu sozialen Unruhen führen können. Ist, um einen letzten Punkt zu nennen, die Nebentätigkeit nicht sogar wünschenswert, weil sie den Ausübenden die Rückkehr in eine nicht-politische Existenz offenhält und ihn somit weit weniger von seiner Partei/den Wählern abhängig macht, als jemanden der auf die Bezüge des Staates angewiesen ist?

Dass diese Fragen gestellt werden müssen, ist unbestreitbar. Ansonsten handelt man sich das Problem ein, dass nur ein Rechtsbruch nach aktuellem Recht ein Rechtsbruch ist. Man könnte also Gesetzesänderunge nicht mehr den Weg bereiten, da man sich im Rahmen der Tautologie Recht ist Recht bewegt. Hier kann dann Moral die Funktion einer Irritationsquelle übernehmen, um Verfeinerungen an der bestehenden Gesetzeslage anzustoßen. Dabei ist es aber unabdingbar die Forderung nach mehr Transparenz begrifflich sehr viel schärfer zu kontrollieren, als dies in der aktuellen Diskussion zu beobachten ist.

Vollkommene Transparenz ist schließlich – und hier ist Herr Steinbrück zuzustimmen – keine demokratische Lösung.

 

(Bild: Graig ONeal)


[1] http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1365&id=1118

[2] Also mit mehr als 7.000€ vergütet wurden.

[3] Wie lässt man sich eigentlich von 70 Institutionen gleichzeitig bestechen? Stellt man die Frage so, nimmt es wenig Wunder aus, dass mit Pauschalbegriffen wie „der Wirtschaft“ gearbeitet werden muss. Anders als durch solch einen – im besten Falle – Kollektivsingular, lässt sich wahrscheinlich keine Interessenskongruenz der Herr Steinbrück bezahlenden Unternehmen und Institutionen unterstellen. Das hier die Semantik aber die Realität überzeichnet, liegt auf der Hand.

Veröffentlicht von Henrik Dosdall

denkt, dass Luhmann recht hatte und liest die Soziologie dementsprechend. Schwerpunkte sind Systemtheorie und Epistemologie.

2 Kommentare

  1. Gute Beschreibung einiger Symptome für das Fehlen dessen, was Luhmann höhere Amoralität der Politik bezeichnete. Leider befinden sich Politik und Massenmedien in einer Art Unterbietungswettbewerb was die moralische Skandalisierung politisch/rechtlicher Probleme angeht. Solange auf beiden Seiten kein Umdenken stattfindet, wird es zu keiner begrifflichen Präzisierung der Probleme kommen sondern immer grobschlächtiger diskutiert werden.

  2. Markt oder „Moral“

    „Ihr habt gehört, dass gesagt ist: „Auge um Auge, Zahn um Zahn.“ Ich aber sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem Übel, sondern: wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch dar. Und wenn jemand mit dir rechten will und dir deinen Rock nehmen, dem lass auch den Mantel. Und wenn dich jemand nötigt, eine Meile mitzugehen, so geh mit ihm zwei.“

    „Man sagt es harmlos, wie man Selbstverständlichkeiten auszusprechen pflegt, dass der Besitz der Produktionsmittel dem Kapitalisten bei den Lohnverhandlungen den Arbeitern gegenüber unter allen Umständen ein Übergewicht verschaffen muss, dessen Ausdruck eben der Mehrwert oder Kapitalzins ist und immer sein wird. Man kann es sich einfach nicht vorstellen, dass das heute auf Seiten des Besitzes liegende Übergewicht einfach dadurch auf die Besitzlosen (Arbeiter) übergehen kann, dass man den Besitzenden neben jedes Haus, jede Fabrik noch ein Haus, noch eine Fabrik baut.“

    Der Prophet Jesus von Nazareth war das größte Genie aller Zeiten. Er entdeckte als erster Denker in der bekannten Geschichte – fast 19 Jahrhunderte vor dem Sozialphilosophen Silvio Gesell – die einzige Möglichkeit, wie Menschen wirklich zivilisiert zusammenleben können: das Grundprinzip der absoluten Gerechtigkeit als Basis für die ideale Gesellschaft.

    Wäre Jesus nur der moralisierende Wanderprediger gewesen, zu dem ihn die „heilige katholische Kirche“ machte, wüssten wir heute nicht, dass es ihn jemals gegeben hat, denn die „Moral“ ist eine irrelevante Größe. Solange es möglich ist, einen unverdienten Gewinn auf Kosten der Mehrarbeit anderer (Frucht vom Baum der Erkenntnis) zu erzielen, wäre selbst dann, wenn alle Menschen „gut“ wären, der nächste Krieg unvermeidlich. Sind aber leistungslose Kapitaleinkommen in einer monopolfreien Marktwirtschaft eigendynamisch auf Null geregelt, bedeutet es prinzipiell das Beste für alle, wenn der Einzelne nur das Beste für sich anstrebt (Gemeinnutz = Eigennutz). Der Moralbegriff löst sich auf.

    http://www.swupload.com//data/3-Verwandlungen.pdf

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