Der obige, einminütige Ausschnitt der gestrigen Twig-Folge ist schon recht aussagekräftig, die ganze Sendung lässt sich hier nachsehen. Aber – um etwas vorsichtig an Jeff Jarvis Aussagen heranzutreten, das EuGH-Urteil bedeute „Gedankenkontrolle, Tyrannei und Propaganda“ – sacht gefragt: Hat er recht?
In einem Punkt schon. Das Urteil des EuGH ist nämlich in der Tat nicht einfach eine Ermächtigung eines Bürgers, in Googles Ergebnisliste eingreifen zu dürfen, wenn die Achtung auf den Schutz seiner Privatsphäre betroffen ist. Tatsächlich lässt sich über das Urteil nämlich auch folgendes sagen: Die Richter haben entschieden, dass Google nicht mehr die einzige (juristische) Person ist, die darüber entscheiden darf, wie die Suchergebnisse aussehen.
Wenn Bürger betroffen sind, dürfen sie in ihren Angelegenheiten mitbestimmen. Der Schutz des ökonomischen Interesses eines Suchmaschinenanbieters überwiegt laut Urteil das Anrecht auf Achtung der Privatsphäre der Betroffenen nicht. Das hat wiederum recht wenig mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung oder mit der Idee einer Informationsfreiheit zu tun. Denn diese, vom Gericht beschriebene Verarbeitung von personenbezogenen Informationen ist eine andere, prinzipiell eigene Form von Umgang mit Wissen.
Das Urteil betrifft ausschließlich Suchmaschinen und explizit nicht die Rechte und Pflichten Dritter, beispielsweise, auch das steht explizit im Urteil, von Medienorganisationen und -personen. Die Richter sehen stattdessen Suchmaschinen in einer besonderen Verantwortung, weil sie, erstens, die Informationssuche auf Basis eines Namens „erheblich“ vereinfachen und, zweitens, für „weltweite Verbreitung“ sorgen, die Medieninstitutionen nicht schaffen und auch nicht beabsichtigen.
Das Urteil betrifft also nicht das Wissens-Archiv der Gesellschaft, sondern nur das Personal am Empfang, das sagt, wo genau im Archiv man etwas findet (für diejenigen, die die einfachsten Wege gehen). Das Wissen der Gesellschaft bleibt von dem Urteil unberührt.
Im zweiten, noch wichtigeren Aspekt, über den im Laufe der Sendung gesprochen wurde, hat Jeff Jarvis auch unrecht. Google wird durch das Urteil nicht zur entscheidenden Instanz darüber, ob personenbezogene Informationen im Internet wahr sind. Denn das Recht auf Löschung eines Namens oder anderer personenbezogener Informationen aus dem Suchindex der Suchmaschinen hängt – explizit – nicht davon ab, ob die Information inhaltlich stimmen. Es ist nicht einmal entscheidend, ob der Betroffene selbst einen Schaden nachweisen oder aufzeigen kann.
Es gilt Artikel acht der Grundrechts-Charta der Europäischen Union: Ohne die Einwilligung einer betroffenen Person dürfen personenbezogene Informationen nur in wenigen Ausnahmefällen (Aktualität und Prominenz, wie es für Medien gilt) von Suchmaschinen verarbeitet (beginnt bei „erhoben“) werden. Für die Inanspruchnahme dieses Rechts auf Achtung des Schutzes der Privatsphäre ist keine Rechtfertigung des Betroffenen nötig.
viele Gegensätze von Daten-, Natur-, Arten-, Personen-, Gesellschaftschutz, Frieden?! und
Informations-, Natur-, Arten-, Personen-, Gesellschaftsfreiheit, Krieg?!
lösen sich von selbst auf; wenn aus Mensch, Vernunftmensch, Humanmensch wird.
Es bedarf nur der plausiblen Vernetzung von Intelligenz und Emotion;
Verstand und Empathie zu einem Netz-werk von Vernunft zu verknüpfen.
Ein „Inter-Nationen“, internationales „Vernunft-Bildung-Net“…
VBI…Vernunft-Bildung-Internet…dann entwickelt „Das Netz“ Mensch-Technik ein
Vernunft „gebildetes“ Internationen Intranet-Volk ohne den Gegensatz
„Krieg(S)-Freiheit“-„Freiheit(S)-Krieg“, „Angriffs-KRIEG“-„Befreiungs-KRIEG“…
Krieg bleibt Krieg und kostet…was auch immer.
Vernunft-Net eliminiert Krieg, bedeutet Freiheit und Frieden, fast(Bildung!)kostenlos.
Und ja, viele, viele, viel zu viele halten Google für „das Internet“.
Ich durfte die Erfahrung machen, dass das Internet vor 2004, also vor Google, hervorragend, revolutionär und fantastisch funktionierte.
Verständlich sind allerdings die Irritationen, die das Urteil des EuGH auslöst, insbesondere in den USA:
Die USA präsentieren sich erneut mit ihm als „Dritte-Welt-Land“, was Datenschutz angeht. Und schlimmer, sie wollen es auch nicht lernen – oft aus kommerziellem Interesse, oft weil aus Gründen des Marketing die manipuliert wird. Man denke an facebook-Zuckerbergs Aussage, Datenschutz sei Schnee von gestern.
Auch in Deutschland befürchten einige, dass, wer das „Bücherverzeichnis“ zensiert, die Informationen in den Büchern selbst unauffindbar macht. Das ist ja auch genau der Sinn des Urteils: Bestimmte Informationen sollen nicht mehr (so leicht) auffindbar sein. Warum sieht nicht an der Quelle gelöscht werden, soll egal sein, jedenfalls soll die effektivste Verbreitungsmethode gestoppt werden. Ja, es wird also zensiert. Aber, und das ist ein gewaltiger Unterschied, im Gegensatz zur gefährlichen staatlichen Zensur ist es hier der Betroffene, der Bürger selbst. Jemand, wie Du und ich, der sich regen muss und „zensieren“ muss. Das ist ungefährlich für eine Demokratie. Das ist eben keine Zensur.
Ungefährlich für eine Demokratie ist das inbesondere deshalb, weil Personen der Zeitgeschichte ausgenommen sind – Politiker, Unternehmenschefs, Promis jeglicher Art.
Die die hier Zensur schreien, spielen der weltmächtigsten Datenkrake in die Hände, die nach Auffassung des EuGH (und auch meiner) geradezu regelmäßig (routiniert? mit Methode?) und gewerblich Rechte der Bürger verletzt und DAMIT Milliarden verdient, die sie wiederum nutzt um „13 Lobbybüros in der EU“ zu finanzieren, die unseren Politiker beibringen sollen, dass „Google no evil“ ist.
Der arg „ge-hypte“ Jeff Jarvis ist eher kein Datenschutzexperte. Man schaue sich einmal seine Webseiten an: Überquellend von im Hintergrund arbeitenden Tracking-Diensten, viele, viele von Google. Wundern Sie sich nicht, wenn deshalb die Seite etwas langsamer lädt.
Messen wir ihn auch an seinen Taten. Und für seine verseuchten Seiten ist niemand anders verantwortlich als er.