Zum Veranstaltungsproblem von Verfahren

Wahlen, Untersuchungsausschüsse oder Gerichtsprozesse zählen zu selbstverständlichen Phänomenen moderner Demokratien. Bezeichnet sind damit besondere Interaktionen zwischen Menschen, nämlich „Verfahren“, in denen entschieden wird, wer Recht, Geld oder Macht bekommt. Vor Gericht geht es um normierende Entscheidungen über Einzelfälle, in Verwaltungen wird über Anträge entschieden und die politische Wahl ordnet Personen bestimmten Ämtern zu. Gemeinsam ist all diesen Verfahren, dass ihr Ausgang einerseits ungewiss, andererseits aber verbindlich ist: Trotz des Einsatzes von Big-Data-Analysen können wir uns nicht sicher sein, wie andere handeln. Verträge und Vertrauen gewährleisten lediglich, dass sich nicht ständig alles ändert und sich zumindest ein großer Teil der Gesellschaft erwartungsgemäß verhält.

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Verliebt, verlobt, Verfahren

Der Fall DSK aus rollentheoretischer Sicht

Der Vorhang des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds (IMF) ist vor gut einer Woche gefallen. Vergangenen Montag ging er in den Headquarters des Bretton-Woods Pfeilers noch ein letztes Mal auf, als sich der einstige Chef von seinen ehemaligen Kollegen verabschiedete und unter warmen Applaus im Auditorium empfangen und gegangen wurde.

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Digitale Revolution ohne Verantwortung?

Sascha Lobo ist sicher nicht der einzige, aber sicherlich ein relativ prominenter Vertreter, der wiederholt mehr E-Government und mehr Mitbestimmung, bzw. Bürgerbeteiligung durch das Internet fordert. Aktuell tut er dies via Spon und schließt:

Was wir jetzt nicht brauchen, sind keine Experimente. Und die müssen so lange durchgeführt werden, bis ausreichend viele und unterschiedliche Leute mitmachen.

Mitbestimmung oder Bürgerbeteiligung via Internet, oder jetzt Neudeutsch: E-Government, klingen ideal, wünschenswert und erfreulich. Das virtuelle ‚Hurra, jetzt geht es los‘-Geschrei scheint einem fast aus jedem solcher Statements entgegen zu kommen. Doch es passiert nichts. Seit Jahren übrigens. Und dass, obwohl technisch längst alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die digitale Revolution des politischen Systems bleibt aus. Und das hat Gründe.

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Politik/Recht und das Technologieverstehdefizit

Irgendwann die Tage wurde ein „internationales Spionagenetzwerk“ im Internet gefunden, dass anscheinend vor allem die hohe Politik im Visier hatte. Tausende von Computern und hunderte von Amtsträgern sind betroffen. Die 20-Uhr-Tagesschau ergänzte die Berichterstattung mit dem zitierten Hinweis:

„Das Internet sei zu undurchsichtig um Schuldzuweisungen machen zu können.“

Allerdings ist es nicht nur das Internet, dass durch Undurchsichtigkeit politische Entscheidungen und rechtliche Konsequenzen erschwert, es ist die ganze moderne Technologie. Hier nur ein paar Themen, die zu dieser Misere beitragen: Weiterlesen →

Destabilisierung durch Verfahren

Rechtswege haben die Aufgabe Gerechtigkeit herzustellen, Ausgleich (sofern möglich) zu erwirken oder bei Undurchsichtigkeit Standpunkte mit Geltung zu versehen. All dies funktioniert, weil, eher latent, weitere Funktionen erfüllt werden. Ein Rechtsweg ist immer mit einer gewissen Laufzeit verbunden, die an sich schon aufgeheizte Gemüter beruhigt. Rechtswege bieten von sich aus bereits Orientierung, da sie grundsätzlich zur Verfügung stehen und Selbstjustiz damit immer unterbinden bzw. automatisch sanktionieren. Zudem haben Rechtswege den großen Vorteil, bereits vor in Kraft treten legitimiert zu sein. Sie gelten unabhängig von der eigentlichen „Sache“ die in ihnen verhandelt wird. Man kann am Stammtisch sonst was für Geschichten über erfahrene Ungerechtigkeiten erzählen, nachdem man vor Gericht verloren hat, wirkt die Erzählung nach außen nur noch wie Autosuggestion.

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Legitimation durch Verfahren (Niklas Luhmann, 1969)

REZENSION

Die 1969 erschienene Monographie Legitimation durch Verfahren von Niklas Luhmann gehört zu den Werken deutschsprachiger Soziologie, die nicht ohne Grund als „Klassiker“ der soziologischen Disziplin angesehen werden
Das Buch gliedert sich in einen ersten Teil, der die theoretischen Grundlagen des Verfahrens darlegt, zwei anschließende Teile, die die vorgestellten Grundlagen am Beispiel von Gerichtsverfahren und politischen Verfahren anwenden und einen abschließenden Teil, der Folgerungen und Erweiterungen der vorgestellten Analysen enthält. Weiterlesen →