Ein Vergleich zwischen der Nutzung von Stimmrechten und anderen Einflussmitteln
Kommunikation beginnt beim Verstehen. Es kann dabei nicht um richtiges Verstehen gehen, denn selbst einfach mal Klartext zu reden, bleibt eine psychische Utopie. Sie kann nur sozial, also kommunikativ fingiert werden. Der Anspruch authentischer Kommunikation konfrontiert nicht nur Autor und Publikum mit kognitiven Grenzen, sondern auch die Motive und Gedanken hinter der Mitteilung oder hinter dem Verstehen können nicht restlos geklärt werden.[1] Und wenn so zwangsläufig der Selbstinszenierungs- oder Manipulationsverdacht bei jeder Kommunikation mitläuft, machen sich Einzelne verdächtig, damit beeindrucken zu wollen, dass sie nun aber doch meinten, was sie sagten. Ein paradoxer Effekt: Wer sich also um Klartext bemühen muss, der hat anscheinend andere Gründe zu verbergen.[2] Diesmal mag sich das Eigenrecht der Situation danach zu Gunsten Herrn Seehofers wenden.[3] Es hätte jedoch auch ganz anders ausgehen können. Die nächsten Nachbemerkungen werden nicht mehr so leicht politisch ummünzbar sein, denn Wiederholungen sind selten noch authentisch.
Einflussnahme – wie motivträchtig sie auch sein mag – gelingt am besten in der Situation. Dazu muss man jedoch dort anwesend sein, wo Entscheidungen stattfinden. Entscheidungsorte sind uns bekannt als Sprechstunden, Gremien, Räte, Sitzungen oder Versammlungen. Die selbsternannte occupy– oder blockupy-Anhängerschaft ist an diesen Orten nicht anwesend. Ihr Protest findet nicht in der Organisation statt, sondern draußen vor der Tür in ganz eigenen Räumen und Sphären. Vielleicht werden sie als Rauschen vernommen, wenn sie ganz laut schreien, aber verstanden werden sie von den Banken nicht. Nicht nur psychisch oder akustisch wird es schwer. Auch Form und Inhalt der Botschaft sind zu diffus, um in konkrete Organisationsentscheidungen übersetzt werden zu können – seien es politische oder wirtschaftliche Organisationen.
Stimmrechte nutzen das Eigenrecht der Situation in der Organisation
Der Bielefelder Soziologe Niklas Luhmann hat den Schlüssel gefunden, mit dem sich auf der anderen Seite der Tür Resonanz erzeugen lässt. Dieser Schlüssel beruht auf den Prinzipien der Interaktion.[4] Um sie zu nutzen, muss man jedoch für andere physisch wahrnehmbar sein, und zwar am selben Ort – wie die Personen, Gruppen oder Organisationen, die man zu beeinflussen bzw. zum Lernen zu überreden sucht. Man muss eben drin sein. Ganz anders als der Protest draußen wirkt deshalb die Diskussion und Provokation innerhalb der Grenzen des Systems.
Ein nicht nur soziologisch zu selten beachtetes Mittel ist der Gebrauch des Stimmrechts in der Hauptversammlung von Aktiengesellschaften. Im Vergleich zu den Mitgliedern eines Vereins sind Aktionäre zumindest gegenüber Nicht-Mitgliedern in der privilegierten Lage, dass sie von ihrem Versammlungsrecht und von ihrem Meinungsrecht in der Organisation zugleich Gebrauch machen können. Sie können nicht mehr ausgeladen werden. Das Versammlungsrecht kann an diesem Tag nicht einfach von der Verwaltung eingeschränkt werden, unter massiven Polizeieinsatz gestellt und damit schließlich von einer sich tot stellenden Stadt und Branche selbst wieder blockiert werden.
Sind engagierte Aktionäre auch gute Piraten?
Während für Arbeitnehmer Mitbestimmung jenseits formaler Hierarchien im Betriebsrat möglich ist, verfügt jeder Aktionär über ein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Anleger und Arbeitnehmer können, aber müssen nicht unbedingt am selben Entscheidungsort sitzen. Die Hauptversammlung ist der Ort, an dem sich potentiell alle Halter von Stammaktien einer Gesellschaft treffen. Neben Vorstand (Leitung) und Aufsichtsrat (Kontrolle) zählt die Hauptversammlung zu einem der drei zentralen Entscheidungsorgane eines Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat nehmen an dieser Versammlung teil.
Laut Aktienrecht ist der Zweck dieser meist jährlichen Versammlung die Information und Beschlussfassung über unternehmensbezogene Entscheidungen wie beispielsweise die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderungen der Statuten oder die Ausschüttung von finanziellen Gewinnen in Form von Dividenden. Beschlüsse werden jedoch nicht einfach top-down mitgeteilt – wie es meist im Alltag der Organisation der dominante Fall ist, sondern unterliegen der Abstimmung. Im Allgemeinen ist die Beschlussfassung bei einfacher Mehrheit des anwesenden Kapitals gültig, soweit es sich nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite handelt wie beispielsweise zur Geschäftsordnung, Satzung oder Kapitalerhöhung, die eine Zustimmung von 75 Prozent erfordern.
Jeder Anteilseigner einer AG erhält pro Aktie ein Stimmrecht, mit dem er nicht nur berechtigt ist auf der Hauptversammlung anwesend zu sein, sondern auch einen Redebeitrag zu leisten. Die Kommunikationswege orientieren sich dabei wie in politischen Versammlungen an basisdemokratischen Prinzipien. Ob Aktionäre bereits deshalb auch schon gute Piraten sind, ist eine empirische Frage. Was sie eint, ist das Prinzip der Trennung von Leitung, Führung und Kontrolle bzw. Kapital, Vorstand und Aufsichtsrat. Wenn es laut Selbstbeschreibung stimmt, das jedes Mitglied der Piratenpartei das Recht hat, Anträge zu formulieren und diese parteiintern zur Abstimmung zu stellen, ohne dass ein Gremium diesen Antrag vorher geprüft und genehmigt hat, lässt sich hier ein erstes Vergleichsmoment zu Hauptversammlungen vermuten[5].
Der ungenutzte Nutzen von Aktien-Stimmrechten
Stimmrechte können von Aktionären selbst für eigene Zwecke oder auch im Interesse einer bestimmten Gruppe von Anteilseignern ausgeübt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechten, sind Stimmrechte übertragbar. Erlaubt ist eine Bevollmächtigung dabei nicht nur an andere Anteilseigner und Aktionärsgruppen, sondern auch an externe Personen und Organisationen wie Angehörige, Dachverbände oder NGOs. Laut deutschem Aktiengesetz berechtigt das Stimmrecht den Aktionär Anträge zu stellen, über die in der Hauptversammlung zu entscheiden ist. Alle eingereichten Anträge sind von dem jeweiligen Unternehmen zu veröffentlichen. Das Stimmrecht bemisst sich dabei nach der Anzahl der Aktien, die ein Aktionär besitzt. Um ihren Einfluss zu stärken, können einzelne Kleinaktionäre Stimmrechte an Gruppen und Organisationen abtreten, die ihre Interessen bündeln und in ihren Namen Anträge und Redebeiträge stellen können.
Wie jede Form der kommunikativen Einflussnahme erfordert die Nutzung des Stimmrechts bestimmte Ressourcen. Aber im Vergleich zu anderen Protestformen ist es gerade unter selbsternannten Menschenrechtlern und Konzernkritikern wenig bekannt. Von eingetragenen Vereinen wird es dagegen strategisch genutzt. Wer beispielsweise die NGO urgewald e.V., die sich als Anwalt für Umwelt- und Menschenrechte versteht, unterstützen möchte, kann dies neben der finanziellen Spende auch über die Übertragung der Stimmrechte seiner Aktien tun. Und wer mit seinem Stimmrecht nicht ausschließlich eine Organisation bevollmächtigen möchte, kann sich auch an den Dachverband der kritischen Aktionäre wenden, der mit urgewald und 30 weiteren Mitgliedsorganisationen die Interessen von über 1200 Einzelaktionären vertritt. Zur Hauptversammlung der Commerzbank AG im Mai 2012 hat der Verband beispielsweise einen Gegenantrag gestellt. Mit Referenz auf wissenschaftliche Studien und Gutachten wird darin die Nichtentlastung des Vorstands beantragt, weil die Bank zwar behauptet, ihre unternehmerische Verantwortung für den Klimawandel ernst zu nehmen, aber gleichzeitig massiv Firmen mit Finanzdienstleistungen versorgt, die im Kohlesektor aktiv sind: zwischen 2005 und 2010 in Höhe von etwa vier Milliarden Euro. Dem Vorstand einer AG die Entlastung zu verweigern, kommt dabei einem Misstrauensvotum gleich.[6]
Mikropolitik mit unternehmenseigenen Mitteln
Statt einer pauschalen Steuer, eines beeindruckenden Flashmobs, eines stillen oder lauten Sit-Ins oder Shitstorms, ist in der Hauptversammlung – mit soziologischen Worten in der Interaktion der Organisation – ein ganz anderer Ressourceneinsatz möglich: Die Masse muss nicht im Vorfeld von einer Bewegung mobilisiert werden. Für die Nutzung des Stimmrechts in der Interaktion reicht eine Handvoll Personen aus. Die Einladung zur Hauptversammlung erhält jeder Aktionär per Post. Am Tag selbst muss nicht unbedingt laut geschrien werden, um dem Management sein dislike auszusprechen – auch wenn sich unter den Teilnehmern gerne einige Wutbürger und Hobbyankläger tummeln. Es müssen keine Extrem-Eventualitäten und Szenarien durchdacht, per sms oder Blackberry kurzfristig koordiniert werden. Und die private Unternehmens-Security hat andere Rechte und Pflichten als die Polizei auf der Straße.
Auch die Vorbereitung kann gezielt und damit ressourcensparend verlaufen. Mediale Aufmerksamkeit muss nicht erst bestellt oder angesprochen werden. Die Presse ist ohnehin an Ort und Stelle, wenn Zahlen, Personen und Prominenz im Spiel sind. Die Dokumentation der Echtzeitinszenierung auf Hauptversammlungen ist damit in Boom- wie Krisenzeiten garantiert und nicht selten wie beim Treffen der Commerzbank-Aktionäre vorprogrammiert, denn die Kapitalerhöhungen der letzten Jahre haben die Werte von Altaktionären weiter verwässert. Zudem ist für jeden Halter von Stimmrechten die Anfahrt mit dem Nahverkehr kostenlos ebenso wie die Verköstigung während der Versammlung. All inclusive im Preis nur einer Aktie! Die Schlusskurse DAX-gelisteter Stimmrechte lagen am 21. Mai 2012 zwischen 1,44 Euro für die Commerzbank AG und 129,45 Euro für die Volkswagen AG. Im Vergleich zu anderen Einflussmitteln liegt der Zeit-, Kosten-, und Personalaufwand bei der Nutzung bzw. Übertragung seiner Stimmrechte damit in einem rentablen Rahmen.
Stimmrecht als Organisationsrecht
Darüber hinaus muss auch nicht gegen geltendes Recht oder gegen das Recht der Organisation gebrochen werden. Die Interaktion in der Organisation bedient sich legaler Mittel. Entsprechend kann sie auf weniger militante Ausdrucksmittel zurückgreifen. Sie muss sich nicht hinter Masken und Vermummung verkleiden. Sie muss auch keine zerstörerische Sprache verwenden (wie Frankfurt fluten oder Schlagt die Glatzen bis sie platzen), um politisches Agenda-Setting zu betreiben. Hol Dir deine Eintrittskarte! oder Nutze Dein(e) Stimmrecht(e)! klingt da für Partizifisten schon einladender.
Nun könnte man entgegnen, dass Nazis nur das Mittel der Gewalt verstehen, und deshalb auch so angepackt werden müssten. Aber welcher protestierende Rechtsradikale rechtfertigt es, die Errungenschaften einer zivilen Gesellschaft aufs Spiel zu setzen, wenn es durchsetzungsstärkere Möglichkeiten der Nutzung des staatlichen Gewaltmonopols gibt? Ob und inwiefern diese wiederum genutzt werden ist eine andere Frage. Der Einwand an dieser Stelle soll deutlich machen, dass es bei der Ausübung von Stimmrechten nicht um das Einklagen allgemeiner rechtlicher Normen geht, gegen die eine AG verstößt (zumindest nicht primär, denn dann wäre der erste Weg die Klage vor Gericht), sondern um die besonderen Interaktionsregeln der Hauptversammlung.
Darstellung von Betroffenheit…
Die Kommunikation in diesem Gremium bedient sich organisationseigener Mittel. Idealerweise werden nicht geschlossene Fragen gestellt, die also vom Vorstand nicht direkt mit Ja oder Nein beantwortet werden können, d.h. dessen Wissensansprüche erst noch verhandelt werden müssen. Eine solche Formulierung wäre beispielsweise diese:
Sehr geehrter Vorstand, wie wollen Sie die Dividende für das kommende Jahr garantieren, wenn ein großer Anteil des Kapitals der Aktionäre in wissenschaftlich, politisch und rechtlich bedenkliche Projektvorhaben investiert wird? Der Schlüssel für Resonanz ist hier das Aufzeigen unkalkulierbarer Risiken. Im Gegensatz zum reinen Menschenrechts-, Umwelt- oder Steuerzahleraktivismus, zeigt das Verweisen auf wirtschaftliche Gefährdungen und ihrer Abwehrmöglichkeiten in der Hauptversammlung bzw. die Verknüpfung mit ökologischen und politischen Instabilitäten und Intransparenzen dem Unternehmen und anderen Anlegern auf, dass aus den Entscheidern von heute morgen schon Betroffene und Reputationsverlierer werden können. Und hinter der Betroffenheit durch unkalkulierbare Katastrophen werden normalerweise keine weiteren Motive vermutet. Sie sind damit ein wirksamer Authentizitätsschutz.[7]
…dient der Herstellung der Entscheidung
Um den Aktionären Rede und Antwort stehen zu können, holt sich der Vorstand von ausgewählten Anwälten, Ingenieuren, Beratern und Entwicklern je nach Gegenantrag und Frage höheren Sachverstand von der Hinterbühne ein. Der Teufel steckt auch hier im Detail. Komplexe und sachkundige Gegenanträge und Wahlvorschläge erfordern überzeugende Stellungnahmen seitens der Unternehmensverwaltung und ihrer Expertenschaft vor Ort. Wie bei jeder Kritik fühlen Fragen auf den Zahn – hier der Zahn betriebswirtschaftlicher Rationalität. Wer ihn nicht selbst ziehen kann, ist gut beraten, konstruktive Gegenvorschläge zu machen, anschlussfähige (Sicherheits-)Schemata zu verwenden und Lernfähigkeit zu kommunizieren. Das gilt für die Aktionäre aber noch viel mehr für die Unternehmensleitung, die ihr Handeln in der Vergangenheit und für die Zukunft öffentlich präsentieren und positionieren muss.
Für den Vorstand kann die Hauptversammlung zur Zumutung werden, denn sie stellt hohe Anforderungen an seine Selbstdarstellung und Außendarstellung des Unternehmens. Neben seiner Rolle als Vorsitzender hat er an diesem Tag auch die Rolle eines Pressesprechers inne, und in dieser sein eigenes Handeln und das des Unternehmens zu rechtfertigen. Dabei muss er ganz unterschiedliche Erwartungen bedienen und ist unter Umständen gezwungen, die zukünftige Ausrichtung der AG anzupassen, wenn die Enttäuschungen der Aktionäre und einzelner Gruppen unter ihnen zu groß werden. Denn auf seine Unterstützung ist er angewiesen, will er seinen Sessel behalten. Gleichzeitig muss er Informationen filtern und kann nicht alles preisgeben, was schief gelaufen ist. Entsprechend versucht das Experten-Ensemble aus den einzelnen Abteilungen Fragen und Kritik mit ausreichenden Daten, Fakten, Paragraphen und Verklauselierungen zu begegnen. Auf ungemütliche Fragen kann er sich zwar versuchen vorzubereiten, und sich nochmal das Video der letzten Hauptversammlung ansehen, aber gegen alle Ungeplanheiten kann er sich nicht wappnen.
Wie in der Politik enthüllt guter Rat auch hier keine letzte Wahrheit, aber er erhöht die Wahrscheinlichkeit parteifremder Unterstützung und interner Umsetzung, mit der die Aktionäre jedoch nicht bis zum Auslaufen der Legislaturperiode warten müssen. Und so kommt es vor, dass Irrationalitäten – im Sinne von Anpassungen an fremde Erwartungen – nicht nur symbolisch bleiben, und der Vorstand beispielsweise einzelne Aktionäre oder ihre bevollmächtigten Vertreter an den Unternehmenstisch laden – sei es zur genaueren Informationsbeschaffung, Diskussion, Beeinflussung oder Einigung. Das Eigenrecht der Situation geht dann in eine zweite Runde. Und auch wenn bekanntlich nicht alles gleichzeitig geändert werden kann, ist die Aufmerksamkeit für ungeahnte positive wie negative Nebenfolgen in der Organisation größer als außerhalb ihrer Grenzen.
Resonanz statt Raufen, Rasseln und Rauschen
Intelligenter Protest ist damit der, welcher seine kommunikative Anschlussfähigkeit, d.h. die Resonanz der Darstellung von Betroffenheit auf Entscheidungen, antizipiert. So müsste zumindest die allgemeine Formel lauten, wollte die Soziologie Handlungsempfehlungen für die Praxis geben. Das gilt für Aktionäre wie für Aktivisten, aber auch für Lehrer, Pastoren, Ärzte oder Rechtsanwälte. Wer bekehren will, wer behandeln oder belehren will, der muss die Sprache seines Adressaten und Klienten wählen und Übersetzungsarbeit leisten. Es hilft nicht, Ungläubige einfach nur zu taufen. Es bringt auch wenig, Schülern den Stoff einzuimpfen oder gar einzuprügeln. Und genauso wird der Erfolg eines medizinischen Eingriffs unwahrscheinlich, wenn der Patient nicht auch langfristig sein Bewegungs-, Ernährungs- und Stressverhalten ändert. Dies gilt jedoch auch umgekehrt: Wer seine Bank, seinen Arzt oder Anwalt ändern will, der muss dessen Eigenlogiken kennen, um sich dessen Instrumentarien zu bedienen und verstanden werden zu können. Eine NGO, die ihren Erfolg nicht primär in der Höhe von Gewalt, diffusem Protest, Mitgliederzahlen, Rasseln oder Rauschen misst, sondern in der jeweils spezifischen Resonanzfähigkeit – hier konkret der kommunikativen Anschlussmöglichkeiten auf Hauptversammlungen – braucht wahrscheinlich auch weniger Einnahmen und andere Ressourcen für Fundraising und Eigenwerbung aufwenden.
(Ausgangspunkt für die essayistische Absteckung dieses Forschungsfeldes war eine Mitfahrgelegenheit zwischen zwei norddeutschen Städten, auf der zwei BeifahrerInnen vom Eigenrecht der Autofahrt profitieren konnten. Ich danke Birthe Frenzel (Praktikantin bei urgewald e.V. und Studentin in Nachhaltigkeitsgeografie) für das sachkundige und angenehme Gespräch).
[Bild] Siemens Hauptversammlung am 24. Januar 2012, Olympiahalle München.
Zum Weiterlesen
[1] Luhmann, Niklas 2004: Die Realität der Massenmedien. 3. Auflage. Wiesbaden, S. 103, 152.
[2] Japp, Klaus 2010: Risiko und Gefahr. Zum Problem authentischer Kommunikation, in: Japp, Klaus/Büscher, Christian (Hrsg.): Ökologische Aufklärung. 25 Jahre Ökologische Kommunikation. Wiesbaden, S. 290.
[3] Luhmann, Niklas 1999: Eigenrecht der Situation, in: Funktion und Folgen formaler Organisation. Berlin, S. 295-303.
[4] Luhmann, Niklas 2011: Strukturauflösung durch Interaktion. Ein analytischer Bezugsrahmen, in: Soziale Systeme (17/2011), Heft 1.
[5] Dem hier vorgestellten Working Essay folgt in Kürze eine empirische Vergleichsbeobachtung.
[6] Neben der Bevollmächtigung gibt es die Möglichkeit, Dividenden zu spenden und Vertretungsaufträge zu erteilen. Die Bevollmächtigung ist jedoch im doppelten Sinne die Eintrittskarte in die Hauptversammlung.
[7] Japp, Klaus 2010: Risiko und Gefahr. Zum Problem authentischer Kommunikation, in: Japp, Klaus/Büscher, Christian (Hrsg.): Ökologische Aufklärung. 25 Jahre Ökologische Kommunikation. Wiesbaden, S. 294.